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EAS 2181Lebensversicherungsverträge mit deutschen Versicherern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E001-IV/4/0229.11.2002

…Bedingungen wie bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bei einem inländischen Versicherungsunternehmen ein: nämlich einerseits bei den so genannten "Kurzläufern" im Sinn des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 hinsichtlich der Differenz zwischen den eingezahlten Beträgen und der Versicherungssumme (= Einkünfte aus Kapitalvermögen) und andererseits bei…

EAS 2538Gagenausfallsversicherung einer Sängerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0233-IV/4/200421.12.2004

…eines deutschen Versicherers, mit dem eine Gagenausfallsversicherung mit weltweiter Deckung abgeschlossen worden ist, werden nicht für eine erbrachte künstlerische Tätigkeit, sondern im Gegenteil wegen des Nichtzustandekommens der künstlerischen Tätigkeit gezahlt und dürfen folglich nur im Ansässigkeitstaat besteuert werden. Demzufolge sind auch die Versicherungsprämien nicht den…

EAS 921Sonderausgabenabzugsfähigkeit für Lebensversicherungsprämien an ausländische Versicherungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 99/1-IV/4/9602.08.1996

…störend, wenn sich die österreichische Betriebstätte für bestimmte Leistungen der Unterstützung des deutschen Stammhauses bedient (und hiefür eine fremdübliche Abgeltung mit steuermindernder Wirkung in Österreich leistet). Die Frage, ob die von der inländischen Niederlassung abgeschlossenen Versicherungsverträge solcherart der inländischen Betriebstätte zuzurechnen sind, ist eine Sachverhaltsfrage…

EAS 686Keine Sonderausgabenabzugsfähigkeit von Versicherungsprämien an EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/70/1-IV/4/9501.08.1995

…solche EWR-Versicherungsunternehmen vom Ausland aus, sonach ohne inländischen Geschäftsbetrieb, auf dem österreichischen Markt tätig, fehlt es nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen am Vorliegen des zweiten Tatbestandsmerkmales (EAS 388). Einen Geschäftsbetrieb in dem hier verstandenen Sinn bildet allerdings nicht jede Betriebstätte des ausländischen Versicherungsunternehmens…