…DBA-Anrechnung gekürzte Mindestkörperschaftsteuer auf diese Steuer angerechnet werden (EAS.985). Nach geltender Rechtslage besteht keine Möglichkeit, eine im Jahr des Zuflusses der italienischen Einkünfte in Österreich steuerlich unverwertbare italienische Abzugssteuer auf spätere Jahre "vorzutragen" oder aber den Vorjahresverlust nicht auch zur Verrechnung mit den…
Hat eine laufend Verluste erleidende und daher der Mindestkörperschaftsteuer ausgesetzte österreichische GmbH eine Liegenschaft in Italien verkauft und hierbei einen Gewinn von 1,000.000 erzielt, der in Italien mit 37% besteuert worden ist, dann ist die italienische Steuer (370.000) auf die von dem…
…unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer. Ob für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz) handelt, das DBA-Deutschland der Erhebung der Mindest-KÖSt entgegensteht…
…ausgestatteten Mindestkörperschaftsteuer. Dieser Effekt tritt auch dann ein, wenn die Nullbesteuerung in Österreich auf einen nach DBAs vorzunehmenden negativen Progressionsvorbehalt zurückzuführen ist. Der EU-Beitritt Österreichs hat an dieser Rechtslage nichts geändert. 12. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer (KStR 2001 Rz 1499, EAS 2539 im Verhältnis zu Deutschland und EAS 1185 im Verhältnis zu den Niederlanden). In den beiden zitierten EAS-Auskünften wurde für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße…
…Quellenbesteuerung unterzogen werden, dann ist gemäß Artikel 23 DBA-CSSR diese tschechische Quellensteuer auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen, die auf die tschechischen Gewinnausschüttungen entfällt. Fällt im Jahr des Bezuges der Gewinnausschüttung bloß Mindestkörperschaftsteuer an, dann belastet diese im wirtschaftlichen Ergebnis diesen - an sich nach § 10…
…unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer. Ob für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz) handelt, das DBA-Niederlande der Erhebung der Mindest-KÖSt entgegensteht…
…13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt auf 8.894,09 Euro (22.235,30 - 13.341,21). Bundesministerium für Finanzen, 24…
…dies nicht gegen eine Entlastung von der Doppelbesteuerung. Denn auch Z 32.8 des OECD-Kommentars zu Artikel 23A und 23B OECD-MA bringt zum Ausdruck, dass zeitliche Besteuerungsdivergenzen in den beiden Ländern den Ansässigkeitsstaat nicht von der Verpflichtung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung entbinden. Ist…
…DBA-Deutschland zu einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft und unterliegt nur mehr insoweit der deutschen Besteuerung, als sie Funktionen in den deutschen Betriebstätten der KG ausübt. Es ist zwar richtig, dass nach der österreichischen Verwaltungspraxis die Vorschriften über die Mindestbesteuerung nicht auf unbeschränkt steuerpflichtige ausländische…
…die mit 35% erhobene maltesische Steuer um alle daraus wieder geleisteten Rückzahlungen zu kürzen, wobei es gleichgültig ist, ob die Rückzahlung an die maltesische Tochtergesellschaft oder an die österreichische Muttergesellschaft erfolgt. 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…von österreichischen Portfoliodividenden im Steuerabzugsweg mit 15% erhobene österreichische Körperschaftsteuer auf die deutsche Gewerbesteuer anzurechnen. Die deutsche Gewerbesteuer ist demnach für die Beurteilung, ob die ausländische Durchschnittsteuerbelastung im Sinn von § 3 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 eine vergleichbare ausländische Besteuerung zur Folge hat…
…deutschen Organträger-KG, dann steht ungeachtet des noch nicht verstrichenen 2-Jahreszeitraumes des § 94a EStG 1988 ein KESt-Entlastungsanspruch gemäß Art. 10 DBA-D (1954 und 2000) zu (KESt-Herabsetzung auf 5%). 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH…
Ist die österreichische A-GMBH Organträger der österreichischen Organgesellschaft B-GMBH, wobei die B-GMBH operativ tätig ist und in Großbritannien eine Betriebstätte unterhält, während die A-GMBH Beteiligungserträge von einer britischen Tochtergesellschaft und britische Zinsen bezieht, dann ergibt sich gemäß dem DBA-Großbritannien für…
…EAS.888). In Jahren, in denen Mindestkörperschaftsteuer anfällt, kommt eine Anrechnung der tschechischen Quellensteuer nur insoweit in Betracht, als die Körperschaftsteuer dieses Jahres als auf die tschechischen Lizenzgebühren entfallend anzusehen ist. 08. August 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
… 22 Abs. 3 KStG zu erhebende Zwischensteuer ist keine Steuer des Begünstigten, sondern eine Steuer der Privatstiftung (EAS 1930). Die Privatstiftung ist daher berechtigt, bei Ermittlung dieser Körperschaftsteuer ausländische Steuern nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen (insb. unter Beachtung des Anrechnungshöchstbetrages) anzurechnen; dies gilt auch…
…1 lit. b DBA-Kroatien ist die Anrechenbarkeit kroatischer Zinsenquellensteuern mit der österreichischen Einkommen/Körperschaftsteuer begrenzt, die auf die kroatischen Zinseneinkünfte entfällt. Reicht die österreichische Körperschaftsteuer wegen der Berücksichtigung von Verlustvorträgen nicht zur Gegenverrechnung mit den kroatischen Quellensteuern aus, entfällt sonach keine ausreichend hohe österreichische…
…zur Besteuerung in Österreich führender Gewinnanteil, wohingegen das Ergebnis der US-Personengesellschaft, nach US-Steuerrecht ermittelt, zu einem Verlustanteil führt, dann können die US-Körperschaftsteuervorauszahlungen dieses Jahres, soweit sie in späteren Jahren wegen Übersteigens der US-minimum tax refundiert werden, in Österreich nicht angerechnet werden…
…den Mieteinkünften dieses Jahres in Italien erhobene Steuer (eine Steuer, die vom Bruttobetrag der Mieten erhoben wird) auf jene österreichische Körperschaftsteuer anrechenbar, die bei der Veranlagung dieses Jahres auf die italienischen Mieteinkünfte und den italienischen Veräußerungsgewinn entfällt. Der Umstand, dass Italien den Veräußerungsgewinn nicht besteuert…