…vor, wenn ein Unternehmen eine feste Geschäftseinrichtung unterhält, durch die es seine Tätigkeit ganz oder teilweise ausübt. Dafür bedarf es auch einer Verfügungsgewalt über die Geschäftseinrichtung. Ein Rechner (Hardware-Server) kann als maschinelle Einrichtung an einem physischen Standort eine Betriebsstätte begründen (siehe EAS 926, 1574…
Veräußert eine in Österreich ansässige Steuerpflichtige einen Teil ihrer auf einem österreichischen Aktiendepot liegenden Aktien an ihren in den USA lebenden Sohn unter Vorbehalt des lebenslangen Fruchtgenusses, dann ist für die Beurteilung der Frage, wem die Aktiendividenden in der Folge steuerlich zuzurechnen sind, auf die…
…entschieden werden. Denn wird eingewandt, das deutsche Unternehmen könne keine inländische Betriebstätte besitzen, weil es über keine Räumlichkeiten in Österreich die Verfügungsgewalt habe (die Postadresse sei die Anschrift eines "unabhängigen Dienstleisters"), dann bedarf es noch einer eingehenden Untersuchung darüber, ob der Dienstleister tatsächlich im Sinn…
…die bisherige traditionelle Auslegung für richtig, dass nämlich eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung zu fordern ist, über die das Unternehmen die Verfügungsgewalt ausübt; wenn dem Unternehmen aber nicht die Verfügungsmacht über das gesamte Forstrevier mit einer solchen Intensität zukommt, dass es andere von der…
…mag dieses nun ein körperliches oder ein unkörperliches sein, ist kennzeichnend, dass dieses aus der Verfügungsgewalt des Veräußerers ausscheidet und in die Verfügungsgewalt des Erwerbers übergeht. Ist es daher so, dass der den Wert der veräußerten Software begründende immaterielle Vermögenswert für den das Softwareprodukt liefernden…
…Bestellungen, so wird unter folgenden Voraussetzungen hiedurch eine Betriebstätte im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens für die deutsche Gesellschaft in Österreich begründet : a) Der Bestellungen entgegennehmende Außendienstmitarbeiter besitzt zwar keine Verkaufsabschlußvollmacht (Bestellvertreter), hat aber die "Verfügungsgewalt" über das Auslieferungslager (d.h. er hat nicht nur Zugang hiezu…
…Deutschland - die bisherige traditionelle Auslegung für richtig, dass nämlich eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung zu fordern ist, über die das Unternehmen die Verfügungsgewalt ausübt; wenn dem Unternehmen aber nicht die Verfügungsmacht über das gesamte Gebäude zukommt, wird derzeit in dem Gebäude selbst keine Betriebstätte…
…steuerlich anerkannt wird; denn sollten die Geldbeträge von den österreichischen Firmen nur zum Schein an die schweizerische Gesellschaft erfolgt sein (und daher in Wahrheit weiterhin in der Verfügungsgewalt der inländischen Firmen verblieben sein) oder sollte sich die Konstruktion insgesamt als Rechtsmissbrauch darstellen, wären andere rechtliche…