…22 Abs. 1 lit. b DBA Tschechien anzurechnen ist. Im Fall einer Veräußerung fällt der Vorgang hingegen unter Art. 7 DBA Tschechien, wodurch kein tschechischer Besteuerungsanspruch begründet wird und folglich keine Steueranrechnung in Österreich erfolgen könnte (vgl. EAS 1034 und EAS 2623). Bei Abschluss eines…
…Boden beschränken müssen. Auf deutscher Seite sind gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland sämtliche Gewinne, sonach auch jene, die aus der Veräußerung des selbsthergestellten Gebäudes resultieren mögen, von der deutschen Besteuerung freizustellen. 02. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Zusammenhang getroffene Unterscheidung zwischen einem Verkauf "direkt aus der unechten stillen Gesellschaft" und einer "Veräußerung der Gesellschaftsanteile" erscheint im beschriebenen Sachverhaltsbild nicht verständlich. Denn Verkäufer kann - wenn das vorstehende Sachverhaltsbild im konkreten Fall der Realität entspricht - nur der Unternehmer und Eigentümer des E-Werkes sein…
…des DBA Deutschland-Ungarn von der Besteuerung freigestellt werden, wird zu prüfen sein, ob sich aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 DBA Österreich-Deutschland das Erfordernis für eine Steuerfreistellung in Österreich ergibt. Denn das Diskriminierungsverbot verpflichtet Österreich, die Besteuerung der inländischen Betriebstätte eines deutschen Unternehmens…
…sind sie auf der Ebene des DBA-Deutschland nicht - wie in EAS 2646 - dem Artikel 18 (Renten), sondern dem Artikel 13 Abs. 1 (Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen) zuzuordnen, sodass die Renteneinkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen und nur für Zwecke des…
…die bisherigen laufenden Gewinne nach der Vorschrift des Art. 7 Abs. 5 DBA-Schweiz unter Anwendung des Rohprämienschlüssels aus dem Gesamtgewinn des Unternehmens herausgeschält worden sind, berührt nicht die Ermittlung des Veräußerungsgewinnes. 24. September 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…solcherart anlässlich der Vereinigung der Ostaktivitäten in Österreich resultierende Steuerpflicht gründet sich aus österreichischer Sicht auf die Betriebstättenregel des Art. III des DBA-USA (alt). Aber selbst wenn von Seiten des US-Unternehmens die Anwendbarkeit von Artikel III auf den bei Veräußerung der gesamten Betriebstätte…
…der gesamte Wertzuwachs in den beiden Staaten anteilig besteuert werden kann: bis zum Wegzug im Wegzugsstaat und ab dem Zuzug im Zuzugsstaat. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Wegzugsstaat einen Besteuerungsaufschub gewährt und die im Wegzugsjahr festgestellte Steuerschuld erst im Jahr der tatsächlichen Veräußerung…
…an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov. 1978, 2058, 2139/78 (bezgl. Errichtung von 3 Wohneinheiten und Veräußerung innerhalb von 3 Jahren) das Vorliegen eines gewerblichen inländischen Grundstückshandels als gegeben angenommen werden. Der Umstand, dass dieses inländische…
…wurde, der vorsieht, dass die Abtretung des Geschäftsanteiles "mit dinglicher Wirkung" zum Beginn des 1. Jänner 1990 erfolgt, und wurde die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Geschäftsanteil tatsächlich erst mit 1. Jänner 1990 übertragen, so hat die steuerlich maßgebende Veräußerung an diesem letztgenannten Tag stattgefunden. Denn…
…den Verlust der "Abgeltungswirkung". Denn auch der mit 14% pauschalierte Veräußerungsgewinn unterliegt nach § 30a Abs. 1 EStG 1988 dem besonderen Steuersatz von 25% und erlangt dadurch die in dieser Bestimmung vorgesehene Progressionsunwirksamkeit. Diese kann nicht durch den DBA-Progressionsvorbehalt verloren gehen. Der bei Veräußerung des…
…Regelung gilt gleichermaßen für Beteiligungen an ausländischen und österreichischen Kapitalgesellschaften; denn in beiden Fällen ist Österreich bis zur Hauptwohnsitzverlegung die Erfassung der in den Beteiligungen angewachsenen Wertvermehrung durch das DBA-Deutschland untersagt. 14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in die unbeschränkte Steuerpflicht zufließen (EAS 1764). Sollte allerdings der inländische Wohnsitz vor der Veräußerung begründet werden, dann ist es wohl richtig, dass bei Aufrechterhaltung des Lebensmittelpunktes in Turkmenistan und damit der Aufrechterhaltung der dortigen Ansässigkeit im Sinn des DBA-UdSSR (Weiteranwendung im Verhältnis zu…
…deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten eingetretenen Wertzuwachses, sondern ausschließlich auf die Zahlung in Rentenform. Diese Sichtweise zeitigt auch Wirkung auf der Ebene des DBA-Deutschland. Denn abkommensrechtlich liegt damit kein Anwendungsfall von Artikel 13 (Veräußerung von deutschem Betriebstättenvermögen), sondern ein Anwendungsfall des Artikels 18 Abs. 1 DBA (Rentenzahlungen…
…des Status als solche "Immogesellschaft" ein, da diesfalls die Veräußerung der Beteiligung nicht von Art. 13 Abs. 2, sondern von Art. 13 Abs. 5 DBA-Deutschland erfasst wäre, der das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat der Anteilseigner zuweist. Ob eine "Immogesellschaft" vorliegt, bestimmt sich gemäß Abs…
…Dies ist der Fall, wenn der Buchwert der unbeweglichen Wirtschaftsgüter der GmbH die Buchwerte der übrigen Wirtschaftsgüter übersteigt. Hierbei ist zufolge der Schlussprotokolls zu Artikel 13 die Wertermittlung nach dem Stand des Aktivvermögens vorzunehmen, das in der letzten vor der Veräußerung nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen erstellten…
In EAS 1622 wurde auf das Ergebnis einer österreichisch-deutschen Verständigung hingewiesen, die Folgendes zum Inhalt hatte: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des…
…bei der österreichischen GmbH jedoch um eine Gesellschaft, deren Vermögen "hauptsächlich" aus in Österreich gelegenen Gebäuden oder Grundstücken besteht, so besteht im Falle der Anteilsveräußerung durch die in Australien ansässige natürliche Person nach dem Abkommen ein Besteuerungsrecht Österreichs, weil es sich um eine Veräußerung von…
…der Erwerb, die Verwertung und Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung von Realitäten und Gebäuden ist, in Deutschland eine Liegenschaft erworben und diese nach zwei Jahren wieder verkauft, so steht gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den erzielten Veräußerungsgewinnen Deutschland zu. Der…
…und Verpachtung" erlittene Auslandsverlust infolge von Sanierungsmaßnahmen am Mietobjekt höher als die für den Verlustausgleich verfügbaren Inlandseinkünfte, dann kann der Verlustüberhang genauso wenig in Österreich "vorgetragen" werden, wie bei negativen inländischen Vermietungseinkünften. 27. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: