RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 141

Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzverlegung nach Israel

geltende FassungEAS-AuskunftA 140/61/1-IV/4/92vom 15.06.1992

Wortlaut laut Findok

  Gemäß § 31 EStG sind im Falle eines Wegzuges aus Österreich stille Reserven inländischer Gesellschaftsbeteiligungen der Besteuerung zuzuführen, wenn durch den Wegzug das inländische Besteuerungsrecht daran verloren geht. Bleibt dieses Besteuerungsrecht im Falle des Wegzuges aber dem Grunde nach erhalten und wird seine Geltendmachung durch ein Doppelbesteuerungsabkommen lediglich durch Festlegung eines Höchststeuersatzes begrenzt, wird durch den Wegzug keine Steuerpflicht ausgelöst. In Österreich ansässige Personen, die ihren Wohnsitz nach Israel verlegen und nach Art. 13 Abs. 3 DBA-Israel mit Gewinnen aus künftigen Veräußerungen nicht börsennotierter Inlandsbeteiligungen im Sinn der zitierten Abkommensbestimmung in Österreich mit einem Höchststeuersatz von 15% besteuert werden können, unterliegen daher nicht der Wegzugsbesteuerung nach § 31 Abs. 2 Z 2 EStG. 15. Juni 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

BeteiligungWohnsitzwechselVeräußerungsvorgangVeräußerungsgewinnVeräußerungserlösVeräußerung von BeteiligungenAnteilsveräußerungBeteiligungsveräußerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 140/61/1-IV/4/92
Stammnummer
18365
Gültig
15.06.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF