Findok · EAS-Auskünfte
EAS 141
Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzverlegung nach Israel
geltende FassungEAS-AuskunftA 140/61/1-IV/4/92vom 15.06.1992
Wortlaut laut Findok
Gemäß
§ 31 EStG sind im Falle eines
Wegzuges aus Österreich stille Reserven inländischer
Gesellschaftsbeteiligungen der Besteuerung zuzuführen, wenn durch den
Wegzug das inländische Besteuerungsrecht daran verloren geht. Bleibt dieses
Besteuerungsrecht im Falle des Wegzuges aber dem Grunde nach erhalten und wird
seine Geltendmachung durch ein Doppelbesteuerungsabkommen lediglich durch
Festlegung eines Höchststeuersatzes begrenzt, wird durch den Wegzug keine
Steuerpflicht ausgelöst.
In Österreich ansässige Personen, die ihren
Wohnsitz nach Israel verlegen und nach Art. 13 Abs. 3 DBA-Israel mit Gewinnen
aus künftigen Veräußerungen nicht börsennotierter
Inlandsbeteiligungen im Sinn der zitierten Abkommensbestimmung in
Österreich mit einem Höchststeuersatz von 15% besteuert werden
können, unterliegen daher nicht der Wegzugsbesteuerung nach § 31 Abs.
2 Z 2 EStG.
15. Juni
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 13 DBA IL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Israel (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 85/1971
BeteiligungWohnsitzwechselVeräußerungsvorgangVeräußerungsgewinnVeräußerungserlösVeräußerung von BeteiligungenAnteilsveräußerungBeteiligungsveräußerung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 140/61/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18365
- Gültig
- 15.06.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF