…lösen in diesem Rahmen eine "Wegzugsbesteuerung" aus. Die Einkünfte sind hierbei mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt des Wegfalles des Besteuerungsrechtes Österreichs und den Anschaffungskosten anzusetzen. Im Fall des Wegzuges wird sonach ein Veräußerungsvorgang fingiert. Liegt der gemeine Wert unter den Anschaffungskosten…
…anfallende Liquidationsgewinn nach inländischem Recht als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung zu unterziehen. Aber auch der Wertzuwachs (capital gain) der in den Händen des US-Unternehmens durch den Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben einerseits und den seinerzeitigen Anschaffungskosten der Beteiligung andererseits aufgedeckt wird…
Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird der bis zur…
…von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung…
…von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung…
…Tochtergesellschaft einer britischen Holdinggesellschaft liquidiert, wobei sich vor allem aus den in der Vergangenheit nicht ausgeschütteten, sondern jeweils auf neue Rechnung vorgetragenen Gesellschaftsgewinnen für die britische Gesellschafterin ein Liquidationsgewinn ergeben wird (Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Beteiligungsanschaffungskosten), dann unterliegt dieser Liquidationsgewinn gemäß § 98 Z…
…werden. Die österreichische Wegzugsbesteuerung erfasst allerdings nur den nach dem Zuzug eingetretenen Wertzuwachs, da nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert im Zeitpunkt des Zuzuges und im Zeitpunkt des Wegzuges der Besteuerung unterliegt. Diese Regelung deckt sich im Grunde mit der Vorschrift des Artikels 13…
…liquidiert, so unterliegt der hierbei anfallende Liquidationsgewinn als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung. Die stillen Reserven, die in den Händen des US-Unternehmens durch den Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben einerseits und den seinerzeitigen Anschaffungskosten der Beteiligung andererseits aufgedeckt werden, unterliegen gemäß § 98…
… 30 Abs. 3 EStG 1988 als Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten zu ermitteln. Daran vermag auch das DBA-Großbritannien nichts zu ändern, da es keine Einschränkung im Hinblick auf die Ermittlung des Veräußerungsgewinns für die Grundstücke vorsieht: Artikel 13 OECD-MA ist grundsätzlich…
…bestehen keine Bedenken, auf die Wertsteigerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft ab dem Zeitpunkt des Wegzugs bis zum Umwandlungsstichtag abzustellen. Diese Wertsteigerung kann als Unterschiedsbetrag im Sinne des § 9 Abs. 1 Z 3 dritter TS UmgrStG angesetzt werden und unterliegt im Falle einer späteren Veräußerung…
…2 Z 2 Investmentfondsgesetz 1993 eine Schätzung der ausschüttungsgleichen Erträge mit 90% des Unterschiedsbetrages zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis mindestens aber mit 10% des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises. In den Fällen der Geldmarkt- und Anleihefonds ist Frankreich gemäß Artikel…