…wenn davon ausgegangen werden kann, dass die deutschen Galerien von fremden Unternehmern betrieben werden und in den Räumen der Galerien keine örtlichen Einrichtungen in der Verfügungsmacht des Aquarellisten stehen, die für ihn als "ständige Einrichtung" im Sinn der genannten Abkommensbestimmung zu werten sind. Unter den…
…Grund des am 24.8.2000 unterzeichneten neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu Art…
…die Bauausführung einem österreichischen Bauunternehmen als Generalunternehmer übertragen, dann lässt sich auf Grund dieser Sachverhaltsgegebenheiten nicht mit Sicherheit eine Aussage darüber machen, ob das schweizerische Unternehmen hiedurch eine Baubetriebstätte in Österreich begründet oder nicht. Es ist wohl so, dass die meisten der aufgelisteten Funktionen mit…
Verluste, die in Deutschland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterworfene Unternehmer in österreichischen Betriebstätten erlitten haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen…