…keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest glaubhaft machen. Schöpfen nun inländische Banken Verdacht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterlassung des inländischen Steuerabzuges nicht vorliegen, dann werden sie es nicht dabei bewenden lassen können, ungeachtet dieses Verdachtes den Steuerabzug mit der Begründung zu unterlassen, dass (neben Namen…
…die Unterlassung des inländischen Steuerabzuges nicht vorliegen (zB weil die Kapitalgesellschaft in einem Steueroasengebiet angesiedelt ist und die über die Konten verfügungsberechtigten Personen im Inland leben), dann werden sie es nicht dabei bewenden lassen können, ungeachtet dieses Verdachtes den Steuerabzug mit der Begründung zu unterlassen…
…werden müsste, ob der Umstand, dass die Gewährleistungsarbeiten bloß gelegentlich und mit zahlreichen Unterbrechungen durchgeführt werden, nicht auch nach neuer OECD-Auffassung zum Ergebnis führen müssten, dass die hier vorliegenden Tätigkeiten nicht zur Begründung einer Betriebsstätte des deutschen Unternehmens in Österreich führen würden. Im Übrigen…
…Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. Beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 besteht nur dann, wenn die Rechte in ein inländisches Register eingetragen sind oder in einer…
…dann nicht zur Begründung der erforderlichen Verfügungsmacht, wenn die Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg erbracht wird (BFH 04.06.2008, I R 30/07). Sollte für das britische Unternehmen daher keine Betriebstätte nach § 29 BAO gegeben sein, ist aber nicht auszuschließen, dass eine Betriebstätte auf…
…Nationalität) in die Dienste des liechtensteinischen Verleihunternehmens, dann unterliegen sie kraft der sie treffenden unbeschränkten Steuerpflicht grundsätzlich mit sämtlichen Bezügen der inländischen Steuerpflicht, die im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist (falls das liechtensteinische Unternehmen keine inländischen Einrichtungen besitzt, die eine "Lohnsteuerbetriebstätte" im Sinn von § 81 EStG begründen; …
…beispielsweise auch in der dauerhaften Aufstellung eines Servers die Begründung einer Betriebstätte erblickt (EAS 926); eine Betrachtung, die nach den bisherigen Erfahrungen im Übrigen zurzeit von den meisten OECD-Staaten geteilt wird. Es muss weiters bezweifelt werden, dass im geschilderten Fall der inländischen Betriebstätte bloße…
…gestattet) produziert und diese in der Folge auf Grund von Verträgen mit interessierten Tourismusbetrieben im DBA-Ausland aufstellt, könnte hiermit nur dann eine ausländische Betriebstätte begründen, wenn der Leistungsinhalt des österreichischen Unternehmens nicht bloß in der entgeltlichen Überlassung der Informator-Tafeln einschließlich des Know-Hows…
…sondern der ungarischen Gesellschaft steuerlich zugerechnet werden, führt zu einem Zurechnungskonflikt, vermag aber nicht die Anwendung des im österreichischen Recht verankerten Transparenzprinzips zu unterbinden (EAS 3303). Räumlichkeiten der ungarischen B.T., in denen lediglich vermögensverwaltende Funktionen ausgeübt werden, begründen für den Gesellschafter keine Betriebstätten (VPR…
…wenn der Gesetzgeber in § 99 Abs. 1 Z 5 eine "kaufmännische oder technische Beratung gemäß § 98 Abs. 1 Z 3" als abzugspflichtig erklärt hätte. Eine solche Begriffsverknüpfung ist aber nicht vorgenommen worden und kann - wie oben begründend ausgeführt - auch aus teleologischer Sicht nicht gerechtfertigt werden…
…sonach eine "Überlassung von Rechten" im Sinn von § 28 Abs. 1 Z. 3 EStG dar; werden nun solche entgeltlich überlassenen Rechte in einer inländische Betriebstätte des Berechtigten (des Sportartikelherstellers) genutzt (dies trifft z.B. auch für die zur Hebung der inländischen Betriebstättengewinne des Sportartikelherstellers im…