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EAS 3268Progressionsvorbehalt bei deutschen Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0132-IV/4/201228.02.2012

…Auch in diesem Fall ging es um steuerliche Mehrbelastungen, deren Ursache auf die Unterschiedlichkeit des deutschen und österreichischen Rechtssystems zurückzuführen war (Pensionskassenbeiträge des deutschen Arbeitgebers unterlagen - zum Unterschied von der Rechtslage in Österreich - in Deutschland dem Lohnsteuerabzug). Im Fall der EAS 3075 wurden sonach Lohnbezugsteile…

EAS 2913Steuerliche Behandlung der "SOX-Kosten" einer US-Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1913-IV/4/200722.11.2007

Durch den "Sarbanes-Oxley Act" wurde nach hier vorliegenden Unterlagen US-Gesellschaften gesetzlich eine Verbesserung ihrer Unternehmensberichterstattung auferlegt, die auch ihre Auslandsgesellschaften einschließt. Die Einführung dieses Systems wird allgemein als sehr aufwendig beschrieben; Hauptkostenfaktoren sind die Aufwendungen für externe Berater, die ein geeignetes Kontrollsystem für…

EAS 553Deutsche Vermögensteuerpflicht für österreichische Pfandbriefe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1471/4/1-IV/4/9419.12.1994

…Pfandbriefe von einer österreichischen Landeshypothekenbank gekauft, so unterliegen die hiefür bezogenen Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der Besteuerung in Deutschland. In dieser Beurteilung ist durch das mit 1.1.1992 wirksam gewordene Revisionsprotokoll zum DBA-Deutschland keine Änderung eingetreten. Durch das Revisionsprotokoll wurden wohl…

EAS 1093§ 68 EStG-Zuschläge auf Grund von Bühnendienstverträgen mit ausländischen Künstlern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 323/1-IV/4/9716.07.1997

Ausländische Künstler, die bis einschließlich 1993 bei inländischen Theatern als beschränkt steuerpflichtige Dienstnehmer beschäftigt waren, unterlagen nach § 70 EStG einer mit 20% begrenzten Bruttoabzugsbesteuerung, wobei die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge nach Maßgabe des § 68 EStG steuerfrei blieben. Ab 1994 wurde die Bruttoabzugsbesteuerung der beschränkt steuerpflichtigen…

EAS 2525Deutsche Immobilien-KG mit inländischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0253-IV/4/200406.12.2004

…die benötigen Unterlagen, Genehmigungen und Bescheinigungen für das Objekt zu beschaffen sowie die hierfür nötigen Anträge zu stellen, rechtsgeschäftliche Erklärungen für den Eigentümer (die deutsche KG) abzugeben und entgegenzunehmen, sowie alle Rechtsgeschäfte zum Zwecke der Anhebung des Mietzinses und der Kündigung von Mietverträgen vorzunehmen sowie…

EAS 2762Inlandsdividendenbezug über eine deutsche KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0471-IV/4/200624.08.2006

…sämtliche Unterlagen, die die DBA-Freistellungsverpflichtung belegen). Unterliegen diese Kapitalerträge aber keinem Steuerabzug mehr, dann kommt ihnen gemäß § 97 Abs. 1 EStG auch keine Endbesteuerungswirkung zu. Daher ist es nicht zulässig, die im Gewinnanteil der deutschen KG enthaltenen österreichischen Kapitalerträge von der Erfassung zum Progressionsvorbehalt…

EAS 1484Veräußerungsgewinnbesteuerung nach Zuzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 279/2-IV/4/9905.07.1999

…nach dem Zuzug stattfindenden Verkaufes seiner Kapitalanteile ist daher der Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses zum gemeinen Wert der Anteile anläßlich des Zuzuges nach Österreich zu ermitteln. Der Umstand, daß die Gewinnausschüttungen der inländischen Kapitalgesellschaften bereits vor seinem Zuzug nach Österreich der inländischen Besteuerung unterlagen…

EAS 3418Abzugsteuerpflicht bei Vortragender im Bereich der Erwachsenenbildung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0124-IV/8/201917.07.2019

…durch eine Ansässigkeitsbescheinigung oder - in den Fällen des § 2 Abs. 2 DBA-EVO - durch eine Erklärung der Einkünfteempfängerin (hier: der Vortragenden) glaubhaft gemacht werden. Liegen diese Unterlagen nicht vor, ist eine Entlastung an der Quelle unzulässig (§ 5 Abs. 1 Z 1 DBA-EVO). Abzugsverpflichtet sind…

EAS 3412Wegzugsbesteuerung bei Ansässigkeitsverlagerung nach Kanada
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0030-IV/8/201929.01.2019

…einer fiktiven Veräußerung auf die bis zum Zeitpunkt des physischen Wegzugs angesammelten stillen Reserven beschränken müsste. Zwecks späterer Wertermittlung für die Wegzugsbesteuerung nach Ablauf der Fünfjahresfrist muss der Abgabepflichtige geeignete Unterlagen über die gemeinen Werte der gehaltenen Kapitalanteile zum Zeitpunkt des physischen Wegzugs führen und…

EAS 776Dubioser Lizenzvertrag mit schweizerischer Briefkastengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4283/6-IV/4/9515.12.1995

…internationalen Auskunftsverfahrens Erhebungen bei der britischen Steuerverwaltung in anzufordern. Denn vor Inanspruchnahme der internationalen Amtshilfe müssen die nationalen Ermittlungsmöglichkeiten (hier: die Anforderung der entsprechenden Unterlagen von einem in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft) ausgeschöpft werden (siehe den aus der EU-Amtshilferichtlinie übernommenen Grundsatz in § 4 Abs…

EAS 3229Österreichischer Architekt mit liechtensteinischem Architekturbüro
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1163-IV/4/201114.07.2011

…Entscheidend wird auch sein, wo die schöpferische Gestaltungskraft des Architekten, die den Ruf und den Firmenwert des Unternehmens prägt, zum Einsatz gebracht wird. Dies wird vermutlich dort der Fall sein, wo die eigenschöpferischen Kreationen in das Planungsdesign inkl. der hier maßgebenden Vorentwürfe einfließen. Aber selbst…

EAS 2557Entlastung der Autorenhonorare von der Abzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0309-IV/4/200405.01.2005

  Ein österreichischer Buchverlag, der jährlich an eine Reihe von ausländischen Autoren so genannte "Autorenhonorare" auszahlt, gilt damit deren Urheberrechte an den literarischen Werken ab und hat folglich nach § 99 EStG einen Steuerabzug von 20% vorzunehmen. Jene Doppelbesteuerungsabkommen, die dem OECD-Musterabkommen folgen, sehen aber…