…dass die Unfallrente Ausfluss einer gesetzlichen Unfallversorgung ist, dann könnte das BMF bei Vorlage einer Basisinformation über diese Unfallversorgung eine Prüfung hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit der inländischen Unfallversorgung anstellen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der in Österreich laufenden Steuerreformbestrebungen ab 2001 auch in…
…da die Unfallrente nicht vom Katalog des § 98 EStG 1988 erfasst wird. Soweit bereits nach österreichischem inländischem Recht keine Steuerpflicht eintritt, erübrigt es sich, die Auswirkungen des DBA-Deutschland mitzuberücksichtigen (die ebenfalls zu einer Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich führen würden). 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister…
Unfallrenten haben nach Auffassung des BMF Schadenersatzcharakter und stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar (EAS 170); sie werden daher auch nicht von dem in Artikel 18 DBA-Schweiz verwendeten Begriff "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere…
…18 Abs. 1 lit. b DBA-USA). In diesem Fall wären auch die von den österreichischen Sozialversicherungsträgern geleisteten gesetzlichen Unfallrenten von dieser Bestimmung erfasst und würden nicht dem Artikel 21 zuzuordnen sein. 24. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
… Unfallrenten haben nach Auffassung des BM für Finanzen Schadenersatzcharakter und stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar (EAS 170); sie fallen daher auch nicht unter den in Artikel 18 DBA-Kroatien verwendeten Begriff der "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen…
Hat ein 1933 geborener deutscher Arzt seinen Wohnsitz im Jahr 2002 aus Deutschland nach Österreich verlegt, tritt er damit mit der seit 1995 bezogenen deutschen Rente aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag in die österreichische Steuerpflicht ein. Diese österreichische Steuerpflicht will die Rente aber nur insoweit erfassen…
…nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel 10, zur Anwendung bringen. Die deutsche Sozialversicherungspension ist daher in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) zur Gänze von der Besteuerung freizustellen. 11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…um eine steuerliche Zuzugsbegünstigung anzusuchen. Eine besondere Rechtssituation ergibt sich aber für eine vom Dust Diseases Board in Australien wegen einer erlittenen Berufskrankheit gezahlte Unfallrente. Diese hat Schadenersatzcharakter und fällt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen unter keine der besonderen Zuteilungsregeln des österreichisch-australischen Doppelbesteuerungsabkommens…
…000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S 50.000,-, dann ist die Sozialversicherungspension gemäß Artikel 10 DBA-Ö/Deutschland von der österreichischen Besteuerung freizustellen und darf nur für Belange des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden; die Firmenpensionsnachzahlung ist hingegen gemäß Artikel 9 Abs…
Schließt eine in Österreich ansässige Versicherungsnehmerin mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag ab, auf Grund dessen ab dem Jahr 2011 eine monatliche Rente von rund 4.500 S zu leisten ist, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Diese Rechtsfolge ergibt…
…Ruhegehälter) fallen und folglich in Österreich zu besteuern sind (EAS 47). Es sind dem BM für Finanzen keine Umstände bekannt, die bewirken könnten, dass diese Sichtweise im Geltungsbereich des DBA-2000 aufgegeben werden müsste; in dem im paraphierten Entwurfstadium vorliegenden Anwendungsschreiben zum DBA-2000 ist…
Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft Lebensversicherungsverträge ab, auf Grund derer nach Ablauf einer bestimmten Frist monatliche Renten zu leisten sind, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Deutschland ist daher verpflichtet, die Rentenzahlungen von der künftigen…
…behindert. Entsprechendes muß aber gelten, wenn die Ansässigkeit im Sinn des Abkommens in Österreich beibehalten wird und folglich die Besteuerungsrechte an den Einkünften nicht in Deutschland sondern bei Österreich liegen. Das DBA-Deutschland vermag daher im vorliegenden Fall nicht die Besteuerungsrechte Österreichs zu beschränken, wenn…
…lit. b EStG 1988 nur mit 25% zu erfassen (EAS 1774). Insoweit allerdings in diese Pensionskasse Beitragsleistungen auf Grund des schweizerischen Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge zu leisten waren, sind die daraus stammenden Teile der Rentenzahlungen voll in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen…
Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitarbeiter am 30.Juni 1999 mit Kündigungsfrist 29.2.2000 beendet, wobei der Mitarbeiter im Juni 1999 seinen Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht gewechselt hat, dann…
…aus österreichischer Sicht sind daher die vom Arbeitgeber in der Ansparphase geleisteten Beiträge wie die unmittelbar vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge in den Gegenleistungswert der Rente einzubeziehen und es ist die Rente ab Überschreiten des Gegenleistungswertes zur Gänze steuerpflichtig. Bundesministerium für Finanzen, 18. Dezember 2008
…als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinne des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (1954) anzusehen sind und folglich in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen sind (BMF-Erlass vom 18.01.1986, B 218/1/2-IV/4/85)…
…deutschen Arbeitgebern (des nicht-öffentlichen Sektors) gezahlt werden, unterliegen demgegenüber gemäß Artikel 9 des Abkommens der österreichischen Einkommensbesteuerung und sind in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Beiträge zu einer freiwilligen deutschen Krankenversicherung wären nach der sich aus § 18 EStG derzeit ergebenden Rechtslage in Österreich nur…
…DBA Schweiz entbehrlich ist. Wird allerdings ein österreichischer Wohnsitz als Zweitwohnsitz beibehalten, dann bleibt nach inländischem Recht die unbeschränkte Steuerpflicht und damit auch die Steuerpflicht der Versorgungsrente als "sonstige Einkunft" erhalten. In diesem Fall bedarf es daher der Auslegung des in Artikel 13 des Abkommens…
…Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterworfen worden ist, dann ist bei der Beurteilung, ob gemäß dem DBA-Argentinien ein Anspruch auf Lohnsteuerrückzahlung besteht, zu prüfen, ob und…