…Co KG mit deutschen Kommanditisten gegründet, deren Betriebsgegenstand der Handel mit den Erzeugnissen des deutschen Schwesterunternehmens sowie die Beteiligung an österreichischen Unternehmen ist, so ist die Frage, in welchem Umfang dieses österreichische Unternehmen mit (endbesteuerten) Finanzmitteln ausgestattet werden soll, in erster Linie nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten…
Ist eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft Hauptgesellschafterin einer operativ tätigen österreichischen Personengesellschaft und gehört zum österreichischen Betriebstättenvermögen dieser Personengesellschaft eine Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, ist der in der Kapitalbeteiligung aufgebaute Wertzuwachs in Österreich steuerverfangen. Diese Steuerhängigkeit besteht unabhängig davon, ob das DBA-Liechtenstein auf diese liechtensteinische…
…von Unternehmensmitarbeitern der Betriebsstätte wesentliche Funktionen ("significant people functions") in Bezug auf die ihr zuzurechnenden immateriellen Vermögenswerte ausgeübt werden, zu denen auch das gesamte Risikomanagement zählt (AOA Report Part I/125, EAS 3010). Die gegenständliche Beteiligung müsste funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit der Personengesellschaft…
…beteiligen, müssen damit die nachteiligen Folgen, die das derzeitige DBA-USA an den Bestand einer inländischen Betriebstätte knüpft (insb. "Attraktivkraft der Betriebstätte"), hinnehmen. Eine Änderung könnte nur im Rahmen einer Abkommensrevision herbeigeführt werden. 29. Mai 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…ausgeübt wird. Wird daher auf deutscher Seite die Zugehörigkeit der Beteiligung zum gewillkürten Betriebsvermögen der deutschen Personengesellschaft festgestellt, dann führt dies auf österreichischer Seite gemäß Artikel 15 zu einer entsprechenden Steuerfreistellung. 15. April 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…ohne dass dabei der Umfang der Beteiligung des Anteilseigners an der ausschüttenden Gesellschaft berücksichtigt wird, kann sowohl unter Artikel 43 EG über die Niederlassungsfreiheit als auch unter Artikel 56 EG über den freien Kapitalverkehr fallen". Die Schutzwirkung der Niederlassungsfreiheit beschränkt sich zufolge dieser Urteilsbegründung daher…
…eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser…
…Deutschland für alle Gesellschafter gleichermaßen ausgeschlossen: für wesentlich Beteiligte durch die hiefür eigens vorgesehene Zuteilungsregel des Artikels 7 und für die übrigen Gesellschafter durch die allgemeine Grundzuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1. 9. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sowie Abs. 3 des OECD-Kommentars zu Art. 14 OECD-MA idF vor dem Update 2000). Daher findet nach Ansicht des BMF auch der "authorized OECD approach" (AOA) in dem Umfang, in dem er für die Betriebstättengewinnzuordnung als maßgeblich erklärt worden ist, auf Art. 14…
…Hinblick auf eine Reziprozitätsbestätigung der schweizerischen Steuerverwaltung vom 14. Dezember 1994, D3.A.53/L-Klb/taq, auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommt, wie wenn…
…Büchern die Beteiligung des Kommanditisten an der Betriebs-GesmbH als Betriebsvermögen erfasst ist) seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann sind die solcherart in das Betriebstättenvermögen der deutschen Besitz-Personengesellschaft einfließenden Gewinnausschüttungen der deutschen Betriebs-GesmbH in Österreich gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen…
…Artikel 4 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Belange des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn die österreichischen Investoren nicht unmittelbar an der deutschen GesmbH & Co KG beteiligt sind, sondern wenn sie diese Beteiligung im Wege ihrer…
…ein. Wenn daher eine deutsche GesmbH aus ihren Beteiligungen an österreichischen Kommanditgesellschaften einen Verlust von S 500.000,00 erlitten hat, ist eine Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich nur in dem Umfang möglich, als dieser Verlust nicht mit positiven Einkünften der GesmbH in Deutschland saldiert werden kann…
…Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommen, wie wenn es sich hiebei um eine österreichische Tochtergesellschaft des schweizerischen Unternehmens handelte. 7. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommen, wie wenn es sich hierbei um eine österreichische Tochtergesellschaft des schweizerischen Unternehmens handelte (EAS 573). Diese Gleichbehandlungsregelung bezieht sich auch auf das Entlastungsverfahren; bei mindestens 25%iger Beteiligung kann daher gemäß § 94 Z 2 EStG der Kapitalertragsteuerabzug unterbleiben. …
…geprägt werden; die Räumlichkeiten der deutschen GmbH stellen für sie damit aus österreichischer Sicht gesehen keine Betriebstätten im Sinn von Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland (DBA-D-1954), BGBl. Nr. 220/1955, dar, sodass alle Einkünfte, die ihnen aus ihrer stillen Beteiligung zufließen, gemäß Artikel…
…so steht nach Artikel 5 Abs. 5 des DBA-Frankreich grundsätzlich Frankreich das ausschließliche Recht zu, den Vermögenswert der Kapitalbeteiligung zu besteuern. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht jedoch dann, wenn das unbewegliche Vermögen der industriellen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder einer anderen nicht gewerblichen betrieblichen Eigennutzung…
…den unter Artikel 26 des Abkommens fallenden steuerfreien liechtensteinischen Gesellschaften sowohl (zum DBA-Ausschluss führende) Nichtansässige als auch (zur DBA-Anwendung berechtigende) in Liechtenstein Ansässige beteiligt, sind die genannten Gesellschaften anteilig abkommensberechtigt. 27. September 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Der Begriff "Beteiligungen als stiller Gesellschafter" im Sinn von Artikel 22 des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 5. November 1969, BGBl. Nr. 24/1971, ist inhaltsgleich mit dem Begriff der "stillen Beteiligungen" im Sinn von Art. 4 Abs. 4 des Vorgängerabkommens vom 7. Dezember 1955…
…abzuwerten; es ist allerdings einzuräumen, dass einer solchen Abwertung - wäre sie nach österreichischem Recht zulässig - anders als einer Abwertung der seinerzeitigen KG-Beteiligung gemäß Art. 7 DBA-Deutschland in Österreich Steuerwirksamkeit zukäme. 19. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: