…DVO, insbesondere zum (im EU-Zollrecht nicht definierten) Begriff "grobe Fahrlässigkeit" hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 11.11.1999, C-48/99, u.a. drei (inzwischen allgemein anerkannte) Kriterien, nämlich "die Komplexität der Vorschriften", "der Umfang der Beteiligung am Wirtschaftsleben" und "die Sorgfalt"…
…DVO, insbesondere zum (im EU-Zollrecht nicht definierten) Begriff "grobe Fahrlässigkeit" hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 11.11.1999, C-48/99, u.a. drei (inzwischen allgemein anerkannte) Kriterien, nämlich "die Komplexität der Vorschriften", "der Umfang der Beteiligung am Wirtschaftsleben" und "die Sorgfalt"…
…DVO, insbesondere zum (im EU-Zollrecht nicht definierten) Begriff "grobe Fahrlässigkeit" hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 11.11.1999, C-48/99, u.a. drei (inzwischen allgemein anerkannte) Kriterien, nämlich "die Komplexität der Vorschriften", "der Umfang der Beteiligung am Wirtschaftsleben" und "die Sorgfalt"…
…ff). Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn jemand nach außen hin erkennbar am Wirtschaftsleben in Form des Güter- und Leistungsaustausches (im weitesten Sinne) teilnimmt; davon ist auszugehen, wenn sich die Tätigkeit auf eine unbestimmte Anzahl von Personen erstreckt, wenn der Unternehmer eine…
… Worin liegen im Anlassfall die Merkmale der "Nachhaltigkeit" und der "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr"? Worin dokumentiert sich die "Gewinnerzielungsabsicht" über den Zeitraum von Beginn (1987) bis Beendigung (2004)? Woraus kann das Finanzamt erkennen, dass die Betätigung der Gesellschaft über die bloße "Vermögensverwaltung" hinaus geht…
… Worin liegen im Anlassfall die Merkmale der "Nachhaltigkeit" und der "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr"? Worin dokumentiert sich die "Gewinnerzielungsabsicht" über den Zeitraum von Beginn (1987) bis Beendigung (2004)? Woraus kann das Finanzamt erkennen, dass die Betätigung der Gesellschaft über die bloße "Vermögensverwaltung" hinaus geht…
…Darüber hinaus fehle es auch an der für das Vorliegen von Gewerbeeinkünften erforderlichen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Das Merkmal liege vor, wenn jemand nach außen hin erkennbar am Wirtschaftsleben in Form des Güter- und Leistungsaustausch teilnehme und die nach obj Kriterien zu beurteilende Bereitschaft…
…Komplexität der Vorschriften, Umfang der Beteiligung am Wirtschaftsleben, Sorgfalt Es obliege dem vermeintlichen Zollschuldner, den Entlastungsbeweis zu führen, seine Sorgfaltspflicht nicht grob fahrlässig verletzt zu haben. Es werde also konkret nachzuweisen sein, dass die verfahrensgegenständliche zollrechtliche Verfehlung-trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt und trotz der…
…30). Der Umfang der Beteiligung am Wirtschaftsleben ist im Übrigen nur eines jener Kriterien, das nach der Rechtsprechung des EuGH in die Bewertung einzubeziehen ist. Ersucht ein Zollschuldner die für ihn zuständige Zollstelle um eine telefonische Auskunft, insbesondere zum Zollsatz, ist diese Auskunft in der…
…Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermögensverwaltung überschreitet. Dies ist dann der Fall, wenn das Tätigwerden des Steuerpflichtigen nach Art und Umfang deutlich jenes…
…Gewerbebetrieb vorliegen. Art und Umfang der beiden Transaktionen zeigten kein Bild, das der privaten Vermögensverwaltung widerspreche. Bestimmte Anhaltspunkte würden für eine nachträglich versuchte Darstellung eines Gewerbebetriebes sprechen, um die erlittenen Vermögensverluste einkommensmindernd geltend zu machen: die lediglich einmalige Darlehensvergabe bzw. das Eingehen 1 Beteiligung; die…
…der Schenkungssteuer befreit ist, würde dies darauf hin deuten, dass der Gesetzgeber nicht von einer Einkommensteuerpflicht ausgehen würde, da sonst der Zweck der Befreiung von der Schenkungssteuer vereitelt würde. Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr läge vor, wenn jemand nach außen hin erkennbar am Wirtschaftsleben…
…weil der Schuldner rechtlich zur Erfüllung verpflichtet war, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Vielmehr muss schon die Begründung des Schuldverhältnisses zwangsläufig erfolgt sein (VwGH 20.11.1959, 0279/59). Ein aus der Beteiligung am Wirtschaftsleben bestehendes Risiko in Form der Ermäßigung der Einkommensteuer auf die…
…die Vielzahl der zu beachtenden unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften als komplex zu beurteilen ist. Dies ergibt sich bereits daraus, dass selbst die Zollbehörde die Abgabenfestsetzung ursprünglich auf einen unzutreffenden Zollschuldtatbestand gründete. Der Umfang der Beteiligung am Wirtschaftsleben ist eines jener Kriterien, das nach der Rechtsprechung…
…ist). Das Merkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr setzt voraus, dass jemand nach außen hin erkennbar am Wirtschaftsleben in Form des Güter- oder Leistungsaustausches teilnimmt und die nach objektiven Kriterien zu beurteilende Bereitschaft hat, die jeweilige Leistung jedermann anzubieten, der nach ihr Bedarf hat…
…Gerichts, auf der Grundlage dieser Beurteilungskriterien zu untersuchen, ob offensichtliche Fahrlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers vorliegt (RN 59). Auf eine mangelnde Erfahrung im Bereich der Versandverfahren kann sich die Bf. als Spediteurin verschuldensmindernd nicht berufen. Der Umfang der Beteiligung am Wirtschaftsleben ist jedoch nur eines jener Kriterien…
…freischaffend künstlerischen und gewerblichen Einkünften handelt. Ernsthaftes Bestreben - Art, Umfang und Intensität der Tätigkeit unterscheiden sich von anderen Fotografen und Werbe-& Grafikdesignern nicht wesentlich. Die Investitionen in technische Ausstattung sowie Aus- & Weiterbildung indizieren eine professionelle Ausübung der Tätigkeit. Beteiligung am Wirtschaftsleben - Aufträge von Gemeinden, Vereinen…
…als Geschäftsführer und der damit einhergehenden Beteiligung am Wirtschaftsleben auch bewusst gewesen sein. Das Vorbringen vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien, die gewählte Vorgangsweise beruhe auf einer Empfehlung des Steuerberaters wurde durch die Zeugenaussage vom 4. September 2002 als reine Schutzbehauptung enttarnt. Der Tatverdacht besteht…
…6.2005, 2001/14/0086). Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 24.4.1996, 92/15/0092, ausgeführt hat, "ist eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gegeben, wenn jemand nach außen hin erkennbar am Wirtschaftsleben in Form des Güteraustausches oder Leistungsaustausches teilnimmt. Dies setzt…
…gegeben waren, wurden auch von der Betriebsprüfung nicht bezweifelt, weshalb darauf nicht weiter einzugehen ist. 1.1.Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn jemand nach außen hin erkennbar am Wirtschaftsleben in Form eines Güter- und Leistungsaustausches teilnimmt, sich…