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EAS 2000Kapitalertragsteuer im Fall von UNO-Bediensteten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/1-IV/4/0201.03.2002

…aus dem UNO-Privilegienübereinkommen, BGBl. Nr. 126/1957, kein Anspruch auf Entlastung von dieser österreichischen Kapitalertragsteuer. Denn Abschnitt 18 des Übereinkommens sieht für die UNO-Beamten lediglich eine Steuerfreistellung ihrer Bezüge vor. Im Fall der in Wien errichteten Internationalen Atomenergieorganisation genießen die Bediensteten mit österreichischer…

EAS 2300KESt-Entlastung für Bedienstete der internationalen Organisationen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 664/1-IV/4/0310.06.2003

…daher auch für die solcherart begünstigten Bediensteten der internationalen Organisationen. Gemäß Abschnitt 37 lit. f in Verbindung mit Abschnitt 39 des mit den Vereinten Nationen abgeschlossenen Amtssitzabkommens, BGBl. III Nr. 99/1998, sind die am Wiener Amtssitz tätigen UNO-Bediensteten von der Besteuerung aller Auslandseinkünfte…

EAS 735Steuerfreiheit für UNO-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1315/1/1-IV/4/9512.10.1995

Verlegt eine pensionierte UNO-Bedienstete französischer Staatsbürgerschaft, die in der Hauptsache bei einer UNO-Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen…

EAS 903Steuerfreiheit für UNO-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 84/1-IV/4/9603.07.1996

Verlegt eine UNO-Bedienstete, die in der Hauptsache bei einer UNO-Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle…

EAS 2019ILO-Bezüge für in- und ausländischen Arbeitseinsatz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 167/1-IV/4/0203.04.2002

…Nr. 126/1957, sind die UNO-Beamtengehälter von den Mitgliedstaaten steuerfrei zu stellen. Bezüge, die ein israelischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Wien als Bediensteter der ILO für eine in Österreich sowie im Ausland ausgeübte Beratertätigkeit bezieht, sind daher in Österreich steuerfrei. Diese Steuerfreiheit geht nicht…

EAS 16Wiener UNO-Beamte/Kreditvertragsgebühr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 175/18/1-IV/4/9110.07.1991

Beamte von UNO-Organisationen, denen diplomatische Vorrechte zustehen (Dienstgrad über P-4; "rote" Legitimationskarte), haben Anrecht auf die in Artikel 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, vorgesehenen Steuerprivilegien. Darnach steht eine umfassende Steuerbefreiung zu, von der nur die in lit…

EAS 749UNO-Menschenrechtsbeobachter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2485/1/1-IV/4/9515.11.1995

…Wird daher ein Österreicher als "United Nations Volunteer" von der UNO nach Zaire entsandt und ist die UNO nicht in der Lage zu bestätigen, dass dieser Österreicher Beamter ("official") dieser Organisation ist, kann aus dem UNO-Privilegienabkommen keine Steuerfreiheit seiner Bezüge in Österreich abgeleitet werden. …

EAS 1369Steuerliche Behandlung von UNO-Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 422/1-IV/4/9823.11.1998

…befindlichen Beamten - in Österreich nur wie beschränkt Steuerpflichtige behandelt werden. Beziehen daher in Wien lebende ehemalige UNO-Beamten neben ihrer UN-Pension (die nach geltender Rechtsauffassung so wie ein seinerzeitiger Aktivbezug ohne Progressionsvorbehalt steuerfrei zu stellen ist) noch andere in- oder ausländische Einkünfte (Zinseinkünfte, Vermietungseinkünfte…

EAS 403Versicherungssteuerbefreiung für UNO-Beamte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 462/2/1-IV/4/9403.03.1994

Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit der IAEO und der UNIDO sowie anderer Ämter der Vereinten Nationen in Österreich haben Anspruch auf Freistellung von der österreichischen Versicherungssteuer, wenn ihnen Diplomatenrang zusteht und sie daher Inhaber einer roten Legitimationskarte des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten sind. Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit, die…

EAS 17UNIDO-Beamte/Erbschaftssteuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/9131.07.1991

…auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern vor; nämlich dann, wenn sie allein infolge des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Bediensteten oder seiner Familienangehörigen in Österreich eintritt. Denn es soll durch die berufsbedingte Wohnsitznahme in Österreich keine zusätzliche Steuerleistung in Österreich anfallen. Tritt hingegen unbeschränkte österreichische Erbschaftssteuerpflicht…

EAS 176USt-Entlastung für Mitwirkung an den Auslandshilfsprogrammen der UNIDO, IAEO und UNRWA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0503/287-IV/4/9215.10.1992

  Die UNIDO ist gemäß Abschnitt 16 lit. b des Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, berechtigt, für Lieferungen und sonstige Leistungen österreichischer Unternehmer eine Umsatzsteuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens für die UNRWA und gemäß Abschnitt 22 lit…

EAS 3453Pensionen aus dem UN Joint Staff Pension Fund
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.536.51825.07.2024

Abschn. 26 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien, BGBl. III Nr. 99/1998 (UN-Amtssitzabkommen), sieht vor, dass "[a]us dem Pensionsfonds bezogene Ruhegenüsse […] von der Besteuerung befreit" sind. Der "Pensionsfonds" bezeichnet…

EAS 723KESt-Entlastung für die UNRWA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/39-IV/4/9521.09.1995

  Die United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) genießt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, als Amt der Vereinten Nationen die gleichen steuerlichen Vorrechte wie die UNIDO. Es kann daher nach Maßgabe des…

EAS 3438Besteuerung von Bezügen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen nach Pensionsantritt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.270.70219.04.2022

…e des UNIDO-Amtssitzabkommens idF BGBl. Nr. 245/1967). Nach Ansicht des BMF war diese Bestimmung nur für im Aktivstand befindliche UNIDO-Bedienstete anwendbar, eine Anwendbarkeit nach dem Übertritt in den Ruhestand wurde jedoch verneint (vgl. EAS 1209). Da sich der Wortlaut der Bestimmung nur…

EAS 1209Konsulentenhonorare eines pensionierten UNIDO-Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 187/1-IV/4/9819.01.1998

…bleiben. Die in Artikel XII Abschn. 27 lit. e) des UNIDO-Amtssitzabkommens vorgesehene Befreiung der Auslandseinkünfte von der inländischen Besteuerung gilt allerdings nur für die im Aktivstand befindlichen UNIDO-Bediensteten, sie gilt aber nicht mehr nach Übertritt in den Ruhestand. 19. Jänner 1998 Für den…

EAS 3362Weltpostverein-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0118-VI/8/201705.09.2017

…Dies gilt gemäß Art. VI Abschn. 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950, auch für Bedienstete der UN-Spezialorganisationen, wie etwa des Weltpostvereins (Art. I Abschn. 1 Z II lit. h conv. cit., EAS 3365). Gemäß …

EAS 1425Österreichische Universitätslektoren an italienischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 452/2-IV/4/9915.03.1999

In Österreich ansässige Personen, die als Universitätslektoren an italienischen Hochschulen eine Lehrtätigkeit entfalten, sind nach Maßgabe des Artikels 20 des DBA-Italien (wenn die in dieser Bestimmung vorgesehene Zweijahresfrist der Lehrtätigkeit nicht überschritten wird) in Italien von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Wird in einem solchen Fall…

EAS 798Dienstnehmer einer aus öffentlichen Mitteln unterhaltenen US-Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 2/1-IV/4/9629.01.1996

Errichtet eine nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete US-Gesellschaft, die als Vertragspartner zweier amerikanischer Ministerien tätig ist und deren Aufsicht unterliegt, in Österreich eine Niederlassung, von der aus im öffentlichen amerikanischen Interesse und unter vollständiger Kostenübernahme durch die US-Regierung Markterschließungsaufgaben in Süd- und Osteuropa sowie…