Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer einen in Deutschland ansässigen Fahrer für internationale Transporte von Hannover über Österreich nach Ungarn in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich der Fahrer in Ausübung seiner…
Beschäftigen inländische Transportunternehmen in Kroatien ansässige (und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende) Fernfahrer, die ausschließlich auf ausländischen Transportrouten zum Einsatz kommen, dann unterliegen die an die Fahrer ausgezahlten Arbeitslöhne dem inländischen Lohnsteuerabzug. Denn die Fernfahrer erbringen auch auf ihren Auslandsfahrten ihre Arbeitsleistungen ihrem…
Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer in Ostdeutschland ansässige Fahrer für internationale Transporte in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich die Fahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet aufhalten (insb…
Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer in Deutschland ansässige Fahrer für internationale Transporte in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich die Fahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet…
Ergibt das Ermittlungsverfahren, dass ein österreichisches Transportunternehmen Provisionszahlungen in Höhe von 10% des Umsatzes für angeblich von einer liechtensteinischen Anstalt vermittelte internationale Transportaufträge an diese Anstalt zu zahlen hat, wobei diese Anstalt über keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und keinen eigenen Geschäftsbetrieb verfügt, sondern im Büro eines…
…wird hiedurch keine Betriebstätte im Sinn des DBA-Großbritannien in Österreich begründet; und zwar auch dann nicht, wenn die britische Spedition der einzige Auftraggeber dieses österreichischen Transportunternehmens ist. Die vom Agenten angemieteten Räumlichkeiten sind seine eigenen Betriebstätten, nicht aber jene des vertretenen britischen Unternehmens. 27…
…anwesend ist, zählt für die Berechnung des Zeitraums von 183 Tagen in diesem Staat als Anwesenheitstag" (Z 5 OECD-Kommentar zu Art. 15 OECD-Musterabkommen). Beschäftigt daher ein österreichisches Transportunternehmen als Gestellungsnehmer im Ausland ansässige Kraftfahrer auf internationalen Fernfahrten, dann zählt ein Tag, an dem…