…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Fremdverhaltensgrundsatzes" zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht dies nicht, und lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist auf der Grundlage von Artikel 9 DBA-Italien eine entsprechende Gewinnberichtigung in Italien herbeizuführen. Denn die genannte…
…ändern. Allerdings bestünde die Möglichkeit, die im Verhältnis zu Neuseeland entwickelte Problemlösung auch im Geltungsbereich des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens einzusetzen, dass nämlich auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 48 BAO die ausländische Körperschaftsteuervorbelastung auf die inländische Körperschaftsteuer angerechnet wird (EAS 2224). Die fallbezogene Sachgerechtheit einer…
… 98 Z. 5 EStG der österreichischen Besteuerung, die allerdings nicht im Steuerabzugsweg, sondern im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Artikel 11 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens sieht im Fall von Zinsen (ausgenommen Anleihezinsen) ein abkommensgemäß nicht beschränktes Besteuerungsrecht im Quellenstaat der Zinsen, sonach in Österreich vor…
…Steuererhebung durch Veranlagung zu erfolgen hat. Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass das österreichisch-saudi-arabische DBA in Artikel 11 nur eine mit 5% des Bruttobetrages der Zinsen begrenzte Besteuerungsberechtigung vorsieht, die im Veranlagungsverfahren zu beachten sein wird. Für Zinsenzahlungen, die ab dem Wirksamwerden des…
…dann trägt die österreichische Niederlassung damit die Kosten für eine Dienstleistung, die die deutsche Betriebstätte der US-Gesellschaft der österreichischen Zweigniederlassung gegenüber erbracht hat. Aus diesen Entgelten trägt sodann die deutsche Betriebstätte die Lohnzahlungen des deutschen Arbeitnehmers. Bei diesen Gegebenheiten lebt daher bei kurzfristigen Inlandsaufenthalten…
…dann stellt der hiebei anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann wird hiedurch auf deutscher Seite die Besteuerungsgrundlage einseitig geschmälert, wenn Deutschland nach innerstaatlichem Recht nicht in der Lage sein…
…der an das ungarische und deutsche Unternehmen gezahlten Beträge dem Steuerabzug zu unterwerfen, die von den ausländischen Unternehmen an die Künstlergruppen weiterfließen (EAS.441). Die Steuerentlastung gilt im übrigen unabhängig davon, ob die Vergütungen unmittelbar an die ausländischen Agenturen oder - im Fall der Tragung der…
…geltende "183-Tage-Klausel" des Artikels X des Abkommens die nach Österreich entsandten Künstler idR vor der österreichischen Besteuerung ab. Nur wenn hinsichtlich der Verpflichtung zur Tragung der Aufenthaltsspesen des Künstlers direkte Rechtsbeziehungen zwischen dem österreichischen Veranstalter und dem ausländischen Künstler angenommen werden (wie dies…
…nicht der österreichische Veranstalter, sondern die deutsche Konzertagentur zur Tragung der Reisekosten verpflichtet, dann ließe zwar sowohl das DBA-Norwegen wie auch - bei Überschreiten des Grenzbetrages - das DBA-USA (Art. 17 Abs. 2 DBA-Norwegen und Art. 17 Abs. 3 DBA-USA) die Einbeziehung der…
Bei der Gewinnabgrenzung zwischen ausländischem Hauptsitz und inländischer Zweigniederlassung eines internationalen Unternehmens dürfen bei der inländischen Niederlassung für die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln durch den ausländischen Hauptsitz keine internen Verrechnungszinsen angesetzt werden (Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Art. 7; Fassung 1992). Eine davon abweichende Betrachtung…
…In dem Maße, in dem Deutschland Zinsenzahlungen ohne Abkommensverstoß (ein solcher Abkommensverstoß liegt bei den derzeitigen Unterkapitalisierungsvorschriften in Deutschland nicht vor) steuerlich als Dividenden behandelt, trifft Österreich gemäß Artikel 15 die Steuerfreistellungsverpflichtung. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die in der Folge dort ein Gebäude erwirbt und wird dieser US-Kapitalgesellschaft von dem österreichischen Investor ein Darlehen gewährt, das dieser Investor bei einer österreichischen Bank aufgenommen hat, wobei die von der österreichischen Bank in Rechnung gestellten Zinsen an die US-Gesellschaft weiterbelastet werden…
…Kreditnehmer oder von dem Eigentümer der inländischen Liegenschaft in seiner Eigenschaft als Bürge des türkischen Kreditnehmers, gezahlt werden. Artikel 11 DBA-Türkei sieht im Fall von Zinsen die Verpflichtung vor, die Quellenbesteuerung auf 15% einzuschränken. Allerdings ergibt sich aus der Quellendefinition des Artikels 11 Abs…
…einer Konzernphilosophie auch eine Änderung der Konzernorganisation in der Weise vorgenommen, dass eine in Österreich tätige Produktionsfirma des internationalen Konzerns an eine US-Gruppe veräußert wird, dann spricht die Vermutung dafür, dass alle in diesem Zusammenhang bei einer holländischen Obergesellschaft angefallenen Kosten (Kosten der Rechtsberatung…
… dem Erwerber stehen auch die Vorteile des DBA-Schweiz zu: ERWERBER: | Stückzinsenanlastung | | -50 | Zinsengutschrift aus der Schweiz 100 - 35 | | +65 | Rückerstattung d. schweizerischen Quellensteuer | | +30 | KESt (22% v. 100) | 22 | | 5% Steueranrechnung…
…die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge ist es aus österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Diese Betrachtungsweise bedarf allerdings im jeweiligen Einzelfall einer von Parteienseite herbeizuführenden Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung…
…deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG 1988 besteht. Unter EAS 2929…
…würde dies zu einem Zinssatz von 3,55% führen, der noch unter dem von der Betriebsprüfung anerkannten Durchschnittssatz von 3,64% liegt. Wie erwähnt ist es im ministeriellen Auskunftsverfahren nicht möglich, die Höhe des in einem konkreten Fall für eine konzerninterne Kreditgewährung anzusetzenden Zinssatzes festzulegen…
Im Bereich der Verrechnungspreisgestaltung bildet die Frage der Tragung des Währungsrisikos einen eigenen Problemkreis, zu dem bisher keine allgemeingültigen Detailaussagen vorliegen. Aus Z 1.41 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist aber eine Bestätigung der in der Literatur zu findenden Auffassung erkennbar, dass Parteienvereinbarungen im Grunde steuerlich…