Wurde eine deutsche Personengesellschaft mit deutschen Betriebstätten liquidiert und geht nach dem Tod eines in Österreich ansässigen Gesellschafters der liquidierten Gesellschaft der Anspruch auf den Liquidationserlös auf einen ebenfalls in Österreich ansässigen Erben über, steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu, wenn der Erbübergang des…
…sondern mittelbar über eine - ebenfalls transparente - deutsche Personengesellschaft gehalten wird. Allerdings kann Österreich dieses Besteuerungsrecht nach der geltenden Verwaltungspraxis nicht ausüben, falls mangels inländischer Ansässigkeit des Erblassers und des Erben in Österreich nur beschränkte Erbschaftssteuerpflicht besteht. Denn der Erbübergang von Beteiligungen an österreichischen Gesellschaften (betrieblich…
Wird eine in Österreich betriebene Handels-GMBH, deren Gesellschafter vier in Deutschland ansässige Personen sind, liquidiert, stellt der das einbezahlte Stammkapital (die Anschaffungskosten) übersteigende Liquidationserlös nach inländischem Recht einen unter § 31 Abs. 2 Z 1 EStG fallenden Veräußerungsgewinn dar. Gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland…
…wird verbindlich festgelegt, dass Beteiligungen an gesellschaftlichen Unternehmen mit österreichischen Betriebstätten nach Artikel 4 nur im Betriebstättenstaat, sonach nur in Österreich besteuert werden darf. Es liegt mithin durch die österreichische Verwaltungspraxis kein Fall eines Qualifikationskonfliktes vor, weil beide Staaten übereinstimmend davon ausgehen, dass Artikel 4…
Ist eine deutsche GesmbH & Co KG der einzige Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG und stirbt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter der deutschen KG, so tritt keine inländische Erbschaftssteuerpflicht hinsichtlich seiner im Wege der deutschen KG gehaltenen Beteiligung an der österreichischen KG ein. Denn…
…ab, derzufolge das Besteuerungsrecht in solchen Fällen ausschließlich beim Ansässigkeitsstaat des Veräußerers liegt. Es wäre nicht vertretbar, bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft keinen Fall einer "Veräußerung" der Anteile anzunehmen. Denn bei der Auslegung des in Artikel 13 verwendeten Ausdruckes "Veräußerung" ist auch der Abkommenszusammenhang mitzuberücksichtigen, der…
…in Wien verbracht und wird nach der amerikanischen "domicile doctrine" in einem solchen Fall bei mehrjähriger Abwesenheit ein Weiterbestand des US-Wohnsitzes angenommen, dann sind die Voraussetzungen des Artikels 4 Abs. 3 des DBA-USA (Erb) erfüllt: Der Erblasser ist Staatsbürger nur eines der Vertragsstaaten…
…muss aber nach Auffassung des BM für Finanzen gelten, wenn anstelle des deutschen Treuhänders eine deutsche Kommanditgesellschaft an der österreichischen Personengesellschaft beteiligt ist. Denn in beiden Fällen werden die inländischen Immobilien im Durchgriffsweg dem deutschen Gesellschafter (Erblasser) zugerechnet. 8. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr…
…gefolgt und es wird nicht durch die Personengesellschaft auf die dahinter stehenden Gesellschafter "durchgegriffen". Ist daher eine deutsche gewerblich tätige Personengesellschaft an inländischen Personengesellschaften beteiligt und werden die Anteile an der deutschen Personengesellschaft von den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft im Sinn des …
Veräußert der in Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH & CoKG seine Beteiligung sowohl an der KG als auch an der Komplementär-GmbH und wird der Anteil an der Komplementär-GmbH auf deutscher Seite dem notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG zugerechnet und folglich der Veräußerungsgewinn der…
…der einer in Italien ansässigen Witwe als Rechtsnachfolgerin nach dem Tod eines pensionsberechtigten Bundesbeamten zusteht. Dem Umstand, dass die Witwe selbst keine öffentliche Funktion bekleidet hat, wird nicht die Wirkung beigemessen, dass eine grundsätzlich dem Artikel 19 DBA Italien zuzuordnende Pension in den Händen der…
…Die Aufstellung einer Ergänzungsbilanz wird gegebenenfalls zur Dokumentierung einer nachvollziehbaren Buchwertentwicklung nötig sein. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen werden können, dass die Vermögenswerte der inländischen KG dem deutschen Gesellschafter zu 36,8% (40% von 92%) zuzurechnen sind. Das österreichische Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn ist auch…
Für erbschafts- und schenkungssteuerliche Belange hat sich eine österreichische Verwaltungspraxis entwickelt, die bei betriebsführenden Personenhandelsgesellschaften nicht das im Einkommensteuerrecht geltende Transparenzprinzip anwendet; dies gilt sinngemäß auch bei den vergleichbaren ausländischen Gesellschaften (EAS 98, EAS 519, EAS 1344, EAS 1393). Im Bereich der vermögensverwaltenden Personengesellschaften waren…
Wurde von in Deutschland ansässigen (und in Österreich nur der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden) Personen in Österreich eine vermögensverwaltende KEG gegründet, die ausschließlich eine inländische Eigentumswohnung ertragbringend verwaltet, und geht ein KEG-Anteil im Erbweg auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang der…
…des deutschen stillen Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht zum Nachteil des deutschen stillen Gesellschafters angewendet werden darf. Eine Veranlagung des oder…
…eine operativ tätige österreichische GmbH & Co KG, deren Gesellschafter allesamt deutsche Personen sind, ihre zum Betriebsvermögen gehörigen Anteile an einer ebenfalls operativ tätigen ungarischen Personengesellschaft, so wird aufgrund des bei Personengesellschaften in Österreich geltenden Transparenzprinzips der Veräußerungsgewinn in den Händen der in Deutschland ansässigen Gesellschafter…
…und die als Kommanditist einer operativ tätigen österreichischen GmbH & Co KG auftritt, liquidiert, so dass hierdurch die deutschen Anleger unmittelbar zu Kommanditisten der österreichischen GmbH & Co KG werden, so stellt dies aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie keine steuerwirksame Übertragung von Betriebsvermögen des ausscheidenden "Gesellschafters" (der…
Wird ein E-Werk, das von einem in Österreich ansässigen Unternehmer betrieben wird und an dem vier in Deutschland ansässige Familienangehörige als unechte stille Gesellschafter beteiligt sind, verkauft, ist gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens…
…nach dem deutschen Gesellschafterwechsel in den Händen derselben deutschen Personengesellschaft. Hinsichtlich der Frage, welches Vermögen der inländischen Betriebstätte steuerlich zuzurechnen ist, wird - anders als in Bezug auf die Bilanzbündeltheorie - erbschafts- und schenkungssteuerlich schon auf die einkommensteuerlichen Zurechnungsgrundsätze zurückgegriffen. Eine Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft zählt…
…2006 unterzeichnete Revisionsprotokoll der damals in § 31 EStG 1988 enthaltenen Gesetzessprache bedient hat. Nach dem zuvor Gesagten ist der Tod des Steuerpflichtigen im gegebenen Zusammenhang nach dem DBA-Schweiz mit einer Veräußerung der Beteiligung insoweit gleich zu behandeln, als in beiden Fällen der Steueraufschub beendet…