…2006 unterzeichnete Revisionsprotokoll der damals in § 31 EStG 1988 enthaltenen Gesetzessprache bedient hat. Nach dem zuvor Gesagten ist der Tod des Steuerpflichtigen im gegebenen Zusammenhang nach dem DBA-Schweiz mit einer Veräußerung der Beteiligung insoweit gleich zu behandeln, als in beiden Fällen der Steueraufschub beendet…
…der Eintritt des Todes bei einem nicht schwerkranken 90jährigen Menschen) nicht mehr beeinflusst. Wurde der Lebensmittelpunkt daher (bei "Wegdenken" des kurz darnach eingetretenen Todes) unbestrittenermaßen am 1. Juli 2001 nach Österreich verlegt, dann kann ein kurz darnach unvorhergesehen eingetretener Tod nicht rückwirkend dieses am 1…
Hat eine 1903 im Burgenland geborene Österreicherin die US-Staatsbürgerschaft erworben und bis 1993 in den USA gelebt und ist sie 7 Monate vor ihrem Tod in einem österreichischen Krankenhaus in das Haus ihrer österreichischen Nichte übersiedelt, dann erscheint angesichts des Umstandes der Beibehaltung ihrer…
Wurde eine deutsche Personengesellschaft mit deutschen Betriebstätten liquidiert und geht nach dem Tod eines in Österreich ansässigen Gesellschafters der liquidierten Gesellschaft der Anspruch auf den Liquidationserlös auf einen ebenfalls in Österreich ansässigen Erben über, steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu, wenn der Erbübergang des…
…in Wien verbracht und wird nach der amerikanischen "domicile doctrine" in einem solchen Fall bei mehrjähriger Abwesenheit ein Weiterbestand des US-Wohnsitzes angenommen, dann sind die Voraussetzungen des Artikels 4 Abs. 3 des DBA-USA (Erb) erfüllt: Der Erblasser ist Staatsbürger nur eines der Vertragsstaaten…
…dass im Fall des Todes eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters an einer österreichischen Personengesellschaft das Erbschaftsbesteuerungsrecht Deutschland entzogen und Österreich zugeteilt wird. Dies gilt auch dann, wenn diese Beteiligung nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine - ebenfalls transparente - deutsche Personengesellschaft gehalten wird. Allerdings kann Österreich dieses…
Verstirbt ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, der in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügt und der in Österreich ein im Privatvermögen gehaltenes Wertpapierdepot besitzt, so steht gemäß Artikel 5 des DBA-Deutschland das ausschließliche Erbschaftssbesteuerungsrecht an diesen Vermögenswerten der Bundesrepublik Deutschland zu. Der Umstand, dass…
…Erwerbe nach einem liechtensteinischen Erblasser in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen, wenn sie nicht inländisches Grundvermögen oder inländisches Betriebstättenvermögen zum Gegenstand haben. Erhalten daher die in Österreich lebenden Enkelkinder von ihrem zum Todeszeitpunkt in Liechtenstein ansässig gewesenen Großvater unter der Auflage einer in einem Trust…
Endbesteuerte inländische Sparbücher und Anleihen eines Erblassers mit ausschließlichem Wohnsitz in Österreich, die auf einen in Deutschland ansässigen Erben übergehen, unterliegen gemäß Artikel 5 Abs. 1 DBA(Erb)-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; diese ist gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten…
Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…
Ist eine deutsche GesmbH & Co KG der einzige Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG und stirbt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter der deutschen KG, so tritt keine inländische Erbschaftssteuerpflicht hinsichtlich seiner im Wege der deutschen KG gehaltenen Beteiligung an der österreichischen KG ein. Denn…
Artikel 2 DBA-Deutschland (Erb) legt den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens in der Weise fest, dass er die Erbschaftsteuer insoweit in den DBA-Geltungsbereich einbezieht, als ihr "Erwerbe von Todes" wegen unterliegen. Da auch Schenkungen auf den Todesfall gemäß § 2 ErbStG zu den "Erwerben…
…im Zeitpunkt seines Todes in Österreich, findet gemäß Art. 1 lit. a das DBA(Erb)-FRA Anwendung. Die StiftESt stellt eine Steuer "gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art" zur abgeschafften österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer dar (Art. 2 Abs. 2 iVm Art. 2 Abs. 1 lit…
Wird der Nachlass eines im Jahr 2005 in den USA verstorbenen Erblassers im Jahr 2007 dem in Österreich ansässigen Erben eingeantwortet, bilden die ab dem Todestag in das Nachlassvermögen geflossenen Kapitalerträge Einkünfte des österreichischen Erben und unterliegen in seinen Händen in Österreich der Einkommensbesteuerung. Werden…
…sodass auch in der Phase der beschränkten Steuerpflicht eine steuerliche Erfassung in Österreich geboten ist. Das DBA-USA steht der steuerlichen Erfassung schon deshalb nicht entgegen, weil weder in den USA noch in Österreich eine Ansässigkeit des Abgabepflichtigen gegeben ist und das Abkommen daher gar…
…sowie eine katholische Organisation in den USA übergeht, die Besonderheit des Artikels 4 Z 3 DBA-USA (Erb) von Bedeutung: nach dieser Bestimmung bleiben US-Staatsbürger in den USA "wohnhaft" (im Sinn des DBA), wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren vor ihrem Tod…
…Schweiz zu einem Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich an dem in der Beteiligung steuerhängigen Wertzuwachs und löst damit die Wegzugsbesteuerung nach § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 aus. Die Sonderregelung des Artikels 13 Abs. 4 DBA-Schweiz, die im Fall eines Ansässigkeitswechsels des…
…Betriebstättenvermögen vor). Erhält daher ein seit über 20 Jahren in Österreich lebender US-Amerikaner nach dem Tod seines in den USA ansässig gewesenen Vaters eine Überweisung von 70.000 US-Dollar, die aus der Verwertung einer zum Nachlass gehörenden US-Versicherung und von Wertpapieren stammt…
…und eine katholische Organisation in den USA übergeht, die Besonderheit des Artikels 4 Z 3 DBA-USA(Erb) von Bedeutung: nach dieser Bestimmung bleiben US-Staatsbürger in den USA "wohnhaft" (im Sinn des DBA), wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren vor ihrem Tod…
…3 Abs. 2 des Abkommens von der deutschen Besteuerung freizustellen ist. War der deutsche Erblasser als Treugeber außerdem über einen deutschen Treuhänder an einer österreichischen KEG beteiligt, die ihrerseits Eigentümerin einer inländischen Liegenschaft war, dann ist nicht nur die Zwischenschaltung des Treuhänders - wie im ersten…