…eine missbräuchliche Steuerumgehung unterbinden möchte. Wurde die österreichische Familienholding deshalb gegründet, um eine Zersplitterung des in den Händen mehrerer Familienangehöriger befindlichen Aktienbesitzes zu vermeiden sowie eine konzentrierte Stimmrechtsausübung in der deutschen Aktiengesellschaft zu gewährleisten, so ist darin durchaus ein wirtschaftlich beachtlicher Gründungsgrund zu sehen. Hinzu…
…Aktien- und GmbH-Beteiligungen eine Trennung von Vermögenssubstanz und den daraus erfließenden Erträgnissen bei Mehrheitsgesellschaftern dann für möglich gehalten wurde, wenn dieser Mehrheitsgesellschafter seine Stimmrechte nach den Aufträgen eines anderen (des Vorbehaltsfruchtgenussberechtigten) wahrzunehmen hat. Denn in diesem Fall würde nicht der zivilrechtliche Eigentümer der Beteiligungen…
…die Ansicht vertretbar, dass eine nationale brasilianische Ölgesellschaft, deren Gesamtkapital (unter Einbeziehung der stimmrechtslosen Aktien) zu 51% dem brasilianischen Staat gehört und deren Stimmrechtsaktien sich zu 81% in den Händen des brasilianischen Staates befinden, als begünstigte Einrichtung im Sinn der zitierten Abkommensbestimmung anzusehen ist; dies…
…ADR-Inhaber mit der Annahme der Hinterlegungsbestätigung die Depotbank zu seinem Bevollmächtigten erklärt, die ADR-Inhaber die Depotbank bezüglich der Ausübung des Stimmrechtes schriftlich instruieren können, die österreichischen Dividenden von der Depotbank in US-Dollar umzuwechseln und in dieser Währung an die ADR-Inhaber auszuzahlen…
…Manz, Anm. 21 zu § 10). Daher erfüllen auch stimmrechtslose Vorzugsaktien die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für internationale Schachteldividenden. Nach § 10 Abs. 3 KStG 1988 wird für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für internationale Schachteldividenden u.a. darauf abgestellt, dass "überwiegend" natürliche Personen mit Steuerausländereigenschaft…
…2 DBA-Großbritannien einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung, wenn die die Lizenzgebühren empfangende britische Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar mehr als 50% der Stimmrechte der die Lizenzgebühren zahlenden österreichischen Gesellschaft kontrolliert. Die Rechtslage im Geltungsbereich des DBA-Großbritannien entspricht damit im Wesentlichen jener des DBA-Niederlande…
…zu und bringen sie in der weiteren Folge ihre (20%igen) Anteile in eine österreichische Holdinggesellschaft ein, die hiedurch zu 100% an der ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt wird und sämtliche Stimmrechte an ihr erhält, dann sind diese fünf Einbringungsvorgänge von den vorbeschriebenen Regelungen des Umgründungssteuergesetzes erfasst (…