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10 Treffer1258 msnur geltende Fassungen
EAS 2934Auslandsunternehmensverkauf durch den Stifter an seine österreichische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0096-IV/4/200825.01.2008

Der Wertzuwachs, der sich in einer Gibraltar-Gesellschaft mit ausschließlichen Betriebstätten in Turkmenistan und Kasachstan aufgebaut hat, unterliegt auch dann nicht der beschränkten Steuerpflicht, wenn dieser Wertzuwachs von einem in Turkmenistan ansässigen türkischen Staatsbürger aus dem gegen Teilzahlungen getätigten Verkauf der Gibraltar-Gesellschaftsanteile an seine…

EAS 3207Zeitverschobene Doppelbesteuerung bei Stiftungszuwendungen an den deutschen Stifter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0497-IV/4/201121.02.2011

Erhält der in Deutschland ansässige Stifter und Letztbegünstigte einer österreichischen Privatstiftung eine kapitalertragsteuerpflichtige Zuwendung, dann fallen die zugewendeten Einkünfte unter die "Dividendenregel" des Art. 10 DBA-Deutschland, derzufolge die österreichische Kapitalertragsteuer auf 15% herabzusetzen und in dieser Höhe in Deutschland anzurechnen ist (EAS 2965). Wird…

EAS 3091Stiftungszuwendungen an den nach Tschechien verzogenen einzigen Begünstigten und Stifter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2422-IV/4/200921.09.2009

Tätigt eine österreichische Privatstiftung verteilt auf die Jahre 2006, 2007 und 2008 an den einzigen Begünstigten (und Stifter) Zuwendungen in Höhe von fast 60 Mio. Euro und werden diese Zuwendungen erst nach Wohnsitzverlegung aus Österreich nach Tschechien geleistet, so sind die Bestimmungen der mit der…

EAS 2799Einkünfte aus US-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0008-IV/4/200717.01.2007

…der Stifter des US-Trusts ist (in denen sonach ein "grantor trust" vorliegen dürfte) und außerdem in der Trustdeklaration ein jederzeitiger teilweiser oder gänzlicher Widerruf und Änderungen der Rechtsgrundlagen des Trusts vorgesehen sind, werden auch die Einkünfte des Trusts der jederzeitigen Verfügungsmöglichkeit des Stifters vorbehalten…

EAS 719Anwendung von § 48 BAO im Fall von inländischen Zweitwohnsitzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 696/52/1-IV/4/9520.09.1995

…allgemeinen keine Rechtfertigung dafür gegeben, den Übergang von inländischem Geld- und Wertpapiervermögen auf eine deutsche gemeinnützige Stiftung aus Anlass des Todes des Stifters von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn der Stifter weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch seinen Hauptwohnsitz in Österreich besaß; dies auch dann nicht…

EAS 3197Widerruf einer österreichischen Privatstiftung nach Wegzug in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0175-IV/4/201121.02.2011

…auf schweizerischer Seite die österreichische Privatstiftung als transparent behandelt, so erblickt die Schweiz in der Vermögensübertragung keinen steuerlich erfassbaren Tatbestand, weil sie dieses Vermögen durchgängig der Stifterin zugerechnet hat. Es tritt hierdurch sonach ein (negativer) Qualifikationskonflikt ein. Dieser kann aber nicht zu einem Wiederaufleben des…

EAS 1519Stiftungszuwendungen an amerikanische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 534/1-IV/4/9913.09.1999

…21 des DBA-USA in Österreich von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Dies setzt allerdings voraus, daß diese Zuwendungen steuerlich tatsächlich den in den USA lebenden Söhnen und nicht der in Österreich lebenden Stifterin zuzurechnen sind. Liegen unter diesen Gegebenheiten amerikanische Ansässigkeitsbescheinigungen der Stiftungsbegünstigten vor (diese…

EAS 3396Mitwirkung eines Österreichers in Beratungs- und Entscheidungsgremien von Hongkong-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0421-IV/8/201723.01.2018

…Einkommen des Trusts bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist, richtet sich nach den allgemeinen österreichischen Grundsätzen der Einkünftezurechnung. Werden nach diesen Grundsätzen daher die Einkünfte etwa dem in Hongkong ansässigen Settlor ("Stifter") oder einem Begünstigten zugerechnet, kann § 3 KStG 1988 nicht zur Anwendung kommen.…

EAS 3086Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an kanadische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2418-IV/4/200921.09.2009

…Verwirklichung eines Veräußerungstatbestandes gesehen, sondern es wird der Stifter ertragsteuerlich für den Fall der Vermögensrückübertragung an ihn selbst gleich behandelt wie ein Begünstigter. Die Vermögensrückübertragung ist bei ihm daher grundsätzlich wie eine Zuwendung von der Privatstiftung steuerpflichtig (StiftR 2001 Rz 248). Diese aus dem innerstaatlichen…

EAS 1867Darlehensaufnahme von der nahestehenden Privatstiftung über eine Malta-Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/0102.07.2001

…vorliegen, wenn sich die maltesische Bank im wirtschaftlichen Ergebnis für die Transaktionen ohne unternehmerisches Risiko zur Verfügung gestellt hat. Hat weiters der Stifter persönlich bei einer inländischen Banken-AG um ebenfalls rund 500 Mio S einen 5%igen Registered Bond derselben maltesischen Bank erworben, wobei…