…Universitätszentrums (ohne Eigenschaft eines Betriebes gewerblicher Art) mit, wobei schwerpunktmäßig ihre Arbeit in den Heimatstaaten geleistet wird (Länderberichte, zusammenfassende Stellungnahmen zu bestimmten Fragestellungen, wissenschaftliche Gutachten) und wobei in Wien (oder in Drittstaaten) lediglich koordinierende Zusammenkünfte stattfinden, dann unterliegen die hiefür von dem Zentrum gezahlten Vergütungen…
…Einbringung eines Rückzahlungsantrages beim Finanzamt Eisenstadt zu erwirken; doch auch im Rückzahlungsverfahren ist die Vorlage des Ansässigkeitsnachweises unabdingbar (Hinweis auf die im Wesentlichen gleichlautende Stellungnahme zu einem Engagement eines US-Schauspielers für Dreharbeiten in Italien in EAS 2061). 02. April 2003 Für den Bundesminister: Dr…
…von der Besteuerung freigestellt werden sollen, dann bedarf ein derartiger Fall einer eingehenden Sachverhaltsdurchleuchtung, bevor eine Stellungnahme hinsichtlich einer Steuerfreistellung in Österreich abgegeben werden kann. Zu untersuchen sind vor allem die in Irland und in Deutschland tatsächlich ausgeübten Funktionen (Funktionsanalyse). Erst darnach kann entschieden werden…
…ist eine innerdeutsche Angelegenheit, zu der seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Stellungnahme abgegeben werden kann. Falls nach deutschem Recht bloße Gewinnvorträge mangels Rücklagenzuweisung durch Gesellschafterbeschluss nicht für eine Kapitalerhöhung herangezogen werden können, und falls aus diesem Grund derartigen auf österreichischer Seite gesetzten Vorgängen die…
…ist. Zu Fragen des italienischen Steuerrechtes, insbesondere betreffend die Höhe der italienischen Besteuerung, kann aus Zuständigkeitsgründen seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Stellungnahme abgegeben werden. Der in Österreich zu erfassende Veräußerungsgewinn könnte nach Maßgabe des § 37 EStG der Halbsatzbesteuerung unterzogen werden, wobei der Umstand, dass…
EAS 2900 befasste sich mit einem Fall, in dem Abgabepflichtige aus Deutschland nach Österreich zuzogen und Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften zur Aufrechterhaltung der steuerlichen "Verstrickung" in Deutschland in eine deutsche GmbH&Co KG eingebracht haben. EAS 2900 bringt zum Ausdruck, dass nach österreichischem innerstaatlichem Recht…