Wird von einer österreichischen Tochter-GmbH eines US-Konzerns ein Sportartikelvertrieb in Deutschland und nach Übersee in der Weise organisiert, dass die Sportartikel in der Halle einer deutschen Spedition gelagert werden, dann wird durch ein solches Auslieferungslager, auch wenn dort Verpackungsarbeiten von der Spedition erbracht…
…als es auf eine im Inland entfaltete sportliche Tätigkeit (inländische Wettkämpfe) entfällt. In diesem Ausmaß wird auch durch die dem OECD-Musterabkommen nachgebildeteten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen der inländische Besteuerungsanspruch international abgesichert (entspricht im Ergebnis EAS 383). Erhält der inländische Sportartikelhersteller darüber hinaus das Recht, den Namen…
Erhält ein an einem inländischen Sportwettkampf teilnehmender ausländischer Sportler neben den abzugsbesteuerten Entgelten des inländischen Veranstalters (Auftrittsgage und Preisgeld) von einem im Drittausland ansässigen Sportartikelhersteller Sponsorzahlungen dafür, dass dessen Ausrüstungen bei den Wettkämpfen verwendet werden, dann zählen die auf den Inlandswettkampf entfallenden Sponsorgelder zu den…
…dass die vom Auftraggeber gemachten Fotos und Interviews in international erscheinenden Magazinen veröffentlicht werden, zählen zu den Betriebseinnahmen seines freiberuflich ausgeübten Betriebes (siehe EAS 882 im Fall ähnlicher Verträge eines Sportlers mit Sportartikelherstellern). Sie fallen damit aus österreichischer Sicht unter den Begriff "Einkünfte aus selbständiger…
…im Ausland entfaltet wird, dann ist es folgerichtig, daß nur 10% der diesbezüglichen Sponsorgelder dem inländischen Steuerabzug unterzogen werden. Erhält der inländische Sportartikelhersteller darüberhinaus das Recht, den Namen, die Persönlichkeit und das äußere Erscheinungsbild in Wort und Bild kommerziell zu nutzen (z.B. Abbildung des…