…ist (EAS 2112), muss nach dem derzeit noch geltenden Recht die steuerliche Erfassung solcher schweizerischer Grenzgängereinkünfte in Österreich unterbleiben. Durch das vor Unterzeichnung stehende Revisionsprotokoll soll jedoch diese Rechtslage mit Wirkung ab 1.1.2006 in der Weise geändert werden, dass die Grenzgängerregelung zur Gänze…
…Die Bezugnahme auf unentgeltliche Übertragungen in EStR 2000 Rz 6677 betrifft daher nicht nur Übertragungen im Schenkungsweg, sondern auch Vermögensübergänge von Todes wegen. In Bezug auf die vorbeschriebenen Gegebenheiten zeitigen die in das Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz neu aufgenommenen Regelungen über die Wegzugsbesteuerung keine Auswirkung…
Am 21. März 2006 wurde ein Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz unterzeichnet, das in Österreich im Juli 2006 ratifiziert worden ist; auf schweizerischer Seite hat sich allerdings das Ratifikationsverfahren verzögert, sodass der Austausch der Ratifikationsurkunden erst am 2. Februar 2007 stattfinden konnte. Die Veröffentlichung im BGBl…
…3 Z 13 der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2007); es wurde daher lediglich eine ausdrucksmäßige Verbesserung der Gesetzessprache vorgenommen ohne ihren normativen Gehalt zu verändern. Diese Interpretation wird auch bei Auslegung der in Rede stehenden Wendung in Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz zu beachten sein…
…durch die schweizerische Muttergesellschaft rückgefordert werden kann (zuständig hiefür ist das Finanzamt Eisenstadt). Nach geltendem Recht beträgt der Rückforderungsanspruch 20%-Punkte; sobald das am 20. Juli 2000 unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz in Wirksamkeit getreten ist, werden für Ausschüttungen ab 1.1.2000 auch die…
…aus, um die Wegzugsbesteuerung auszulösen (EStR 2000 Rz 6679). Es könnte eingewendet werden, dass die Wegzugsbesteuerungsklausel des Abkommens ausdrücklich die Besteuerung aus Anlass des Ansässigkeitswechsels untersage und dies müsse auch für Kapitalbeteiligungen an Auslandsgesellschaften gelten. Dem stehen aber die Erläuterungen der Regierungsvorlage zum Revisionsprotokoll entgegen…
…öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern in der Schweiz beschäftigt sind, gemäß Artikel 19 des DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975, der ausschließlichen Besteuerung in der Schweiz. Diese Rechtslage wird durch ein am 18. Jänner 1994 in Bern unterzeichnetes Revisionsprotokoll abgeändert. Das Revisionsprotokoll bedarf allerdings als Voraussetzung für…
…einer schweizerischen Kapitalgesellschaft und soll diese schweizerische Gesellschaft im zeitlichen Geltungsbereich des - vor der Unterzeichnung stehenden - Revisionsprotokolls zum DBA-Schweiz liquidiert werden, dann bewirkt eine nach schweizerischem Recht vorgenommene Qualifizierung der Liquidationserlöse als "Dividenden" im Sinn des Art. 10 DBA-Ö/Schweiz, dass die Schweiz…
…zu erwarten, dass im Wege eines Revisionsprotokolls die Wegzugsbesteuerung rückwirkend ab 2004 neu geordnet wird. Darnach soll der österreichische Besteuerungsanspruch an den bis zum Wegzug angewachsenen stillen Reserven in österreichischen, schweizerischen oder im Drittausland bestehender Beteiligungen durch das Abkommen nicht mehr entzogen werden. Trotz dieser…
…des mit 1. Jänner 1996 wirksam gewordenen Revisionsprotokolls zum DBA-Schweiz wurde Artikel 23 des Abkommens so geändert, dass Österreich nunmehr als Ansässigkeitsstaat berechtigt ist, unter Artikel 19 DBA-Schweiz fallende Bezüge (Bezüge aus öffentlichen Kassen) unter Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer zu besteuern, falls die…
…Umstandes, dass der schweizerischen Finanzierungsniederlassung ein Kapital von über 200.000.000 EUR gewidmet worden ist, wobei der österreichischen Hauptniederlassung nur mehr ein Kapital von etwa 2.000.000 EUR verblieb, mehrere Prüfschritte vorzunehmen, um vorzukehren, dass keine missbräuchliche Inanspruchnahme des DBA-Schweiz vorliegt. Vorweg…
Die im Wege eines Revisionsprotokolls geplanten Änderungen im DBA-Luxemburg sollen die Durchsetzung der einschränkenden Bestimmungen des Abgabenänderungsgesetzes 1989 in Bezug auf die Versagung der vermögensteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Steuerfreistellung für Beteiligungen an luxemburgischen Zinsensammelgesellschaften und daraus erfließender Dividenden ermöglichen. Sollte das Revisionsprotokoll noch 1992 völkerrechtlich…
…des Rückzahlungserlasses, AÖF Nr. 63/2002). Dieser Rückzahlungsantrag wird unter den gegebenen Umständen nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden können, dass die 5-jährige Rückzahlungsfrist des § 240 BAO, die auch im Anwendungsbereich des DBA-Schweiz zur Anwendung kommt (EAS 1467), bereits abgelaufen ist. Denn diese…
…2009 die Beteiligung verkauft, kommt die ab 2004 gültige Wegzugsbesteuerungsklausel des Art. 13 Abs. 4 DBA-Österreich/Schweiz zur Anwendung. Diese räumt der Schweiz als Wegzugsstaat das Recht ein, bei einer späteren Veräußerung der Beteiligung den Wertzuwachs bis zum Wegzug (hier: bis 31.12.2006…
…nicht geregelt. Die DBA-Partnerstaaten sind daher frei, dies nach ihrem Gutdünken zu ordnen (Z 19 des Kommentars zum OECD-Musterabkommen). Im Verhältnis zur Schweiz sieht eine Durchführungsregelung in diesem Zusammenhang generell das Rückzahlungsverfahren vor, sodass nach der derzeitigen Rechtslage kein Raum für eine sofortige…
…Schweiz aufgenommen, um angesichts eines möglicherweise "statischen Auslegungserfordernisses" im Fall des DBA-Schweiz über die DBA-Vereinbarkeit der in EAS 2891 beschriebenen Wirkungen des "AOA" Klarheit zu erlangen; diesem Verständigungsverfahren wird keine negative Auswirkung auf EAS 1138 zuzuschreiben sein. Bundesministerium für Finanzen, 8. Februar 2008
…der Umgehung oder Minderung einer inländischen Abgabepflicht dienen. Es wird daher zu verlangen sein, dass die Aufwandbesteuerung in der Schweiz nicht bloß vorübergehend im zeitlichen Zusammenhang mit den österreichischen Umgründungsvorgängen stattfindet. 17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…bei einer österreichischen Firma tätig, dann kann der schweizerischen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden, wenn sie die aus dieser Tätigkeit erzielten Gewinne der schweizerischen Besteuerung unterzieht. In einem solchen Fall müsste auf österreichischer Seite eine korrespondierende Steuerentlastung herbeigeführt werden. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr…
Hat ein schweizerisches Unternehmen in seiner österreichischen Betriebstätte einen Verlust erlitten, dann ist das schweizerische Unternehmen auf Grund des Diskriminierungsverbotes des Artikels 24 Z 2 DBA-Schweiz berechtigt, diesen Verlust in gleicher Weise wie ein in Österreich ansässiges Unternehmen auf Betriebstättengewinne von Folgejahren vorzutragen. Es…
Österreich ist im DBA-Schweiz die Verpflichtung zu Entlastungen von österreichischen Abzugssteuern eingegangen, hat jedoch gleichzeitig diese Verpflichtung entsprechend der damaligen innerstaatlichen Fristenregelung des § 240 BAO unter den Vorbehalt gestellt, dass erforderliche Rückerstattungsanträge innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene…