Zinsen aus Pfandbriefen unterliegen nicht der Besteuerung im Quellenstaat, wie dies in dem derzeit noch geltenden Artikel 3 Absatz 3 des DBA-Deutschland für Zinsen aus pfandrechtlich sichergestellten Forderungen vorgesehen ist. Vielmehr richtet sich ihre Besteuerung gemäß Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 nach…
Werden von in Deutschland ansässigen Investoren österreichische Pfandbriefe von einer österreichischen Landeshypothekenbank gekauft, so unterliegen die hiefür bezogenen Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der Besteuerung in Deutschland. In dieser Beurteilung ist durch das mit 1.1.1992 wirksam gewordene Revisionsprotokoll zum DBA-Deutschland keine…
…auf österreichischer Seite infolge Abschaffung der Vermögensteuer nicht mehr ausgenützt wird). In Deutschland ansässige Personen können daher weder durch Veranlagung in österreichische Pfandbriefe (die auch vor der Abkommensrevision stets unter Artikel 11 und nicht unter Artikel 3 des Abkommens fielen) noch durch Anschaffung anderer Werte…
…aus Forderungen, die durch unbewegliches Vermögen hypothekarisch gesichert sind, der ausschließlichen Besteuerung im Lagestaat des betroffenen Grundstückes. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist der Zeitpunkt für diese Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Lagestaat nicht mit der grundbücherlichen Einverleibung des Pfandrechtes verknüpft. Wesentlich ist, dass…
…sein (EAS 640). Eine bloß mittelbare Besicherung, wie im Fall von Pfandbriefen und ähnlich konzipierten Anleihen, erfüllt diese Voraussetzung daher nicht (EAS 11 betreffend die ehemals vergleichbare Bestimmung im DBA-Deutschland). Keine Steuerfreistellung könnte auch für den Fall anerkannt werden, dass Forderungen nur zum Teil…
…Internate, Jugendheime, Kantinen, Kiesgruben, Kindergärten, Kinos, Krankenanstalten, Krankenbeförderungsdienste (siehe hierzu aber auch EAS 2494), Kurbetriebe, Messen, Müllbeseitigungsanstalten, Museen, Musikschulen, Nutzwasserversorgung, Obdachlosenasyle, Orchester, Parkgaragen, Pfandleihanstalten, Pflegeheime, Reisebüros, Rettungsdienste, Rollfähren, Sandgruben, Schottergruben, Schulen (ohne Öffentlichkeitsrecht), Schülerheime, Seilbahnen, Sesselliftanlagen, Sportplätze, Steinbrüche, Tennisplätze, Theater, Theaterkartenbüros, Thermalwasserabgaben gegen Entgelt, Verkehrsbüros…