Erhält ein in Monaco ansässiger Gesellschafter einer österreichischen GmbH (20-prozentige Beteiligung) von dieser GmbH Gewinnausschüttungen und Lizenzgebühren, dann unterliegen diese Zahlungen der inländischen Kapitalertragsteuer und dem Steuerabzug nach § 99 EStG 1988. Werden zusätzlich von der GmbH "Verkaufsprovisionen" für Geschäftsvermittlungen nach Monaco überwiesen, dann unterliegen…
Überlässt eine österreichische GmbH, die nach Art. 16 DBA-USA abkommensberechtigt ist, Patente an eine US-Gesellschaft, die ihrerseits weltweit mit ihren Konzerngesellschaften hierüber Sublizenzverträge abschließt, dann liegen hiebei zwei Ebenen von Einkünfteflüssen vor. Einerseits die auf Grund der Lizenzvergabe in die USA zu leistenden…
…Hauptwohnsitz in Deutschland hat und der in Österreich über einen oder mehrere Zweitwohnsitze verfügt, unterliegt mit Lizenzgebühren, die ihm von österreichischen Unternehmen für Patente überwiesen werden, die anlässlich einer Beratungstätigkeit für diese Unternehmen geschaffen wurden, nach Artikel 12 DBA-D grundsätzlich in Deutschland der Besteuerung…
…Produkten und Investitionsgütern, Verwertung von Patenten und Lizenzen sowie Halten von Beteiligungen ist, die Errichtung einer österreichischen Tochtergesellschaft, deren Aufgabe darin besteht, über eine ihr erteilte Generallizenz die sich im Eigentum der liechtensteinischen Gesellschaft befindlichen Patente im Gebiet der Europäischen Union zu verwerten, dann wird…
…Alleinlizenz und von Patentrechten an die indische Gesellschaft; Diverse Tests und Nachbesserungen; dann wird eine Entgeltaufteilung nach gemäß VI und VII DBA-Indien in Indien steuerpflichtigen und dort steuerfreien Leistungen vorzunehmen sein. Artikel VI umfasst die Entgeltteile für die Überlassung der Alleinlizenz und anderer Patente…
…dieses Artikels erfasst werden. Der Wortlaut dieser Definition erfasst alle Vergütungen, die für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken bezahlt werden; gleiches gilt für die Überlassung von Patenten, Marken, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder…
…einen oder anderen Richtung beantworten. Es spricht für das Vorliegen einer Lizenzgebühr, wenn - ähnlich wie bei der Nutzungsüberlassung eines Patentes oder von Know-how - das Entgelt für die Erlaubnis entrichtet wird, das Produkt im Rahmen des Geschäftsbetriebes in einer Weise zu nutzen, die - ohne diese…
…Eigentümer der nach Österreich lizenzierten Patente ist. Der Umstand, dass zwischen der niederländischen Basisgesellschaft und ihrer niederländischen Muttergesellschaft eine organschaftsähnliche Gruppenbesteuerung stattfindet, deutet allerdings auf einen Sachverhalt hin, demzufolge man in der Muttergesellschaft jene "Person" sehen muss, die über diese Patentwerte zu disponieren tatsächlich in…