Wirkt eine US-Gesellschaft an einem inländischen Pop-Konzert dadurch mit, dass sie einen britischen und einen US-Künstler vertraglich für diese österreichische Veranstaltung engagiert und optiert diese US-Gesellschaft für die Weiteranwendung des DBA-USA (alt) und teilt sie dies auch dem österreichischen Veranstalter…
…gewöhnlichem Aufenthalt) Werkverträge ab, auf Grund derer die Musiker sich verpflichten, im inländischen Tonstudio fremdkomponierte Musikstücke der internationalen Pop-Musik nachzuspielen, die in der Folge von dem Musikproduzenten durch Mischung mit Vokalmusik zu einem für Plattenaufnahmen geeigneten Musikstück aufbereitet werden, dann unterliegen die hiefür gezahlten…
…werden kann. Schließt daher der inländische Veranstalter eines Pop-Konzertes mit einer US-Gesellschaft einen Vertrag, auf Grund dessen sich die US-Gesellschaft ihrerseits verpflichtet, in den USA oder in Drittstaaten ansässige Künstler vertraglich für die Mitwirkung an dem österreichischen Pop-Konzert zu gewinnen, dann…
…betrachtet, werden daher auch Rock-, Jazz-, Popbands als "ähnliche Kulturträger" zu verstehen sein. Die Anwendung der Vereinfachungsregeln des Punktes 3 (also kein Steuerabzug, wenn nach inländischem Recht keine Steuerleistung zu erwarten ist) wird durch den "Orchestererlaß" nicht eingeschränkt. Die in Punkt 3.1 lit. a…