…als Arbeitgeber im steuerlichen Sinn anzusehen ist. Denn im Fall einer Arbeitskräftegestellung steht auch bei Nichtvorliegen eines formellen Dienstvertrages zwischen dem Gestellungsnehmer (dem österreichischen Sportverein) und der gestellten Arbeitskraft (dem Teamspieler) der Annahme eines steuerlichen Dienstvertrages nichts entgegen (vgl. in diesem Sinn VwGH 27.10…
…Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Vertragsabschlußvollmacht ist irrelevant, wenn das deutsche Unternehmen eine ständige Geschäftseinrichtung, eben das genannte Büro, in Österreich unterhält. Die Frage der Vertragsabschlußvollmacht könnte allerdings dann eine Rolle spielen, wenn zu entscheiden ist, ob das deutsche Unternehmen (in Deutschland und in Österreich) eine …
…ausländische Kapitalgesellschaft darf in Österreich nicht über eine Betriebstätte verfügen, der die Bankkonten als steuerliches Betriebsvermögen zuzurechnen sind (ausgenommen es liegt eine Befreiungserklärung im Sinn des § 94 Z 5 lit. a EStG 1988 vor); eine Erklärung über das Nichtvorliegen einer inländischen Betriebstätte ist daher erforderlich.…
…einen arbeitsintensiven Einsatz des österreichischen Kunden erfordern, dann würde dies - gemeinsam mit dem Umstand, dass neben dem verbrauchsabhängigen Entgelt auch ein pauschales Nutzungsentgelt zu entrichten ist - für das Nichtvorliegen einer Betriebstätte sprechen. Die Abwägung der für und gegen die Betriebstätteneigenschaft sprechenden Umstände erfordert aber eine…
…Informationsbeschaffung und Informationserteilung) keine Betriebstättenqualifikation der solche Tätigkeiten erbringenden Einrichtung zur Folge hat, bloß klarstellende Natur zu. Das Nichtvorliegen einer DBA-Betriebstätte hat indessen keine Rückwirkung auf die Beurteilung des Informationsbüros nach innerstaatlichem Recht. Darnach liegt jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO vor…
Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital…