Erhält ein österreichisches Unternehmen aus Singapur den Auftrag, die Lieferung, Montage und Montageüberwachung einer Seilbahnanlage in Singapur durchzuführen, wobei die reine Montageleistung innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen, die Überwachungstätigkeiten aber insgesamt 18 Monate dauern, dann wird hierdurch in Singapur eine (einheitliche) Montagebetriebstätte begründet. Es ist…
…anlagenerrichtenden Unternehmen den Auftrag übernommen, von Mitte 1995 bis November 1999 die Montageüberwachung bei einem Anlagenbau in Russland durchzuführen, dann sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte gemäß Artikel 5 DBA-Russland in Österreich nur dann von der Besteuerung freizustellen, wenn sie im Rahmen einer…
…Engineering und die Beschaffung der Anlagenteile) berechtigen die Ukraine nicht, darauf entfallende Gewinnteile zu besteuern. Beschränkt sich die physische Anwesenheit von Mitarbeitern des österreichischen Unternehmens vor Ort auf die bloße Montageüberwachung und dauert diese insgesamt nur 5 Monate, liegt keine betriebstättenbegründende Bau- oder Montagetätigkeit vor…
…zwischen dem Stammhaus und der australischen Betriebstätte zu teilen, erscheint durchaus sachgerecht. Wird weder die Montage noch die Montageüberwachung von der australischen Betriebstätte in nennenswertem Ausmaß unterstützt, kann der hierauf entfallende Gewinnteil nicht der australischen Betriebstätte zugerechnet werden, weil keine Baubetriebstätte nach Art. 5 Abs…
…betriebstättenbegründende 12-Monatsfrist nicht übersteigt und deren Besteuerung daher gemäß Artikel 7 des Abkommens ausschließlich Österreich zugewiesen ist, bloße im Lieferauftrag integrierte Nebenleistungen (zB Montageüberwachung und Personaleinschulung durch österreichische Techniker und Ingenieure) aus Artikel 7 herausgelöst und Artikel 14 Abs. 3 des Abkommens unterstellt werden…
…zwar insoweit als sie für die an der brasilianischen Baubetriebstätte erbrachten Funktionen zufließen : das heißt, soweit sie auf die Montageüberwachung und auf die mit der Anlagenerrichtung zusammenhängende Inbetriebnahme entfallen. Auch die Personaltrainingsvergütungen unterliegen insoweit der brasilianischen Besteuerung als sie auf Einschulungstätigkeiten in den längerfristig zur…