…1 lit. b DBA Schweiz bzw. Art. 3 Abs. 1 lit. e DBA Deutschland als "juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden", erfasst. Allerdings lassen sich die Einkünfte der Mitglieder dieses wissenschaftlichen Beirats nicht unter Art. 16 DBA Schweiz…
…Mitgliedern der australischen Musikgruppe und dem österreichischen Veranstalter zustande kommen oder ob die deutsche Agentur in eigenständige Leistungsbeziehungen mit dem österreichischen Veranstalter eintritt und ihrerseits - zwecks Erfüllung der mit dem österreichischen Veranstalter vereinbarten Vertragspflichten - selbst einen weiteren Vertrag mit der australischen Musikgruppe (bzw. deren Mitgliedern…
…Orchesters: 1. Dem in Österreich gastierenden Orchester gehören xx Mitglieder an. 2. Jedes einzelne Mitglied des Orchesters erhält für die Mitwirkung an der/den obgenannten Veranstaltung/en Vergütungen, die neben den steuerlich abzugsfähigen Kostenersätzen den Betrag von 440 EURO pro Veranstaltungstag bzw. 900 EURO für…
…Orchesters : 1. Dem in Österreich gastierenden Orchester gehören xx Mitglieder an. 2. Jedes einzelne Mitglied des Orchesters erhält für die Mitwirkung an der/den obgenannten Veranstaltung/en Vergütungen, die neben den steuerlich abzugsfähigen Kostenersätzen den Betrag von S 6.000 pro Veranstaltungstag bzw. S 12…
…maßgeblich, wobei die Abkommensberechtigung alternativ über eine der beiden Regelungen hergestellt werden kann: Sind mindestens 50% der Begünstigten, Mitglieder oder Teilnehmer des Pensionsfonds in Österreich oder in Japan ansässige natürliche Personen, so gilt der Pensionsfonds als berechtigte Person und kann die Quellensteuerbefreiung nach Art. 10…
…die in EStR 2000 Rz 8304 angeführten Personen. Mitglieder eines freiwilligen Aufsichtsrates einer Personengesellschaft sind in dieser taxativen Liste nicht erfasst. Sollten allerdings die mit der Aufsichtstätigkeit befassten deutschen Experten zugleich auch als Berater der österreichischen KG tätig sein, dann wird die Fallbeurteilung zu sachverhaltsabhängig…
…den gegebenen Umständen folgende Vorgangsweise als zweckmäßig erweisen: Wird das ausländische Theater von einer natürlichen Person oder eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit betrieben, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit für die natürliche Person bzw. die Gesellschafter (Mitglieder) nach § 56 BAO, wobei für den Fall…
…unterliegen bei Bestand einer inländischen Betriebstätte gemäß § 29 BAO jedenfalls der österreichischen Umsatzbesteuerung und es ist für die Dienstnehmer Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen; die von dem portugiesischen Unternehmen erzielten Gewinne unterliegen der österreichischen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Sollte keine inländische Betriebstätte feststellbar sein, ist zu untersuchen…
…EAS 493, EAS 1151, EAS 1159). Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Eine ausländische Gesellschaft wird einer inländischen Personengesellschaft vergleichbar sein, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Personengesellschaft aufweist; hiezu…