…diese griechische Gesellschaft ist, die den Einsatz des Flugzeuges von verschiedenen griechischen Flugplätzen aus im Rahmen ihres Unternehmens dirigiert, erscheint der Bestand einer griechischen Betriebstätte für den österreichischen Investor kaum denkbar. Erfolgt aber die Vermietung nicht von einer griechischen Betriebstätte aus, dann besteht inländische Umsatzsteuerpflicht…
…Satz DBA-Deutschland der deutschen Besteuerung, die im Abzugsweg erfolgt. Werden die für die Deutschland-Auftritte benötigten Fahrzeuge durch die D-GmbH von einer österreichischen GmbH (Ö-GmbH) angemietet, dann müssen die hiefür gezahlten Mietentgelte gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Deutschland von der deutschen…
…auf Rechnung der österreichischen Konzerngesellschaft betrieben wird, dann wird hiedurch für die slowakische Vermieterin keine inländische Betriebstätte begründet. Die an die slowakische Gesellschaft zu zahlenden Mietentgelte lösen daher für diese Gesellschaft nur dann in Österreich beschränkte Steuerpflicht aus, wenn die betreffenden maschinellen Anlagen insgesamt einen…
…vom 6.7.1959, Zl. 85.776-8/1959, findet auf die motorbezogene Versicherungssteuer keine Anwendung. Österreichische Angestellte internationaler Organisationen können demnach keine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer in Anspruch nehmen. 9. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…werden kann. Das DBA-Israel gestattet daher Österreich, die für die Softwareüberlassung laufend zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen. Dieser durch das DBA vorgesehene Besteuerungsanspruch Österreichs ist nach Auffassung des BM für Finanzen auf der Grundlage von § 98 Z. 6 i…
Vermietet ein österreichisches Chemieunternehmen Spezialgeräte für Süßwasserbehandlung an einen tschechischen Kunden, dann unterliegen die hiefür von dem tschechischen Kunden gezahlten Mietentgelte als "Lizenzgebühren" nach Artikel 12 DBA-CSSR in Tschechien einer 5%igen Abzugsbesteuerung. Der Umstand, dass im Jahr 1992 Art. 12 des OECD…
…Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-CSSR gestattet daher der Slowakei die für die Applikations-Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 5% begrenzten Besteuerung zu unterziehen. Diese mit 5% begrenzte slowakische Steuer ist gemäß Art. 23…
…Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-Rumänien gestattet daher Rumänien die für die Applikations-Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen. Diese mit 10% begrenzte rumänische Steuer ist gemäß Art. 24 Abs…
…Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten, wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA Serbien gestattet daher Österreich, die für die Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen (Art. 12 Abs. 2 Z 2 iVm Art. 12 Abs…
…für die im gegebenen Zusammenhang aber keine beschränkte Steuerpflicht normiert ist. Besteht in diesem Fall inländische beschränkte Steuerpflicht, dann darf nach Artikel 12 DBA-Schweiz die inländische Steuer 5% der Mietentgelte nicht übersteigen. Die Steuer ist im Veranlagungsweg zu erheben; es besteht keine Steuerabzugspflicht für…