Erhält eine österreichische Firma von einer protokollierten deutschen Firma den Auftrag, bestimmte Arbeiten bei Messen in Deutschland auszuführen (Standauf- und Abbauten, Dekoration der Messestände) und steht dieser österreichischen Firma hierbei keine deutsche Betriebstätte zur Verfügung, so unterliegen die nach Deutschland für die Dauer von…
…Grundvermögens zur Summe der Teilwerte des Aktivvermögens ankommen. Der Anteil des unbeweglichen Vermögens der Gesellschaft ist daher nicht an dem um die Schulden verringerten Reinvermögen zu messen. Veräußert eine kanadische Kapitalgesellschaft ihre Anteile an einer österreichischen Holding-AG, die zu 100% die Kommanditanteile an einer…
…ob die der inländischen Betriebstätte zuzuordnenden Funktionen nur von untergeordneter Bedeutung sind, an den Gesamtfunktionen der niederländischen Gesellschaft zu messen sein. Fungiert diese niederländische Gesellschaft als bloße Holdinggesellschaft, handelt es sich hiebei möglicherweise gar um eine bloße "Briefkastengesellschaft" oder um eine ähnliche funktionslose oder funktionsarme…
…wird die Abkommensbestimmung - auf österreichischer Seite - so auszulegen sein, dass alle legalen Geschäftsvorgänge in der genehmigten Sphäre ablaufen. Hierbei ist die "Legalität" aber nicht nur am österreichischen Steuerrecht, sondern an der gesamten in Österreich in Geltung stehenden Rechtslage zu messen. Bundesministerium für Finanzen, 26…
…Werke, Freibäder, Gärten, Gärtnereien, Gaststättenbetriebe, Gaswerke, gewerbliche Produktionsbetriebe, Hafenbetriebe, Hallenbäder, Internate, Jugendheime, Kantinen, Kiesgruben, Kindergärten, Kinos, Krankenanstalten, Krankenbeförderungsdienste (siehe hierzu aber auch EAS 2494), Kurbetriebe, Messen, Müllbeseitigungsanstalten, Museen, Musikschulen, Nutzwasserversorgung, Obdachlosenasyle, Orchester, Parkgaragen, Pfandleihanstalten, Pflegeheime, Reisebüros, Rettungsdienste, Rollfähren, Sandgruben, Schottergruben, Schulen (ohne Öffentlichkeitsrecht), Schülerheime, Seilbahnen…
…Schätzungsweg aufgeteilt werden kann, wobei nach der "Nettomargenmethode" der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze hilfsweise auch eine Gewinnaufteilung des Reingewinnes möglich wäre. Aufteilungsmaßstab wird der an den tatsächlichen Funktionen zu messende Beitrag der beiden Gesellschaften zu den erzielten Betriebsergebnissen sein. Es ist wohl richtig, dass nach den OECD…