…in Deutschland ansässigen Gesellschafter der deutschen Mutter-GesmbH & Co KG hindurchzugreifen und es sind diese - falls in Österreich kein Zweitwohnsitz besteht - nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung zu unterziehen. Solange keine "mehrstöckige" Konstruktion mit einer nicht mehr sinnvoll erfassbaren Menge an Unterbeteiligten vorliegt…
…sich bei den angemieteten Schalungselementen im wesentlichen um so komplette Schalungsausrüstungen handelt, dass sie als Einheit bereits die vom Mieter ausgeübte Bautätigkeit ermöglichen; Menge, Volumen und Zusammengehörigkeitsgrad der Schalungsausrüstung werden daher im gegebenen Zusammenhang eine Rolle spielen; für das Vorliegen eines "Sachinbegriffes" würde es auch…
…der deutschen Mutter-GmbH & Co KG hindurchzugreifen und es sind diese - falls in Österreich kein Zweitwohnsitz besteht - nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung zu unterziehen. Solange keine "mehrstöckige" Konstruktion mit einer nicht mehr sinnvoll erfassbaren Menge an Unterbeteiligten vorliegt, findet die Sonderregelung des …
…Anspruch genommen werden kann (dies trifft auf entgeltliche Lieferungen an Abnehmer in den genannten Staaten zu). Der auf § 48 BAO gestützte Umsatzsteuerentlastungsantrag muss die davon betroffenen Hilfsgüter nach Art und Menge und unter Angabe ihres Gesamtwertes möglichst genau bezeichnen. Die Ausnahmeregelung gemäß § 48 BAO bewirkt…