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4 Treffer1507 msnur geltende Fassungen
EAS 64Österreichische Tochter-GesmbH & Co KG einer deutschen Mutter-GesmbH § Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/1/1-IV/4/9130.12.1991

…in Deutschland ansässigen Gesellschafter der deutschen Mutter-GesmbH & Co KG hindurchzugreifen und es sind diese - falls in Österreich kein Zweitwohnsitz besteht - nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung zu unterziehen. Solange keine "mehrstöckige" Konstruktion mit einer nicht mehr sinnvoll erfassbaren Menge an Unterbeteiligten vorliegt…

EAS 1132Anmietung von Schalungsteilen aus der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 89/1-IV/4/9729.09.1997

…sich bei den angemieteten Schalungselementen im wesentlichen um so komplette Schalungsausrüstungen handelt, dass sie als Einheit bereits die vom Mieter ausgeübte Bautätigkeit ermöglichen; Menge, Volumen und Zusammengehörigkeitsgrad der Schalungsausrüstung werden daher im gegebenen Zusammenhang eine Rolle spielen; für das Vorliegen eines "Sachinbegriffes" würde es auch…

EAS 1415Österreichische Tochter-GmbH & Co KG einer deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 306/1-IV/4/9908.02.1999

…der deutschen Mutter-GmbH & Co KG hindurchzugreifen und es sind diese - falls in Österreich kein Zweitwohnsitz besteht - nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung zu unterziehen. Solange keine "mehrstöckige" Konstruktion mit einer nicht mehr sinnvoll erfassbaren Menge an Unterbeteiligten vorliegt, findet die Sonderregelung des …

EAS 169Umsatzsteuerentlastung für internationale Hilfsgüterlieferungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/96-IV/4/9230.09.1992

…Anspruch genommen werden kann (dies trifft auf entgeltliche Lieferungen an Abnehmer in den genannten Staaten zu). Der auf § 48 BAO gestützte Umsatzsteuerentlastungsantrag muss die davon betroffenen Hilfsgüter nach Art und Menge und unter Angabe ihres Gesamtwertes möglichst genau bezeichnen. Die Ausnahmeregelung gemäß § 48 BAO bewirkt…