RIS AI
5 Treffer1509 msnur geltende Fassungen
EAS 125Liefergewinnbesteuerung im Anlagenbau in Malaysien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 41/203/1-IV/4/9205.05.1992

…Dies bedeutet, dass das österreichische anlagenerrichtende Unternehmen nicht zu Selbstkosten an die in Malaysien gelegene Baustelle (=Betriebstätte) fakturieren darf, sondern dies zu jenen kaufmännisch kalkulierten Preisen bewerkstelligen muss, die bei Lieferung an ein völlig unabhängiges Unternehmen in Malaysien erzielbar gewesen wären. Das Schlussprotokoll stellt sonach…

EAS 1127Inanspruchnahme österreichischer Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einem malaysischen Kraftwerksbau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/4-IV/4/9711.08.1997

…dann steht Artikel 7 des DBA-Malaysien der Geltendmachung eines solchen Besteuerungsanspruches entgegen; denn das Beratungsunternehmen verfügt über keine Betriebstätte in Malaysien und darf folglich keiner malaysischen Besteuerung ausgesetzt werden, auch nicht im Steuerabzugsweg. Eine Berufung auf Artikel 21 des Abkommens wäre im gegebenen Zusammenhang…

EAS 1126Unzulässiger Quellensteuerabzug für grenzüberschreitende unternehmensinterne Leistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/4-IV/4/9711.08.1997

Wirkt eine österreichische Kapitalgesellschaft an der Errichtung eines Kraftwerksbaues in Malaysien unter Begründung einer malaysischen Betriebstätte mit und findet im österreichischen Stammhaus die Projektleitung und die Montageplanung statt, dann zählen diese Aktivitäten zu den Funktionen des österreichischen Stammhauses und es ist daher nicht ausreichend, lediglich…

EAS 1433Demontage eines inländischen Kraftwerkes durch eine chinesische Abbruchfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1642/1-IV/4/9923.03.1999

Verkauft die österreichische Ö-GmbH eine Werksanlage an die auf den britischen Kanalinseln errichtete A-Ltd., die nun ihrerseits das Werk an ein Gesellschaft in Malaysien weiterverkauft, wobei es Aufgabe der A-Ltd. ist, das Werk zu demontieren und schiffsmäßig zu verpacken und wobei dieser…

EAS 440Auslandssteueranrechnung auf die KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9404.05.1994

…die DBAs mit Brasilien, China, Indonesien, Israel, Korea, Malaysien, Malta, Portugal, Tunesien, Türkei, Thailand). DBA-Quellensteuerbegrenzung: Die Anrechnung kann höchstens bis zu den abkommensgemäß vorgesehenen Quellensteuerbegrenzungen vorgenommen werden (darüber hinaus gehende Quellensteuerabzüge muss der Bankkunde im Rückerstattungsweg von der ausländischen Steuerverwaltung einfordern). Liegt daher z…