…Inländische Büros einer schweizerischen und belgischen Luftfahrtgesellschaft, in denen Aktivitäten entfaltet werden, die der Erzielung der genannten Gewinne dienen, lösen daher keinen inländischen Besteuerungsanspruch aus. Übertragen die beiden Luftfahrtgesellschaften administrative Teilfunktionen an eine von ihnen errichtete britische Personengesellschaft und dienen die inländischen Büros in der…
Wird ein in Österreich ansässiger Pilot von einer britischen Luftfahrtgesellschaft auf internationalen Flügen eingesetzt, dann dürfen die ihm hiefür zufließenden Bezüge gemäß Artikel 15 Abs. 3 DBA-Großbritannien unabhängig davon in Großbritannien besteuert werden, im Gebiet (Luftraum) welcher Staaten seine Arbeitsleistungen erbracht werden. Allerdings ist…
Inländische Repräsentanzen ausländischer Luftfahrtgesellschaften sind in der Vergangenheit auf Basis der Reziprozität gemäß § 48 BAO von der Lohnsummensteuer befreit worden; dies aus der Erwägung heraus, dass die Lohnsummensteuer als (untergeordneter) Teil der Gewerbesteuer regelmäßig in den sachlichen Anwendungsbereich der Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen worden ist und…
…sie jenen entsprechen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung vom Abkommen erfasst waren, so gelten derartige Abkommen ab 1994 unter den gleichen Bedingungen - wie früher für die Lohnsummensteuer - für die Kommunalsteuer. Anders wird die Rechtslage für jene ausländischen Luftfahrtgesellschaften sein, denen gegenüber im Wege eines auf …
Verlegt ein Pilot deutscher Staatsangehörigkeit, der bei einer internationalen deutschen Luftfahrtgesellschaft tätig ist, nach Verehelichung mit einer Österreicherin den "Mittelpunkt seiner Lebensinteressen" nach Österreich und wird er hiedurch in Österreich "ansässig", dann richtet sich die Besteuerung seiner Piloteneinkünfte nach jenen Grundsätzen, die bereits in…
Betreibt eine in Österreich ansässige Tochtergesellschaft eines italienischen Konzerns (Sitz und Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befinden sich in Österreich) ein Flugzeug für Zwecke des Transports konzerneigener Mitarbeiter zwischen den einzelnen Landesgesellschaften in Italien, Österreich, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Irland, so steht der Umstand, dass die…
Führt ein inländisches Bedarfsflugunternehmen mit bemannten Flugzeugen im Ausland Charterflüge durch, handelt es sich hierbei nach Maßgabe der dem Artikel 3 Abs. 1 lit. e OECD-MA nachgebildeten DBA-Bestimmungen um Flüge im "internationalen Verkehr", es sei denn, die Flüge werden ausschließlich zwischen Destinationen im…
Vermietet eine deutsche Kapitalgesellschaft bemannte Flugzeuge unter Einschaltung ihrer österreichischen Betriebstätte an österreichische Luftfahrtunternehmen, dann kann sowohl der deutsche Flugzeugeigner als auch der österreichische Charterer Einkünfte aus dem Betrieb "eines Unternehmens ... der Luftfahrt" im Sinn von Artikel 6 des DBA-Deutschland-1954 erzielen. Diese Auffassung…
Wird ein in Österreich ansässiger Pilot von einem in Dubai ansässigen bloßen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen an ein in Malta ansässiges Luftfahrtunternehmen iSd Art. 8 DBA-Malta überlassen, dann dürfen die Einkünfte gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta in Malta besteuert werden, da diesfalls die unselbständige Arbeit…
Führt ein österreichisches Luftfahrtunternehmen sowohl grenzüberschreitende Flüge zwischen Österreich und Italien als auch bloße österreichische und bloße italienische Binnenflüge durch, dann unterliegen die aus allen Flügen erzielten Gewinne der Besteuerung in Österreich; dies ergibt sich aus Artikel 23 Abs. 3 des DBA-Italien (Anrechnungsverfahren). Bei…
Ausländische Luftfahrtunternehmen, denen in der Vergangenheit auf der Grundlage von § 48 BAO eine Befreiung von der Lohnsummensteuer eingeräumt worden ist, unterliegen der Kommunalsteuer. Denn § 48 BAO-Bescheide, mit denen eine Befreiung von der Gewerbesteuer (einschließlich Lohnsummensteuer) zuerkannt wurde, entfalten für die Kommunalsteuer keine Wirkung…
Gründen eine deutsche und eine österreichische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Personengesellschaft, deren Funktion darin besteht, ein ihr gehörendes Flugzeug an die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft zu vermieten, dann wird in dieser durch Nutzungsüberlassung des eigenen Vermögens angestrebten Ertragserzielung bloße Vermögensverwaltung zu sehen sein (EStR 2000 Rz…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger Lufthansa-Pilot seinen Wohnsitz und damit auch den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen nach Österreich, dann bewirkt dies nach dem am 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit getretenen DBA-Deutschland-2000 nicht mehr, dass dadurch das Besteuerungsrecht an den Pilotenbezügen von Deutschland nach…
Wird von einem deutschen Luftfahrtunternehmen ein in Deutschland ansässiger Pilot einem österreichischen Luftfahrtunternehmen im Rahmen eines steuerlich anerkannten Arbeitsgestellungsverhältnisses überlassen, dann findet die Steuerzuteilungsregel des Artikels 15 Abs. 5 DBA-Deutschland auf die vom deutschen Arbeitgeber gezahlten Bezüge ungeachtet des Umstandes Anwendung, dass das österreichische…