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EAS 1862Pensionskassenbeiträge für die Mitarbeiter der inländischen Zweigniederlassung eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 14/1-IV/4/0115.06.2001

Werden von der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen GmbH für die Niederlassungsmitarbeiter Beiträge zu einer inländischen Pensionskasse in einem 10% der Lohn- und Gehaltsumme übersteigenden Ausmaß geleistet, dann ist der übersteigende Beitragsteil einerseits zwar nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (RZ 1287 ESt-RL 2000), löst aber andererseits…

EAS 851Österreichischer Generalunternehmer eines deutschen Bauprojektes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 50/1-IV/4/9628.03.1996

…auszuweisen und solcherart aus der Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Vielmehr ist in einem solchen Fall eine exakte Funktionsanalyse über die tatsächlich in der deutschen Baubetriebstätte ausgeübten Tätigkeiten des Architekten anzustellen, wobei der diesen Tätigkeiten zuzuordnende Gewinnanteil vermutlich nach der Kostenaufschlagsmethode zu ermitteln sein wird (anteilige Lohn- und…

EAS 1901Montageentsendung zur australischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0002-IV/4/0124.07.2001

…dann sind die hiefür gezahlten Arbeitslöhne gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in Österreich lohn- und einkommensteuerfrei. Montagen und Inbetriebnahmen von Anlagen (hiezu gehören auch EDV-Anlagen) gehören zu den "begünstigten Auslandstätigkeiten". Der Umstand, dass die österreichische Kapitalgesellschaft eine begünstigte Anlagenmontagetätigkeit in Australien…

EAS 1525Mitarbeiterentsendung nach Indien und in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 161/1-IV/4/9913.09.1999

…Kommunalsteuer in Anspruch genommen werden kann, nichts gewinnen. Die im DBA-Indien genannten "Beiträge vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betreffen die zum Zeitpunkt des Abkommensabschlusses auf österreichischer Seite vorgesehenen Zuschläge zur Einkommen(Lohn)steuer, nicht jedoch den (nicht als…

EAS 1348Dienstgeberbeitragspflicht bei inländischen Seminarveranstaltungen durch ausländische Rechtsträger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/49-IV/4/9812.10.1998

…zu verstehen sein, dass in solchen Fällen nicht der Monatsarbeitslohn, sondern nur der aliquote, auf die Inlandstätigkeit entfallende Lohn in die Beitragsbemessungsgrundlage einzubeziehen ist. In der Regel wird daher bei Kurzveranstaltungen der Freibetrag des § 41 FLAG 1967 von S 15.000,- nicht überschritten, sodass bereits…

EAS 3099Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2826-IV/4/200928.10.2009

…ein vom deutschen Arbeitgeber nicht rückverrechenbarer (und daher nicht von der deutschen Sozialversicherung getragener) Arbeitslohn nur deshalb als Bezug aus der deutschen Sozialversicherung zu werten und daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist, weil der deutsche Arbeitgeber diesen Lohn unter dem Titel "ATZ-Aufstockungsbetrag…

EAS 3344Arbeitnehmerentsendung nach Finnland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0004-VI/8/201410.04.2014

…Zeitraum nach Finnland, um ein dort übernommenes Projekt auszuführen, unterliegen die auf diesen Zeitraum entfallenden Arbeitslöhne sowohl der österreichischen Einkommens(Lohn)besteuerung als auch der finnischen Besteuerung, wobei die finnische Steuer gemäß Artikel 23 DBA-Finnland auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen ist. Diese Steueranrechnung kann…