…auch im Fall von Lehrern, die im Rahmen einer Bewegungsschule Methoden zur bewussten Erfassung der einzelnen Muskeln und Bewegungsabläufe des eigenen Körpers lehren, die mündlichen Erklärungen gegenüber den hiebei nötigen Übungen soweit in den Hintergrund treten, dass die Tätigkeit dieser Lehrer insgesamt betrachtet nicht mehr…
…zurückliegende Beschäftigung wird dabei nicht als aktuelle Tätigkeit qualifiziert werden können. Darüber hinaus setzt Art. 21 Abs. 1 DBA-Indien 1 voraus, dass die Lehre oder Forschung "an einer Universität, einem College, einer Schule oder einer anderen anerkannten Anstalt dieses anderen Vertragsstaats erfolgt". Gemäß Art…
Ein als Grenzgänger bei einer öffentlichen schweizerischen Volksschule beschäftigter Lehrer erbringt seine Dienstleistungen einer schweizerischen staatlichen Einrichtung, sodaß seine Bezüge gemäß Artikel 19 DBA-Schweiz in der Schweiz besteuert werden dürfen; die Grenzgängerregelung des Artikels 15 Abs. 4 kommt daher nicht zur Anwendung. Durch die…
Unterrichtet ein hauptberuflich an einer inländischen Pädagogischen Akademie tätiger Lehrer jeweils im Stundenausmaß von 5 Unterrichtseinheiten Freitag nachmittags an einer privaten Musikschule in der Schweiz, dann kann diese Tätigkeit auf der Grundlage von Rz 1013 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, unter besonderen…
… Werden von einer inländischen GesmbH, die ein Spracheninstitut betreibt, in Großbritannien ansässige Lehrer durch Werkvertrag für eine Unterrichtsdauer von 1 bis 2 Jahren engagiert, so steht den britischen Lehrkräften nach Maßgabe des Art. 21 DBA-Großbritannien ein Anrecht auf Entlastung von der österreichischen Einkommensbesteuerung zu…
…dieses Forschungsprojekt in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind. Die maßgebende Bestimmung des Artikels 20 Abs. 1 des Abkommens hat folgenden Wortlaut : " Ein Hochschulprofessor oder anderer Lehrer, der sich in einem Vertragstaat für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend aufhält, um an einer Universität…
…Art. 20 DBA Deutschland/China enthält eine Gastlehrerbestimmung, derzufolge ein Lehrer oder Forscher, der in einem Vertragsstaat ansässig ist und sich im anderen Vertragsstaat höchstens drei Jahre zwecks fortgeschrittener Studien oder Forschungsarbeiten oder zwecks Ausübung einer Lehrtätigkeit an einer Universität, Hochschule, Schule oder anderen Lehranstalt…