…3 DBA Deutschland in Deutschland einsetzt, ist für die Beurteilung der Frage, ob Deutschland hinsichtlich der Löhne der entsandten Leiharbeitskräfte auf Grund des DBA Deutschland ein Besteuerungsrecht zusteht, zunächst zu beachten, dass die Arbeitskräfteüberlassung im vorliegenden Fall nicht zwischen einem inländischen und einem ausländischen Unternehmen…
…einem "Phantom Share Agreement", so bestehen grundsätzlich keine Bedenken, neben der leistungsunabhängigen Vergütung auch die leistungsabhängigen Vergütungen aus dem Phantom Share Agreement als "Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen" im Sinne des Art. 15 Abs. 1 DBA-Polen zu qualifizieren. Unter Einkünfte im Sinne des Art…
…länger als 183 Tage im Kalenderjahr in Österreich aufhalten, sind die auf die Österreich-Tätigkeit entfallenden Löhne in Deutschland von der Besteuerung freizustellen und in Österreich zur Einkommensbesteuerung heranzuziehen. Obwohl der deutsche Arbeitgeber in Österreich über eine Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 verfügt…
…und § 98 Abs. 1 Z 4 letzter Satz EStG 1988) eine indirekte Besteuerung der Arbeitslöhne durch Vornahme eines 20-prozentigen Steuerabzuges von den Arbeitsgestellungsvergütungen zu erfolgen. Die steuerliche Erfassbarkeit der Löhne der polnischen Arbeitskräfte wird durch Artikel 15 des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. III Nr…
…des Gestellungsnehmers begründet, mit der Folge, dass die Gestellungsvergütung in Tschechien nicht besteuert werden darf und die Löhne und Gehälter der nach Tschechien entsandten Arbeitnehmer ebenfalls nur in Österreich besteuert werden dürfen, falls die Entsendungsdauer die 183-Tage-Frist des Artikels 15 Abs. 2 nicht…
…Zeitraum nach Finnland, um ein dort übernommenes Projekt auszuführen, unterliegen die auf diesen Zeitraum entfallenden Arbeitslöhne sowohl der österreichischen Einkommens(Lohn)besteuerung als auch der finnischen Besteuerung, wobei die finnische Steuer gemäß Artikel 23 DBA-Finnland auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen ist. Diese Steueranrechnung kann…
Wird ein Arbeitnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft für einen Zeitraum von 4 Monaten nach Australien entsandt, um dort eine "begünstigte Auslandstätigkeit" für seinen österreichischen Arbeitgeber auszuführen, dann sind die hiefür gezahlten Arbeitslöhne gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in Österreich lohn- und einkommensteuerfrei. Montagen…
…abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens Österreich das Besteuerungsrecht an ihren Löhnen entzogen ist, dann muss unter Anderem der Nachweis erbracht werden, dass die abkommensrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Steuerbefreiung erfüllt sind. Zu diesen Voraussetzungen zählt vor allem, dass sich der Arbeitnehmer des ausländischen Arbeitskräftegestellers in Österreich nicht länger…
…keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält keine Bestimmung, die anordnen würde…