…Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht Deutschland zusteht. Es empfiehlt sich, die steuerlichen Konsequenzen mit den örtlich zuständigen Abgabenbehörden der beiden Staaten abzustimmen, um nachträglichen abweichenden finanzbehördlichen Korrekturen möglichst vorzubeugen. 12. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…umgangen werden. Dies wäre der Fall, wenn durch eine Unterfakturierung nach Liechtenstein Gewinne aus Österreich abgesaugt werden. In einem solchen Fall kann allerdings auch eine Verlagerung von Gewinnen des ausländischen Pharmaunternehmens nach Liechtenstein vorliegen; dann nämlich, wenn zwar die österreichischen Verrechnungspreise nach Liechtenstein korrekt, die…
…dies jedenfalls nicht ausreichend, die Verrechnungspreise mit der ungarischen Tochtergesellschaft auf österreichischer Seite zu revidieren. Findet auch auf österreichischer Seite eine Außenprüfung in Bezug auf die in Ungarn geprüften Jahre statt und sollte der österreichische Außenprüfer tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise nach Ungarn feststellen, dann setzt die…
Im Ausland wohnhafte Abgabepflichtige, die als beschränkt Steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, unterliegen gemäß § 98 EStG 1988 der österreichischen Steuerpflicht, wenn diese Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist. Der Krankengeldanspruch im Sinn des § 138 ff ASVG einer im deutschen Grenzgebiet wohnhaften Grenzgängerin…
…seitens der österreichischen Betriebsprüfung die ab 1996 gezahlten Know-How-Vergütungen als sachgerecht anerkannt und wird diese Beurteilung auch den vom IRS für 1994 und 1995 angesetzten Know-How-Vergütungen zuteil, dann stehen die Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 1994 und 1995 mit "zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen…
…eintretende Doppelbesteuerung wird gemäß Artikel 21 Abs. 1 lit. a DBA Großbritannien durch die Anrechnung der in Großbritannien erhobenen Steuern vermieden. Bundesministerium für Finanzen, 4. November 2022 1 Redaktionelle Anmerkung: Im Rahmen einer Korrektur am 9. November 2022 wurde der Zusatz "(Eigentum 50:50)" entfernt.
…gedeckt. Wurde durch ein Versehen oder durch eine Fehlinterpretation eines Finanzamtes in der Vergangenheit anders verfahren, dann sollte dies nicht zum Anlass für eine nachträgliche Korrektur bereits durchgeführter Veranlagungen genommen werden. 11. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…im Rahmen eines Stipendienvertrags tätig zu sein, stellt sich die Frage, ob sie aufgrund von Art. 21 DBA-Indien in Österreich von der Steuer befreit ist. Die Steuerbefreiung des Art. 21 DBA-Indien gilt nur für "Hochschullehrer oder andere Lehrer". Dieser in Art. 21 Abs…
…herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche…