RIS AI
9 Treffer1514 msnur geltende Fassungen
EAS 244Seminarveranstaltende KEG mit deutschem Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2117/1/1-IV/4/9312.03.1993

…Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht Deutschland zusteht. Es empfiehlt sich, die steuerlichen Konsequenzen mit den örtlich zuständigen Abgabenbehörden der beiden Staaten abzustimmen, um nachträglichen abweichenden finanzbehördlichen Korrekturen möglichst vorzubeugen. 12. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 858Inländische Gewinnung von Medikamentenrohstoffen für ein ausländisches Pharmaunternehmen im Umweg über Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 14/2-IV/4/9609.04.1996

…umgangen werden. Dies wäre der Fall, wenn durch eine Unterfakturierung nach Liechtenstein Gewinne aus Österreich abgesaugt werden. In einem solchen Fall kann allerdings auch eine Verlagerung von Gewinnen des ausländischen Pharmaunternehmens nach Liechtenstein vorliegen; dann nämlich, wenn zwar die österreichischen Verrechnungspreise nach Liechtenstein korrekt, die…

EAS 2421Österreichische Gegenberichtigung nach ungarischer Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/1-IV/4/0408.03.2004

…dies jedenfalls nicht ausreichend, die Verrechnungspreise mit der ungarischen Tochtergesellschaft auf österreichischer Seite zu revidieren. Findet auch auf österreichischer Seite eine Außenprüfung in Bezug auf die in Ungarn geprüften Jahre statt und sollte der österreichische Außenprüfer tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise nach Ungarn feststellen, dann setzt die…

EAS 2215Krankengeld einer deutschen Grenzgängerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/13-IV/4/0303.02.2003

Im Ausland wohnhafte Abgabepflichtige, die als beschränkt Steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, unterliegen gemäß § 98 EStG 1988 der österreichischen Steuerpflicht, wenn diese Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist. Der Krankengeldanspruch im Sinn des § 138 ff ASVG einer im deutschen Grenzgebiet wohnhaften Grenzgängerin…

EAS 2493Gegenberichtigungen bei österreichischen Tochtergesellschaften von US-Muttergesellschaften (EAS.2493)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/0419.07.2004

…seitens der österreichischen Betriebsprüfung die ab 1996 gezahlten Know-How-Vergütungen als sachgerecht anerkannt und wird diese Beurteilung auch den vom IRS für 1994 und 1995 angesetzten Know-How-Vergütungen zuteil, dann stehen die Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 1994 und 1995 mit "zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen…

EAS 3440Kein Step-up bei Zuzug und nachträglicher Veräußerung einer britischen Liegenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.545.31004.11.2022

…eintretende Doppelbesteuerung wird gemäß Artikel 21 Abs. 1 lit. a DBA Großbritannien durch die Anrechnung der in Großbritannien erhobenen Steuern vermieden. Bundesministerium für Finanzen, 4. November 2022 1 Redaktionelle Anmerkung: Im Rahmen einer Korrektur am 9. November 2022 wurde der Zusatz "(Eigentum 50:50)" entfernt.

EAS 961Besteuerung sonstiger Bezüge bei Botschaftspersonal
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/48-IV/4/9611.11.1996

…gedeckt. Wurde durch ein Versehen oder durch eine Fehlinterpretation eines Finanzamtes in der Vergangenheit anders verfahren, dann sollte dies nicht zum Anlass für eine nachträgliche Korrektur bereits durchgeführter Veranlagungen genommen werden. 11. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 3451Steuerbefreite Forschungstätigkeit nach Art. 21 DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.217.50631.05.2024

…im Rahmen eines Stipendienvertrags tätig zu sein, stellt sich die Frage, ob sie aufgrund von Art. 21 DBA-Indien in Österreich von der Steuer befreit ist. Die Steuerbefreiung des Art. 21 DBA-Indien gilt nur für "Hochschullehrer oder andere Lehrer". Dieser in Art. 21 Abs…

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

…herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche…