…ist daher gesetzlich nicht gedeckt. Wurde durch ein Versehen oder durch eine Fehlinterpretation eines Finanzamtes in der Vergangenheit anders verfahren, dann sollte dies nicht zum Anlass für eine nachträgliche Korrektur bereits durchgeführter Veranlagungen genommen werden. 11. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…erst nach diesem steuerlich maßgebenden Abwicklungsbeginn Vertriebsrechte für den Osteuropamarkt erhalten, dann schließt eine Erfassung des Kundenstock-Veräußerungsgewinnes im Liquidationsgewinn eine gleichzeitige Gewinnausschüttung an die japanische Muttergesellschaft aus. EAS 1229 ist daher in dieser Hinsicht korrekturbedürftig; denn in einem solchen Fall kann einerseits nicht die…
…Indien zur Anwendung gelangt und die in Österreich erbrachte Forschung hauptsächlich zum persönlichen Vorteil einer bestimmten Person oder bestimmter Personen erfolgt. Bundesministerium für Finanzen, 31. Mai 2024 1 Redaktionelle Anmerkung: Im Rahmen einer Korrektur am 4. November 2024 wurde die Zitierung des "Art. 21 Abs…
…eintretende Doppelbesteuerung wird gemäß Artikel 21 Abs. 1 lit. a DBA Großbritannien durch die Anrechnung der in Großbritannien erhobenen Steuern vermieden. Bundesministerium für Finanzen, 4. November 2022 1 Redaktionelle Anmerkung: Im Rahmen einer Korrektur am 9. November 2022 wurde der Zusatz "(Eigentum 50:50)" entfernt.
…EStG 1988 angewendet, dann wird die im Rahmen der lohnsteuerlichen Haftungsvorschriften nötige (positive oder negative) Korrektur mit der Möglichkeit eines nachfolgenden "Jahresausgleiches" im Wege einer Arbeitnehmerveranlagung vorzunehmen sein. Der Bestand eines österreichischen Besteuerungsrechtes und die korrespondierende Steuerfreistellungsverpflichtung auf deutscher Seite wird durch Art. 19 des…
…es dann nicht zu den inländischen Verlusten hätte kommen dürfen. Sollte seitens des Konzerns die Auffassung vertreten werden, dass die seitens der Betriebsprüfung beabsichtigten Korrekturmaßnahmen nicht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Artikels 9 des DBA-USA stehen, dann steht es der US-Gesellschaft frei…
…Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht Deutschland zusteht. Es empfiehlt sich, die steuerlichen Konsequenzen mit den örtlich zuständigen Abgabenbehörden der beiden Staaten abzustimmen, um nachträglichen abweichenden finanzbehördlichen Korrekturen möglichst vorzubeugen. 12. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ergibt sich, dass der steuerlich maßgebende Wert des Mitunternehmeranteiles zum Einbringungsstichtag laut Einbringungsbilanz - ermittelt aus dem starren und variablen Kapitalstand, allfälligem Sonderbetriebsvermögenskapital und allfälligem Ergänzungskapital nach dem zum Einbringungsstichtag aufgestellten Jahresabschluss der deutschen KG und nach allfälligen rückwirkenden Korrekturen im Sinn des § 16 Abs. 5…