Zum Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 ist nur verpflichtet, wer Einkünfte an beschränkt Steuerpflichtige auszahlt. Veranstaltet ein inländisches Verlagsunternehmen inländische Konzertgastspiele mit ausländischen Künstlern, wobei der inländische Veranstalter vertragliche Beziehungen nur mit einer inländischen (unbeschränkt steuerpflichtigen) Künstleragentur eingeht, dann ist zu prüfen, ob die Agentur…
Fließen Künstlereinkünfte aus Deutschland durch eine österreichische Kapitalgesellschaft in die Hände von Künstlern, dann unterliegt die Kapitalgesellschaft mit ihren Einkünften nach Maßgabe des Artikels 17 Abs. 2 DBA-Deutschland (unechter Künstlerdurchgriff) der deutschen Besteuerung. Und zwar gemäß dem Schlussprotokoll zu Art. 17 Abs. 2 nicht…
Schließt ein inländischer Konzertveranstalter mit einem deutschen Unternehmer (Ausstatter) einen Vertrag, in dem sich dieser verpflichtet, für eine Konzertveranstaltung in Österreich eine Reihe von Leistungen zu erbringen (Bereitstellung von Licht, Ton, Technik usw. inklusive Personal für dieses Equipment, jedoch ohne Künstler und Musiker), so steht…
Wird von einer deutschen Rundfunkanstalt im Jahr 2003 in Österreich ein Open-Air-Konzert veranstaltet, für das von dem deutschen Veranstalter Stars aus Deutschland, USA und Großbritannien verpflichtet werden, unterliegen die den mitwirkenden Künstlern zufließenden Vergütungen der österreichischen Besteuerung; diese Steuer ist von der deutschen…
Schließt die inländische Konzertveranstaltungs-GmbH "A" mit einem deutschen Produktionsunternehmen "B" einen Vertrag über den Auftritt des britischen Künstlers "D", wobei zwischen "A" und "D" keine vertraglichen Leistungsbeziehungen hergestellt werden (diese bestehen nur zwischen "A" und "B"), dann ist die deutsche Gesellschaft "B" berechtigt, eine…
…allerdings keine besondere Zuständigkeitsregelung vorgesehen. Daher kann gemäß der Subsidiärzuständigkeitsregelung des § 70 BAO die einbehaltene Steuer bei jenem österreichischen Finanzamt entrichtet werden, in dessen Amtsbereich die Tätigkeit (Konzertveranstaltung) ausgeübt wird, worden ist oder werden soll. 22. Dezember 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…allerdings keine besondere Zuständigkeitsregelung vorgesehen. Daher kann gemäß der Subsidiärzuständigkeitsregelung des § 70 BAO die einbehaltene Steuer bei jenem österreichischen Finanzamt entrichtet werden, in dessen Amtsbereich die Tätigkeit (Konzertveranstaltung) ausgeübt wird, worden ist oder werden soll. 21. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…