…BGBl. Nr. 66/1966, ungeachtet des Umstandes aufrecht erhalten worden, dass nach dieser Konvention eine Besteuerung von privaten Inlandseinkünften zulässig wäre. Dies hatte zur Folge, dass bei Diplomaten von Zinseneinkünften keine Kapitalertragsteuer zu erheben war, da dieser Steuerabzug unbeschränkte Steuerpflicht vorausgesetzt hätte. Die sonach weiterhin…
…BGBl. Nr. 66/1966, ungeachtet des Umstandes aufrecht erhalten worden, dass nach dieser Konvention eine Besteuerung von privaten Inlandseinkünften zulässig wäre. Dies hatte zur Folge, dass von Zinseneinkünften keine Kapitalertragsteuer zu erheben war, da dieser Steuerabzug unbeschränkte Steuerpflicht vorausgesetzt hätte. Die sonach weiterhin angewendete Auffassung…
…Vielmehr müssen dem österreichischen Unternehmen die Ansässigkeitsbescheinigungen im Original vorliegen. Die bloß elektronische Übermittlung und Archivierung ohne Übermittlung der Originale im konventionellen Postweg wäre nur im Ausnahmefall als ausreichend zu werten, zB wenn das Original der Ansässigkeitsbescheinigung aus besonderen Gründen für andere Zwecke benötigt wird…
…wird daher die Schiedskonvention erst für Gewinnermittlungszeiträume anwendbar sein, für die Artikel 4 Wirksamkeit erlangt. Derzeit entfaltet die Konvention für Österreich noch keine Rechtswirkungen, da der österreichische Beitritt zu diesem Übereinkommen noch der Ratifikation in 12 Mitgliedstaaten bedarf. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr…