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7 Treffer1316 msnur geltende Fassungen
EAS 891Karenzgeld aus Dänemark
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/7-IV/4/9612.06.1996

  Verlegt eine dänische Staatsbürgerin den Mittelpunkt der Lebensinteressen aus Anlass der bevorstehenden Geburt eines Kindes nach Österreich und erhält sie von ihrem dänischen Arbeitgeber durch mehrere Monate Karenzgeld in Höhe von jeweils rund S 45.000,00 (Karenzgeld, das nach dänischem Recht nicht steuerpflichtig…

EAS 2923Abschlagszahlung für Wiedereinstellungsverzicht nach Ablauf der Mutterschutzkarenz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2165-IV/4/200721.12.2007

Erhält eine in Deutschland ansässige Dienstnehmerin einer Tiroler Firma eine Abschlagszahlung als Entgelt dafür, dass sie auf eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der…

EAS 2526Gehaltsfortzahlung nach Dienstfreistellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0269-IV/4/200430.11.2004

Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitglied des Vorstands einer nicht börsennotierten österreichischen AG Ende September 2004 beendet, wobei das Vorstandsmitglied seinen Wohnsitz von Österreich nach Tschechien verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht wechselt, dann unterliegen die bis…

EAS 1681Siebenmonatige Wohnsitzaufgabe in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 338/4-IV/4/0010.07.2000

Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer von seinem österreichischen Arbeitgeber von Februar bis einschließlich August eines Jahres karenziert, damit er in dieser sechs Monate übersteigenden Zeit in Großbritannien berufliche Erfahrung bei einem britischen Arbeitgeber erlangen kann, dann scheidet (nach der in EAS 268 vertretenen Auffassung…

EAS 1045Mitarbeiterentsendung zum Internationalen Währungsfonds unter geminderter Bezugsfortzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 211/1-IV/4/9724.03.1997

…zur österreichischen Bank begründet wird, wonach der Arbeitnehmer als besonderes Entgelt für die seinem Arbeitgeber (in Österreich) bereits bisher erbrachte und noch zu erbringende Arbeitsleistung die Karenzbezüge überwiesen erhält. Wenn solcherart die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Entgeltzahlungsgrund anzusehen ist, ist jedenfalls inländische Steuerpflicht gegeben…

EAS 1968Weiterzahlung der PKW-Leasingraten für einen zur schweizerischen Konzerngesellschaft wechselnden Dienstnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 202/2-IV/4/0106.12.2001

Übernimmt der bisherige Abteilungleiter einer österreichischen Gesellschaft mit 1. Jänner 2002 eine Abteilungsleiterposition bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft und wird er hierfür von der österreichischen Gesellschaft karenziert, sodass ab 2002 sein einziger Arbeitgeber die schweizerische Gesellschaft sein wird, dann kann die österreichische Gesellschaft nicht zum Lohnsteuerabzug…

EAS 480Gehaltsfortzahlung nach vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses durch einen deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/75/1-IV/4/9419.07.1994

…II 1978, 195, in dem Karenzentschädigungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch als Vergütungen für eine aktive Arbeitsleistung gesehen wurden). Sollte allerdings von Deutschland das Besteuerungsrecht wegen abweichender Qualifikation nicht wahrgenommen werden, würde nach Maßgabe der Ziffer 27a lit. b des (revidierten) Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland…