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5 Treffer1417 msnur geltende Fassungen
EAS 2953Arbeitnehmerveranlagung versus Steuerrückerstattung durch das FA BEO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0892-IV/4/200828.03.2008

…auf den Lohnsteuerabzug siehe § 41 Abs. 2 EStG 1988) wäre § 13a AVOG inhaltsleer, wollte man den vorstehend genannten zweiten Hinderungsgrund für ein Rückzahlungsverfahren in sämtlichen Fällen als Rückzahlungssperre ansehen. § 240 BAO wird daher in Zusammenschau mit § 13a AVOG so ausgelegt, dass eine Rückzahlung durch das…

EAS 2034In der Schweiz progressionsmindernd berücksichtigter Betriebstättenverlust
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/1-IV/4/0224.04.2002

…auch eine solche, die bloß zu einer Steuersatzminderung im Rahmen des "negativen Progressionsvorbehaltes" geführt hat, einen Hinderungsgrund für eine Verlustverwertung in Österreich darstellt (BMF-Erlass AÖF Nr. 291/1990). Diese Sichtweise ist aber mittlerweile aufgegeben worden und es wurde der genannte Erlass sowohl in den…

EAS 490Anspruchsberechtigung auf den französischen "Avoir Fiscal"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1035/2/1-IV/4/9412.08.1994

…Erwerb der Anteile einer französischen Gesellschaft aus Frankreich bezogen werden; infolge hoher Verlustvorträge zu keiner inländischen Körperschaftsteuerzahlung führen, stellt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen keinen Hinderungsgrund für die Inanspruchnahme des in Artikel 17 Abs. 4 DBA-Frankreich vorgesehenen "Avoir Fiscal" dar. Allerdings wird bezweifelt…

EAS 1035"Treaty-shopping" mittels niederländischer Durchlaufgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4123/1-IV/4/9710.03.1997

…in den Niederlanden zu beantragenden Verständigungsverfahrens, eine grenzüberschreitend einvernehmliche Sach- und Rechtsbeurteilung herbeizuführen; der Antrag auf ein internationales Verständigungsverfahren wäre aber unter den gegebenen Umständen kein Hinderungsgrund, das laufende Betriebsprüfungsverfahren abzuschließen. 10. März 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1493Verjährung eines KESt-Rückerstattungsanspruches
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 507/1-IV/4/9912.07.1999

…Verständigungsregelungen ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen sind, lediglich klarstellende Bedeutung beizumessen, sodaß diesfalls auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis die Verjährung kein Hinderungsgrund für die Umsetzung einer Verständigungslösung wäre. 12. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …