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EAS 3351Frage der Hemmung bzw. Unterbrechung der Zweijahresfrist bei Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0601-VI/8/201401.10.2014

…in EAS 3235 weiterhin aufrechterhalten. Eine Abwesenheit im Ausland für die Dauer eines Semesters löst sonach keine Unterbrechung der Zweijahresfrist aus, bewirkt aber eine Hemmung des Fristenlaufes. Hat daher ein in Italien ansässiger Gastprofessor geblockte Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2011/12, im Sommersemester 2012 und anschließend…

EAS 3235Berechnung der Zweijahresfrist für Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1192-IV/4/201115.07.2011

…94/95 und 95/96 Lehraufträge an einer österreichischen Universität, so tritt durch das Verlassen Österreichs in den Sommersemestern jeweils eine Hemmung der Zweijahresfrist des Artikels 20 DBA-Italien ein, sodass bei dieser Gestaltung (1 1/2 Jahre) die Zweijahresfrist noch nicht überschritten wird". An…

EAS 781Zweijahresfrist für italienische Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2487/1/2-IV/4/9515.12.1995

…94/95 und 95/96 Lehraufträge an einer österreichischen Universität, so tritt durch das Verlassen Österreichs in den Sommersemestern jeweils eine Hemmung der Zweijahresfrist des Artikels 20 DBA-Italien ein, so dass bei dieser Gestaltung ( 1 1/2 Jahre) die Zweijahresfrist noch nicht überschritten wird…

EAS 2369Vorübergehende Dienstnehmerentsendung nach Polen und Auswirkung der 1-Jahresfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4002/1-IV/4/0311.11.2003

…Polen zu, wobei diese Bezugsteile aus der österreichischen Steuerpflicht auszuscheiden wären. Diese Beurteilung orientiert sich an jenen Überlegungen, die zu einer vergleichbaren Regelung im DBA-UdSSR angestellt worden sind (EAS 475) und die schließlich im Ergebnis auch vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt worden sind (VwGH 24.02…

EAS 1390Wiederholte Gastprofessuren an inländischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 57/1-IV/4/9822.12.1998

…die Abwesenheit im Sommersemester lediglich eine Hemmung des maßgebenden Fristenlaufes dar (siehe auch EAS 756 und EAS 781). Es ist allerdings einzuräumen, dass aus dem Wortlaut des Artikels 19 des Abkommens der Schluss gezogen werden könnte, dass dann, wenn der britische Professor die britische Staatsangehörigkeit…

EAS 3102Bauführungsfrist bei Planungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2825-IV/4/200928.10.2009

…bei dortigen Subauftragnehmern) kommt und ob - gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit - die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter…

EAS 24Mehrmalige Arbeitskräfteentsendung in die UdSSR/Fristenberechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3176/1/1-IV/4/9128.08.1991

…für Vergütungen auf Grund von Dienstverträgen und von Werkverträgen. Wird der Aufenthalt in der UdSSR unterbrochen, führt dies nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen im Allgemeinen lediglich zu einer Hemmung des Fristenlaufes. Nur wenn zwischen zwei Aufenthalten in der UdSSR kein innerer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht…

EAS 3171Bauplanung und Bauleitung bei Auslandsprojekten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1772-IV/4/201019.07.2010

…ob gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen aber weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter Satz OECD-Kommentar zu…

EAS 3042Planungsgemeinschaft mit italienischen Partnern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0669-IV/4/200915.04.2009

…auf dem Baugelände kommt und ob - gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit - die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter…

EAS 3004Planungsarbeiten einer kanadischen Innenarchitektengemeinschaft bei einer Hotelerrichtung in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2605-IV/4/200810.10.2008

…diese Planungsarbeiten an der Baubetriebstätte ganz oder teilweise für einen 12 Monate übersteigenden Zeitraum erbracht werden, wobei zwischenzeitige Abwesenheiten weder zu einer Unterbrechung noch zu einer Hemmung des Fristenlaufes führen. Ist es allerdings so, dass die gesamte Planungsarbeit in den kanadischen Büros der Innenarchitektengemeinschaft durchgeführt…