Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
Sind im internationalen Versandhandel in Österreich Außendienstmitarbeiter ohne formelle Abschlussvollmacht tätig, und ist es tatsächlich so, dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis…
…oder zumindest in enger Zusammenarbeit mit dem österreichischen Büro erfolgt, sowie das Argument, dass kein Vertrag ohne Zustimmung der österreichischen Geschäftsleitung abgeschlossen wird, könnten in diesem Zusammenhang nur dann Anlass für eine anders lautende Beurteilung sein, wenn hiedurch der Abschlussvollmacht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise jede Bedeutung…
Ein deutsches Finanzdienstleistungsunternehmen, das sich um die Kapitalertragsoptimierung seiner Kunden in der Weise annimmt, dass es für sie die Entscheidungen über den An- und Verkauf von Wertpapieren trifft, wobei diese Transaktionen über ein (von den Kunden) bei einem US-Broker unterhaltenen Wertpapierkonto abgewickelt werden, könnte…
…der Fall, wenn die Handelsvertretertätigkeit von einer 100%igen Tochtergesellschaft wahrgenommen wird, oder wenn es sich bei dem Handelsvertreter um einen ehemaligen Unternehmensmitarbeiter handelt, der - zur Vermeidung einer Betriebstättenbegründung - seine Verkaufstätigkeit auf selbständiger Basis weiterführt, oder wenn eine selbständiger Handelsvertreter in vertragliche Bindungen mit seinem…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich und in Südtirol unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das…
Sind Angestellte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft in Österreich in der Weise tätig, dass sie österreichische Zahnärzte aufsuchen und dort Bestellungen für Produkte der schweizerischen Firma im Namen eines österreichischen Importeurs (Zwischenhändlers) dieser Produkte entgegennehmen, dann begründen sie hiedurch keine "Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens in Österreich. Denn…
Besteht die Aufgabe eines in Österreich ansässigen Dienstnehmers einer deutschen Kapitalgesellschaft darin, für die deutsche Gesellschaft Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von…
Bei einer Geschäftsgestaltung, nach der eine deutsche Handelsgesellschaft in Österreich ein Warenlager unterhält, das von einem Vertreter betreut wird, der ausschließlich für die deutsche Handelsgesellschaft tätig wird, deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Handelsgesellschaft in Österreich entsteht; und zwar…
…Unternehmens hinausgehen; keine unterstützende Hilfstätigkeit liegt mehr vor, wenn die Verkaufsverhandlungen in diesen Räumlichkeiten geführt werden (mag dies mit oder ohne Abschlussvollmacht geschehen). Ob nun der eine oder andere Fall vorliegt, lässt sich wegen der Sachverhaltsabhängigkeit der Frage im ministeriellen EAS-Verfahren nicht entscheiden. In…
…von Art. 5 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens als bloßer unternehmerischer "Hilfsstützpunkt" ohne DBA-Betriebstättencharakter angesehen werden; im Geltungsbereich des DBA-Deutschland steht einer solchen Beurteilung aber die in Z 9 des Schlussprotokolls wesentlich enger gefasste Liste der "Hilfsstützpunkte" entgegen. Es trifft wohl zu, dass…
Beabsichtigt ein deutsches Unternehmen, das im Bereich der Vermögensveranlagung (Fondsgeschäft/Asset Management) gewerblich tätig ist, seine Aktivitäten grenzüberschreitend auf Österreich auszuweiten und zu diesem Zweck einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen mit der Position eines Senior-Relationshipmanagers als Außendienstmitarbeiter einzustellen, bedarf es einer besonders sorgfältigen Untersuchung…
…zu Deutschland und EAS 1185 im Verhältnis zu den Niederlanden). In den beiden zitierten EAS-Auskünften wurde für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz) handeln sollte, ein Verständigungsverfahren für erforderlich gehalten…
…sich um Zinseneinkünfte handeln, die in Anwendung der österreichischen Zurechnungskriterien der ausländischen Kapitalgesellschaft oder einer anderen beschränkt steuerpflichtigen Person steuerlich zuzurechnen sind; das Vorliegen dieser Voraussetzung kann vor allem bei einer Oasengesellschaft fraglich sein (als Oasengesellschaft, wäre im gegebenen Zusammenhang eine Kapitalgesellschaft ohne eigenem operativen…
…wenn die Kommunikationsleistungen schwerpunktmäßig auf ausländischem Staatsgebiet erbracht werden, wäre nicht ausgeschlossen, in den inländischen Vorrichtungen - selbst wenn es sich um inländische Betriebstätten im Sinn des § 29 BAO handeln sollte - bloße unterstützende Hilfseinrichtungen des US-Unternehmens zu erblicken, die gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit…
…für sich alleine noch nicht der Beurteilung als Veräußerungsvorgang entgegensteht. Denn auch der Mieter eines körperlichen Wirtschaftsgutes hat diesen Vermögenswert bereits inne, ohne daß ihn dies hindert, den gemieteten Gegenstand in weiterer Folge zu kaufen. Wesentlich ist, ob durch die Transaktion tatsächlich ein Effekt eintritt…
…ein Steuerabzug. Einkünfte aus der Veräußerung von Standardsoftware unterliegen daher nicht dem Steuerabzug (EStR 2000 Rz 8000). Auch nach deutscher Rechtsauffassung handelt es sich in Fällen der grenzüberschreitenden Softwareüberlassung nur dann um Einkünfte aus der Überlassung von Rechten im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht, wenn dem…
Nach der Rechtsprechung des BFH (30.4.75, BStBl. 1975 II, 626) handelt ein unabhängiger Versicherungsmakler, dessen Vollmacht den Branchengepflogenheiten entsprechend darauf gerichtet ist, Versicherungen aller Art für ein ausländisches Versicherungsunternehmen abzuschließen, Prämien einzukassieren, Schäden zu regulieren, Prozesse zu führen, Vergleiche zu schließen und dgl…
Bedient sich ein österreichisches Unternehmen, das mit der Entwicklung und Herstellung technischer Produkte beschäftigt ist, zur Betreuung des deutschen Marktes eines Angestellten mit Wohnsitz in Deutschland und ist dieser Angestellte mit Vollmachten sowohl zur Auftragsanbotlegung als auch zur Auftragsannahme ausgestattet, so führt dies allein bereits…