Beteiligt sich ein österreichisches Anlagenbauunternehmen an einem Kraftwerksprojekt in der Türkei, wobei aufgrund der türkischen Gesetzeslage eine Montageversicherung bei einer in der Türkei lizenzierten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden muss, dann führt die Verpflichtung zur Entrichtung einer mit 5% von der Nettoversicherungsprämie erhobenen türkischen Steuer im Verhältnis…
…480/1988) ausschließlich in Österreich der Besteuerung und sind folglich in Australien von der Quellenbesteuerung freizustellen. Es besteht für österreichische Rückwanderer (nach der geltenden Gesetzeslage) die Möglichkeit gemäß § 103 EStG um eine steuerliche Zuzugsbegünstigung anzusuchen. Eine besondere Rechtssituation ergibt sich aber für eine vom Dust…
…falls seinerzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Beitragsleistung bestanden hat - nur mit 25% ihres Betrages. Wird sie hingegen noch vor diesem Zeitpunkt ausgezahlt, dann wäre sie nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht steuerbar; denn nach § 29 EStG können nur wiederkehrende Zahlungen einer Besteuerung unterzogen werden. 28. März…
…unbeschränkten Steuerpflicht zufließende Auslandseinkünfte nicht vorgesehen. Durch die im Rahmen der beiden Arbeitnehmerveranlagungen eintretende Jahresverteilung der jeweils nur drei Monate hindurch zufließenden Arbeitslöhne wird sich sonach nach der geltenden Gesetzeslage gegenüber dem vorgenommenen Lohnsteuerabzug ein beachtlicher Progressionsabfall ergeben. 29.09.1997 Für den Bundesminister: Dr…
…Steuerumgehung eine Auslegung vertretbar wäre, die Schachtelbefreiung wegen fehlender Vergleichbarkeit der Hongkong-Gesellschaft zu versagen. Der Gerichtshof enthält sich aber der Aussage, ob diese Auslegung auch im Geltungsbereich der ab 1995 wirksam gewordenen neuen Gesetzeslage noch aufrecht erhalten würde. Bundesministerium für Finanzen, 20. April 2012
…nach welcher Gesetzesbestimmung des DBA-Partnerstaates der Gestellungsnehmer als Arbeitgeber gewertet werden muss. Nach österreichischer Gesetzeslage (§ 47 EStG 1988 iVm der Auslegung durch LStR 2002 Rz 923) ist der Arbeitskräfteüberlasser der steuerliche Arbeitgeber und es wird daher die korrespondierende gegenteilige Gesetzesnorm im DBA-Partnerstaat benötigt…