…in den USA zwei Tochtergesellschaften gegründet, deren Aufgabe in der Geschäftsvermittlung in osteuropäischen Staaten besteht, wobei eine Gesellschaft (Gesellschaft B) für die GUS-Staaten und die andere (Gesellschaft C) für die übrigen osteuropäischen Länder zuständig ist, und haben diese beiden Agenturgesellschaften (B und C) in…
…Geschäftsunterlagen werden in den Räumen der Auftraggeber übergeben), so steht gemäß Artikel 7 des DBA-CSFR, das nach wie vor gegenüber beiden Staaten anzuwenden ist, das ausschließliche Besteuerungsrecht an den gezahlten Vermittlungsprovisionen Österreich zu. Diese Beurteilung setzt allerdings voraus, dass die Vermittlungsagenten nicht in ein…
…Zusammenhang unschädlich; denn diese Vollmacht würde nur dann betriebstättenbegründend wirken, wenn sie "in dem anderen Staat" (das wäre im gegebenen Zusammenhang "in Österreich") ausgeübt würde. Dies ist aber bei den in Osteuropa getätigten Vertragsabschlüssen nicht der Fall. 6. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…aus der Türkei, Japan und Brasilien andererseits tätig, wobei seine Tätigkeit auch in der Betreuung und Einstellung der Darmverarbeitungsmaschinen und der Personaleinschulung besteht, und eröffnet er neben seinem mit einer Angestellten besetzten Wiener Büro ein ebenfalls mit einem Angestellten besetztes Moskauer Büro, dann ergibt sich…
Meldet eine österreichische Großhandelsfirma in Prag einen angemieteten Büroraum als Zweigniederlassung an, dann wäre es nur dann zulässig, diese Geschäftseinrichtung nicht als Betriebstätte im Sinn des Art. 5 DBA-Ö/CSSR zu werten, wenn sie bloß der Erbringung von "vorbereitenden" Tätigkeiten oder von "Hilfstätigkeiten" dient…
…besitzt, die in Österreich gewöhnlich ausgeübt wird (siehe auch EAS 1289, wonach eine Abschlussvollmacht unschädlich ist, wenn sie in Osteuropa ausgeübt wird). Beim Ansatz der hier maßgebenden Verrechnungspreise wird - soferne keine Vergleichspreise zur Verfügung stehen - gegen die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode kein Einwand zu erheben sein…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese…
…begründet. Die aus der Agenturtätigkeit erzielten Gewinne des russischen Unternehmens werden daher zwischen Russland und Österreich entsprechend aufzuteilen sein. Es kann nicht davon gesprochen werden, dass die Ausübung solcher Aktivitäten in dem österreichischen Büro bloße Hilfstätigkeiten im Sinn von Artikel 4 Abs. 3 lit. f…
…den Charakter von Beratungsvergütungen hätten, stünde Artikel 7 DBA-Deutschland der Besteuerung in Österreich entgegen. Artikel 6 (unbewegliches Vermögen) kommt nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zur Anwendung, weil eine Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit in Bezug auf unbewegliches Vermögen nicht als "Nutzung unbeweglichen Vermögens" im…
Eröffnet ein österreichisches Bauträgerunternehmen in Rußland eine in den dortigen Firmenbüchern eingetragene Filiale, deren Aufgabe darin besteht, der Abwicklung eines laufenden Bauprojektes (unter 24 Monaten Baudauer) sowie der Bearbeitung von erwarteten Folgeaufträgen zu dienen, dann wird einer von der russischen Steuerverwaltung vertretenen Auffassung, daß hiedurch…
…und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat zu benutzen sowie die Büroserviceleistungen der Gesellschaft (z.B. Korrespondenzabwicklung in mehreren Sprachen, Terminkoordinierung, Nutzung von Konferenzräumen, Inanspruchnahme persönlicher Assistenz in der Telefonzentrale, Gästebetreuung durch die Rezeption) in Anspruch…
Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…
…deshalb in Österreich eine "Vertreterbetriebstätte" besitzt, weil es hier seine Tätigkeit durch einen Makler oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, vorausgesetzt, dass dieser Vertreter im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit handelt. Bedient sich daher eine britische Spedition für ihre Transporte in Österreich und in Osteuropa eines…
…sind keiner Einkommensbesteuerung in Österreich zugänglich (siehe zB EAS 2375, EAS 2783, EAS 3040). Besondere Aufmerksamkeit ist allerdings der Erstellung einer ausreichenden Dokumentation zuzuwenden, aus der sich ergibt, welche Gewinne den Personengesellschaftsbetriebstätten tatsächlich zuzurechnen sind. Denn die bloße buchmäßige Erfassung dieser Gewinne in den ausländischen…
…ausländische Verwaltung in einem solchen Fall zu dem Ergebnis, dass Betriebstätteneigenschaft des Repräsentanzbüros gegeben ist, weil dieses Büro im Vertriebsbereich des Unternehmens tätig wird und sich hiebei nicht bloß auf allgemein gehaltene Informations- und Werbemaßnahmen beschränkt, sondern aktiv bei individuellen Verkaufsaktivitäten mitwirkt (Kundenakquisition, Kundenbetreuung, Geschäftsvermittlung…
…Unternehmensmitarbeiter ermöglicht, monatlich etwa 1 Woche in Russland unterwegs zu sein, um dort Geschäftsvermittlung zu betreiben; denn Geschäftsvermittlung ist für die österreichische Konzerngesellschaft keine unterstützende Hilfstätigkeit, sondern im Gegenteil deren eigentlicher Unternehmensgegenstand; und wenn die Erfüllung dieser Unternehmensaufgabe in der UdSSR unter Benutzung von Räumlichkeiten…
…auf Grund des mit der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens als auch auf Grund der mit osteuropäischen Ländern abgeschlossenen Abkommen würde das Besteuerrecht von Österreich nur dann auf die DBA-Partnerstaaten übergehen, wenn die Leistungen dort in "Betriebstätten" oder "festen Einrichtungen" im Sinn der jeweiligen Abkommensbestimmungen ausgeübt…
…Betriebstätte behandelt wissen will, wenn ein Angestellter des Unternehmens keine Vertragsabschlussvollmacht besitzt; doch hat dies nur in jenen Fällen Bedeutung, in denen keine räumliche Betriebstätte gegeben ist und daher zu beurteilen ist, ob die Person des ständigen Vertreters betriebstättenbegründend wirkt. 24. März 1997 Für den…
…der Bezüge insoweit an die Ost-Gesellschaften zu erfolgen hat, als diese aus der Tätigkeit des Prokuristen Nutzen ziehen. Der Umstand, dass sich der Prokurist rund 60 Tage in Ungarn und 24 Tage in Tschechien und Slowenien aufhält, lässt keine Besteuerungsrechte der genannten Staaten aufleben. …
…werden) wird sich die Aufgabe der österreichischen Finanzverwaltung in erster Linie darauf zu konzentrieren haben sicherzustellen, dass die auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübten Funktionen der A-GmbH im Verrechnungspreisweg ausreichend abgegolten werden. Die Gewinnaufteilung zwischen Zypern und den involvierten osteuropäischen Ländern könnte hiefür nur dann eine …