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EAS 748Inländisches Liaison-Office eines französischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2023/41-IV/4/9531.10.1995

…das Verbindungsbüro Bestellungen aufzugeben (und zwar auch dann, wenn die Mitarbeiter des Büros keine Verkaufsabschlussvollmacht besitzen sollten und daher die Bestellungen erst nach Genehmigung durch die französische Zentrale Rechtswirksamkeit erlangen) oder wenn allfällige Reklamationen und Umtauschaktionen hinsichtlich der direkt aus Frankreich bezogenen Warensendungen über das…

EAS 1029In Österreich wohnhafter Repräsentant eines ausländischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 149/1-IV/4/9728.02.1997

…3 EStG und Art. 5 Abs. 4 DBA-Belgien für das vertretene Unternehmen beschränkte Steuerpflicht in Österreich aus. Zur Frage, ob bei einem Repräsentanten, der Bestellungen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die ausländische Firmenzentrale entgegennimmt, von einer Verkaufsabschlussvollmacht gesprochen werden kann, wurde bereits unter…

EAS 1082Kapitalinvestitionen in Österreich über eine US-Delaware Limited Partnership
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4983/21-IV/4/9717.06.1997

…der Steuerentlastung lediglich das Rückerstattungsverfahren vor. Eine Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle wäre daher - nach der geltenden Rechtslage - nicht gedeckt. Damit erübrigt es sich auf Vereinfachungsvorschläge wegen des bestehenden Zwerganteiles der Cayman-Islands-Gesellschaft anlässlich der Dividendenauszahlung einzugehen. Eine Körperschaftsbesteuerungs-Option durch die US-Partnership…

EAS 2835Veräußerung der Gründerrechte an einer liechtensteinischen Anstalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0095-IV/4/200725.04.2007

…Regelung des Zeichnungsrechts der Mitglieder des Verwaltungsrates; die Änderung und Ergänzung der Statuten; den Erlass von Beistatuten und Reglementen; die Genehmigung der Jahresrechnung und Verfügung über die Verteilung des Reingewinnes; die Bestellung von Begünstigten; die Entscheidung über Reorganisation, die Fusion oder die Liquidation der Anstalt…

EAS 2045Autorenhonorare als Lizenzgebühren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 6/2-IV/4/0224.04.2002

…Der Umstand, das der chinesische Kulturverlag die Beträge unter zwei verschiedenen Titeln überweist ("Honorar" und "Auflagenhonorar") ist solange unerheblich, als durch solche Zahlungen die Genehmigung (= passive Leistung) des in Österreich lebenden Dichters abgegolten wird, sein urheberrechltich geschütztes geistiges Schaffen in China kommerziell verwerten zu…

EAS 2014Umstieg auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr bei der inländischen Betriebstätte einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/16-IV/4/0203.04.2002

…nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr zulässig ist. Die finanzamtliche Zustimmung gemäß § 2 Abs. 7 EStG ist zwar erforderlich, wird aber bei Vorliegen gewichtiger betrieblicher Gründe (Umstellung des Gewinnermittlungszeitraumes durch die deutsche GmbH in Deutschland) nicht versagt werden. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 3005Begriff der "genehmigten Geschäftsvorgänge" im DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2606-IV/4/200826.09.2008

…soferne der Geschäftsvorgang, welcher der Forderung zugrunde liegt, von Österreich "genehmigt worden ist". Auf österreichischer Seite ist im gegebenen Zusammenhang keine Erteilung einer Einzelgenehmigung der Geschäftsvorgänge durch die Finanzverwaltung vorgesehen. Solange daher auf österreichischer Seite keine anderweitigen Durchführungsanordnungen getroffen werden, wird die Abkommensbestimmung - auf österreichischer…

EAS 3165Ansässigkeitsbescheinigung bei laufendem Strafverfahren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1603-IV/4/201021.06.2010

…einzusehen, warum allein aus diesem Grund ihm zuzurechnende Einkünfte abkommenswidrig der deutschen Besteuerung überlassen werden sollten. Es wäre daher auch nicht gerechtfertigt, durch Verzögerung der Erteilung einer (rechtmäßig zu erteilenden) Ansässigkeitsbescheinigung ein ungenütztes Verstreichen der deutschen Rückerstattungsfristen zu bewirken. Bundesministerium für Finanzen, 21. Juni 2010

EAS 3211Anwendung von § 10 Abs. 7 KStG 1988 auf finnische Gewinnausschüttungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0966-IV/4/201111.05.2011

…190) dem Betriebsvermögen einer finnischen Betriebstätte der österreichischen GmbH zuzurechnen, dann hat Finnland gemäß Art. 7 DBA-Finnland das Besteuerungsrecht an den Gewinnausschüttungen der erworbenen finnischen Tochtergesellschaft, wenn diese nach finnischem Recht steuerpflichtig sind. Ist nach finnischem Steuerrecht im Rahmen der Gruppenbesteuerungsregelung eine solche Steuerpflicht…

EAS 2735Engagement eines deutschen philharmonischen Orchesters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0296-IV/4/200616.05.2006

Durch Artikel 17 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das österreichische Abzugsbesteuerungsrecht aufrechterhalten, wenn ein österreichischer Konzertveranstalter ein deutsches Orchester zu einem Gastspiel in Österreich engagiert. Wird seitens des Orchesters geltend gemacht, dass gemäß Artikel 17 Abs. 3 DBA-Deutschland die Vergütungen in Österreich von der…

EAS 1961Begriff der "genehmigten Geschäftsvorgänge" nach dem DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 29/5-IV/4/0126.11.2001

…von Indien genehmigt worden ist. Es müssen sonach zwei Genehmigungselemente erfüllt sein, wobei das Abkommen Indien nicht vorschreibt, wann und unter welchen Bedingungen es diese Genehmigungen erteilt. Ob die Finanzierung eines indischen Bauvorhabens und die in diesem Zusammenhang anfallenden Zinsen die zur Quellensteuerfreiheit führenden Genehmigungsvoraussetzungen…

EAS 2520Schweizerische Finanzierungsbetriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0271-IV/4/200430.11.2004

…den Gewinn aus der Abgeltung der allgemeinen Leitungs- und Verwaltungsaufgaben beschränkt, dann wird die Höhe der der schweizerischen Betriebstätte aus Drittstaatsgesellschaften zufließenden Zinsen in der Regel ohne Auswirkung auf das österreichische Steueraufkommen bleiben. In derartigen Fällen wird daher auch für die österreichische Finanzverwaltung kein Bedarf…

EAS 1787Büro zur Akquirierung von Werbern für Fundraising
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/4-IV/4/0105.02.2001

  Mietet eine deutsche GmbH, deren Unternehmensgegenstand im Fundraising (insb. Anwerbung von Spendenmitgliedern karitativer Einrichtungen) besteht, in Österreich ein 70m2-Büro, dann stellt dieses Büro jedenfalls eine inländische Betriebstätte der deutschen GmbH gemäß § 29 BAO dar. Damit liegt aber auch eine Betriebstätte im Sinn des…

EAS 2349Lizenzzahlungen für die Nutzung des Konzernmarkennamens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/98-IV/4/0304.09.2003

…eines Nutzungsrechtes am Markennamen gegeben ist. Dies wäre nach Auffassung des BM für Finanzen zB der Fall, wenn das ausländische Unternehmen selbst eine Produktion unter dem Markennamen aufnimmt, oder wenn es von fremden Produzenten Ware zukauft und sodann berechtigt ist, sie unter dem Konzernmarkennamen weiterzuverkaufen…

EAS 618Spenden an einen deutschen Kinderhilfsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 681/1/1-IV/4/9524.04.1995

Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…

EAS 2714Konzernlizenzgebühren in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0202-IV/4/200620.04.2006

…des DBA gestellt werden, sind beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart auf den vorgesehenen Vordrucken einzubringen (AÖF Nr. 63/2002). Aus dem Vorhergesagten folgt, dass mit der Bearbeitung eines Rückzahlungsantrages betreffend eine im Dezember 2005 an die schweizerische Konzerngesellschaft gezahlte Lizenzgebühr noch das nach § 59 BAO…

EAS 2226Koproduktion mit einem deutschen gemeinnützigen Theater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 480/1-IV/4/0303.02.2003

…dass das deutsche Bundesfinanzministerium sich von der Einstufung durch das örtlich zuständige Finanzamt distanzieren wird, bestehen bis auf Weiteres keine Bedenken, wenn in dringlichen Fällen der Steuerabzug auf der Grundlage der finanzamtlichen Bestätigung unterlassen wird. Die Steuerfreistellung gilt nicht nur für jenen Teil der Vergütungen…

EAS 772Schenkung deutscher Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3469/1/1-IV/4/9506.12.1995

  Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…

EAS 3074Übertragung von Markenrechten auf eine schweizerische Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1981-IV/4/200931.07.2009

…07.1988, BStBl II 1989, 101). Ein Handelsbetrieb erhält nicht das Recht auf Markennutzung, sondern das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren (EAS 2349). Die Frage, ob unter Berufung auf § 99a EStG 1988 der Quellensteuerabzug für die in die Schweiz gezahlten Lizenzgebühren unterlassen werden kann, stellt…

EAS 2525Deutsche Immobilien-KG mit inländischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0253-IV/4/200406.12.2004

…dass das Management des österreichischen Vertragsobjektes einer österreichischen Immobilienverwaltungsgesellschaft übertragen wurde und dass ihr Vollmacht erteilt wurde, alle notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Mietinteressenten, Mietern, Nutzern zu führen, die benötigen Unterlagen, Genehmigungen und Bescheinigungen für das Objekt zu beschaffen sowie die hierfür nötigen Anträge zu stellen…