…das Verbindungsbüro Bestellungen aufzugeben (und zwar auch dann, wenn die Mitarbeiter des Büros keine Verkaufsabschlussvollmacht besitzen sollten und daher die Bestellungen erst nach Genehmigung durch die französische Zentrale Rechtswirksamkeit erlangen) oder wenn allfällige Reklamationen und Umtauschaktionen hinsichtlich der direkt aus Frankreich bezogenen Warensendungen über das…
…3 EStG und Art. 5 Abs. 4 DBA-Belgien für das vertretene Unternehmen beschränkte Steuerpflicht in Österreich aus. Zur Frage, ob bei einem Repräsentanten, der Bestellungen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die ausländische Firmenzentrale entgegennimmt, von einer Verkaufsabschlussvollmacht gesprochen werden kann, wurde bereits unter…
…der Steuerentlastung lediglich das Rückerstattungsverfahren vor. Eine Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle wäre daher - nach der geltenden Rechtslage - nicht gedeckt. Damit erübrigt es sich auf Vereinfachungsvorschläge wegen des bestehenden Zwerganteiles der Cayman-Islands-Gesellschaft anlässlich der Dividendenauszahlung einzugehen. Eine Körperschaftsbesteuerungs-Option durch die US-Partnership…
…Regelung des Zeichnungsrechts der Mitglieder des Verwaltungsrates; die Änderung und Ergänzung der Statuten; den Erlass von Beistatuten und Reglementen; die Genehmigung der Jahresrechnung und Verfügung über die Verteilung des Reingewinnes; die Bestellung von Begünstigten; die Entscheidung über Reorganisation, die Fusion oder die Liquidation der Anstalt…
…Der Umstand, das der chinesische Kulturverlag die Beträge unter zwei verschiedenen Titeln überweist ("Honorar" und "Auflagenhonorar") ist solange unerheblich, als durch solche Zahlungen die Genehmigung (= passive Leistung) des in Österreich lebenden Dichters abgegolten wird, sein urheberrechltich geschütztes geistiges Schaffen in China kommerziell verwerten zu…
…nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr zulässig ist. Die finanzamtliche Zustimmung gemäß § 2 Abs. 7 EStG ist zwar erforderlich, wird aber bei Vorliegen gewichtiger betrieblicher Gründe (Umstellung des Gewinnermittlungszeitraumes durch die deutsche GmbH in Deutschland) nicht versagt werden. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…soferne der Geschäftsvorgang, welcher der Forderung zugrunde liegt, von Österreich "genehmigt worden ist". Auf österreichischer Seite ist im gegebenen Zusammenhang keine Erteilung einer Einzelgenehmigung der Geschäftsvorgänge durch die Finanzverwaltung vorgesehen. Solange daher auf österreichischer Seite keine anderweitigen Durchführungsanordnungen getroffen werden, wird die Abkommensbestimmung - auf österreichischer…
…einzusehen, warum allein aus diesem Grund ihm zuzurechnende Einkünfte abkommenswidrig der deutschen Besteuerung überlassen werden sollten. Es wäre daher auch nicht gerechtfertigt, durch Verzögerung der Erteilung einer (rechtmäßig zu erteilenden) Ansässigkeitsbescheinigung ein ungenütztes Verstreichen der deutschen Rückerstattungsfristen zu bewirken. Bundesministerium für Finanzen, 21. Juni 2010
…190) dem Betriebsvermögen einer finnischen Betriebstätte der österreichischen GmbH zuzurechnen, dann hat Finnland gemäß Art. 7 DBA-Finnland das Besteuerungsrecht an den Gewinnausschüttungen der erworbenen finnischen Tochtergesellschaft, wenn diese nach finnischem Recht steuerpflichtig sind. Ist nach finnischem Steuerrecht im Rahmen der Gruppenbesteuerungsregelung eine solche Steuerpflicht…
Durch Artikel 17 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das österreichische Abzugsbesteuerungsrecht aufrechterhalten, wenn ein österreichischer Konzertveranstalter ein deutsches Orchester zu einem Gastspiel in Österreich engagiert. Wird seitens des Orchesters geltend gemacht, dass gemäß Artikel 17 Abs. 3 DBA-Deutschland die Vergütungen in Österreich von der…
…von Indien genehmigt worden ist. Es müssen sonach zwei Genehmigungselemente erfüllt sein, wobei das Abkommen Indien nicht vorschreibt, wann und unter welchen Bedingungen es diese Genehmigungen erteilt. Ob die Finanzierung eines indischen Bauvorhabens und die in diesem Zusammenhang anfallenden Zinsen die zur Quellensteuerfreiheit führenden Genehmigungsvoraussetzungen…
…den Gewinn aus der Abgeltung der allgemeinen Leitungs- und Verwaltungsaufgaben beschränkt, dann wird die Höhe der der schweizerischen Betriebstätte aus Drittstaatsgesellschaften zufließenden Zinsen in der Regel ohne Auswirkung auf das österreichische Steueraufkommen bleiben. In derartigen Fällen wird daher auch für die österreichische Finanzverwaltung kein Bedarf…
Mietet eine deutsche GmbH, deren Unternehmensgegenstand im Fundraising (insb. Anwerbung von Spendenmitgliedern karitativer Einrichtungen) besteht, in Österreich ein 70m2-Büro, dann stellt dieses Büro jedenfalls eine inländische Betriebstätte der deutschen GmbH gemäß § 29 BAO dar. Damit liegt aber auch eine Betriebstätte im Sinn des…
…eines Nutzungsrechtes am Markennamen gegeben ist. Dies wäre nach Auffassung des BM für Finanzen zB der Fall, wenn das ausländische Unternehmen selbst eine Produktion unter dem Markennamen aufnimmt, oder wenn es von fremden Produzenten Ware zukauft und sodann berechtigt ist, sie unter dem Konzernmarkennamen weiterzuverkaufen…
Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…
…des DBA gestellt werden, sind beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart auf den vorgesehenen Vordrucken einzubringen (AÖF Nr. 63/2002). Aus dem Vorhergesagten folgt, dass mit der Bearbeitung eines Rückzahlungsantrages betreffend eine im Dezember 2005 an die schweizerische Konzerngesellschaft gezahlte Lizenzgebühr noch das nach § 59 BAO…
…dass das deutsche Bundesfinanzministerium sich von der Einstufung durch das örtlich zuständige Finanzamt distanzieren wird, bestehen bis auf Weiteres keine Bedenken, wenn in dringlichen Fällen der Steuerabzug auf der Grundlage der finanzamtlichen Bestätigung unterlassen wird. Die Steuerfreistellung gilt nicht nur für jenen Teil der Vergütungen…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…
…07.1988, BStBl II 1989, 101). Ein Handelsbetrieb erhält nicht das Recht auf Markennutzung, sondern das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren (EAS 2349). Die Frage, ob unter Berufung auf § 99a EStG 1988 der Quellensteuerabzug für die in die Schweiz gezahlten Lizenzgebühren unterlassen werden kann, stellt…
…dass das Management des österreichischen Vertragsobjektes einer österreichischen Immobilienverwaltungsgesellschaft übertragen wurde und dass ihr Vollmacht erteilt wurde, alle notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Mietinteressenten, Mietern, Nutzern zu führen, die benötigen Unterlagen, Genehmigungen und Bescheinigungen für das Objekt zu beschaffen sowie die hierfür nötigen Anträge zu stellen…