…h. im Fall der Schenkung der OHG-Anteile sind die Teilwerte nach den Regeln der Einheitsbewertung und im Fall der Schenkung der inländischen GmbH-Anteile die gemeinen Werte nach dem "Wiener Verfahren" anzusetzen. Ob auf deutscher Seite im Fall einer Rückwanderung des Sohnes Wegzugsbesteuerungsprobleme entstehen…
Werden Anteile an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften nach einem Zuzug nach Österreich veräußert, dann bildet nach Berücksichtigung der Werbungskosten die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Zuzuges andererseits den Veräußerungsgewinn. Der gemeine Wert wird gemäß § 10 BewG…
…Abs. 2 Z. 2 öUmgrStG) keine Kapitalerhöhung stattfand und in den eingebrachten Anteilen keine stillen Reserven erkennbar waren, dann hat diese Einbringung gemäß § 17 Abs. 1 öUmgrStG mit den Anschaffungskosten der Beteiligung stattzufinden. Gemäß § 19 Abs. 2 öUmgrStG wäre eine Aufwertung auf den gemeinen Wert…
…ergibt sich, dass der steuerlich maßgebende Wert des Mitunternehmeranteiles zum Einbringungsstichtag laut Einbringungsbilanz - ermittelt aus dem starren und variablen Kapitalstand, allfälligem Sonderbetriebsvermögenskapital und allfälligem Ergänzungskapital nach dem zum Einbringungsstichtag aufgestellten Jahresabschluss der deutschen KG und nach allfälligen rückwirkenden Korrekturen im Sinn des § 16 Abs. 5…
…Steuerpflicht des § 31 EStG ein, die bei einer späteren Anteilsveräußerung schlagend wird. Für die Ermittlung des bei einer solchen Veräußerung steuerpflichtigen Wertzuwachses sind gemäß § 31 Abs. 2 EStG die tatsächlichen Anschaffungskosten der beiden Beteiligungen und nicht der gemeine Wert der Anteile im Zeitpunkt des Eintrittes…
…Verein von einem deutschen Unternehmen Sponsorgelder erhalten, die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür erforderliche und von deutscher…
…sind" dann kann er damit nicht inländische Zinsen einer GmbH gemeint haben; und zwar auch dann nicht, wenn diese zu Steuerumgehungszwecken durch eine Malta-Bank an die österreichische Stiftung gezahlt werden. Nach Auffassung des BM für Finanzen vermag daher ein bloßes Umlenken inländischer Zinsen durch…
…so reduziert sich durch diese Gutschrift die effektive körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne auf etwa 4%. Dies reicht aber nicht aus, um die Wirkungen der Missbrauchsabwehrbestimmung des § 10 Abs. 3 KStG auszuschalten. 5. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Räumt eine österreichische OHG, die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus…
…sachgerechter Anwendung des Methodenartikels (Artikel 15) keinen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt zu verursachen. Denn bei Auslegung von Artikel 15 Abs. 1 des DBA-Ö/D (Anwendung der Befreiungsmethode) wird davon auszugehen sein, daß dieser Bestimmung die gleichen Rechtswirkungen wie der vergleichbaren Bestimmung des Artikels 23A des OECD…
…ob nicht in Wahrheit eine Schenkung vorliegt. Falls auch dies zu verneinen ist, dann wird aber jedenfalls im Verzicht auf die Verzinsung eine schenkungsteuerpflichtige Bereicherung des in Deutschland lebenden Verwandten gegeben sein. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur für die steuerlich als…
…zu würdigende Zahlungsflüsse handelt; und zwar auch dann, wenn diese gebündelt mit einer einzigen Zahlungsüberweisung an die Durchlaufgesellschaft geleistet worden sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft…
…Fiktivzinsen verweigert, so kann dem nicht entgegengetreten werden; es steht aber der schweizerischen Muttergesellschaft frei, im Wege eines gemäß Artikel 25 des Abkommens auf schweizerischer Seite einzuleitenden Verständigungsverfahrens die Frage bilateral abzuklären. 2. September 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…illegale Gestaltung vorliegt. Denn nach Auffassung des BM für Finanzen kann die Qualifizierung eines von einer ausländischen Gesellschaft überwiesenen Betrages als Gewinnausschüttung nicht davon abhängen, wie diese Vorgänge im Rechnungswerk der ausländischen Gesellschaft dargestellt worden sind. Der Begriff der "Gewinnanteile" im Sinn des § 10 Abs…
§ 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte oder niedrig besteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer Ausschüttung an österreichische Muttergesellschaften ihre Steuerfreiheit verlieren. Sie sollen auch nicht im Thesaurierungsfall im…
…dass gemäß § 31 Abs. 3 EStG 1988 im Fall des "Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich .... der gemeine Wert als Anschaffungskosten" maßgebend ist. Dieser Begriff des "Eintritts in das inländische Besteuerungsrecht" ist das Gegenstück zum "Verlust" des Besteuerungsrechtes im Wegzugsfall (Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz…
Bei der Auslegung von Rechtsvorschriften ist in besonderem Maße auf den Sinn des Gesetzes Bedacht zu nehmen. § 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…
…nicht als Immobilienveräußerung dar, weil der Erwerber des schließlich gezogenen Loses die Immobilie unentgeltlich erwirbt. Allerdings räumt der Grundstückseigentümer jedem Loserwerber eine Gewinnchance ein und erbringt ihm dadurch eine Leistung, die im Fall einer gewerblich tätigen Kapitalgesellschaft zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt. Durch die ab…