Schließt ein in Italien ansässiger Pilot mit einem österreichischen Bedarfsflugunternehmen einen Vertrag, auf Grund dessen er bei Bedarf zu österreichischen Flughäfen fährt, um von dort aus Flugeinsätze zu absolvieren, und muss dieser Vertrag auf der Grundlage von § 47 Abs. 2 EStG 1988 steuerlich als Dienstvertrag…
…Ö/I bei einem 6 Monate nicht überschreitenden Engagement eine ausländische "Betriebstätte" des Piloten gegeben sein wird; denn selbst wenn ihm am Flughafen ein Raum zur Verfügung gestellt wird, fehlt es an der für die Betriebstätteneigenschaft maßgebenden Dauerhaftigkeit. Ob die Vergütungen des französischen Unternehmens tatsächlich…
…Betriebstätten im Sinn der mit diesen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen. Steht dem Flugzeugmechaniker in den genannten Staaten keine feste örtliche Einrichtung zur ausschließlichen Verfügung (z.B. ein eigener Arbeitsraum) und werden daher die Wartungs- und Reparaturarbeiten im Hangar oder im freien Gelände des Flughafens ausgeführt…
…3 des Abkommens der Besteuerung in Österreich; dies selbst dann, wenn das Personal bei einem Zwischenstopp in einem italienischen Flughafen die Maschine verlässt und durch österreichisches Personal ersetzt wird. Nur insoweit, als das in Italien ansässige Bordpersonal auf reinen italienischen Inlandsflügen (Anfangs- und Endpunkt des…