Die in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 erwähnte abzugspflichtige inländische "Tätigkeit als Sportler" umfasst alle Tätigkeiten, die dem steuerlich relevanten Gewerbebetrieb des Sportlers zuzurechnen sind; mithin nicht nur die aus den reinen Sportwettkämpfen erzielten Einkünfte, sondern auch alle anderen Vergütungen für Tätigkeiten, die…
Werden von einem US-Unternehmen im Rahmen der Produktion eines Kinofilmes mit einem in den USA ansässigen und einem in Großbritannien ansässigen Darsteller 2 Drehtage in Österreich abgehalten, dann treten die beiden Künstler hierdurch in die österreichische Steuerpflicht ein. Es ist unerheblich, ob es sich…
Wird ein in Österreich ansässiger Schauspieler als Dienstnehmer einer deutschen Filmgesellschaft zu Drehaufnahmen in Südafrika, Malta und Frankreich verpflichtet, dann teilt Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland die Besteuerungsrechte an den auf diese Drittstaatsdrehaufnahmen entfallenden Vergütungen Österreich zu. Artikel 17 steht dieser Beurteilung nicht entgegen…
Gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG löst die "Mitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen" inländische Steuerpflicht aus, die im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Diese Steuerpflicht erfasst nicht nur die an der Darbietung mitwirkenden Künstler, sondern gilt auch für Mitwirkende, die auf gewerblicher Basis tätig sind (z.B…
…darüberhinaus Zahlungen, die weder mit der deutschen Unterhaltungsshow noch mit den vorgelagerten Filmaufnahmen unmittelbar zusammenhängen (z.B. gesonderte Presseauftritte, gesonderte Interviews) und können diese Zahlungen sonach nicht als Entgelt für den künstlerischen Auftritt in Deutschland oder für die Filmaufnahmen in Frankreich gewertet werden, unterliegen sie…
Bereits unter EAS 286, EAS 426 und EAS 695 hat das Bundesministerium für Finanzen die Auffassung vertreten, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck…
Der Begriff der "kinematographischen Filme", der in Art. VIII Abs. 2 DBA-USA verwendet wird, um die der 10-prozentigen Quellensteuer zu unterziehenden Lizenzgebühren zu umschreiben, bezieht sich nicht nur auf Filme, die in Lichtspieltheatern vorgeführt werden, sondern auch auf Fernsehfilme (siehe Z 10…
Mietet eine deutsche Filmproduktionsgesellschaft in Österreich ein Produktionsbüro an, um von hier aus die inländischen Drehaufnahmen einer 13-teiligen Fernsehserie abzuwickeln, dann liegt auch dann eine inländische Betriebstätte für die deutsche Filmproduktionsgesellschaft vor, wenn die einzelnen Drehabschnitte weniger als 6 Monate pro Jahr andauern. Nach…